Verhalten und Regeln beim Verlassen der Autobahn

Rund um den Straßenverkehr haben sich zahlreiche Mythen um richtiges und falsches Verhalten etabliert. Auch das Fahren auf der Autobahn ist davon nicht ausgenommen. Da kann es schon mal zu Verwechslungen oder Irrtümern kommen - auch auf der Autobahn. Der ADAC klärt auf. Denn wer den Verkehrsirrtümern auf den Leim geht, gefährdet insbesondere auf der Autobahn sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Verhalten bei Stau auf der Autobahn

Leider gehören Staus in der Reisezeit zum Alltag. Doch selbst wenn Stau und Stop-and-go-Verkehr auf dem Weg in den Urlaub oder nach Hause nerven, sollte sich jede/r Autofahrer*in um Räson bemühen. Schimpftiraden im Auto verkürzen den Stau genauso wenig wie ungeduldiges Hupen.

Rettungsgasse bilden

Bei stockendem Verkehr - also vor allem bei Stau - muss Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen ermöglicht werden. Bei Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden kann Leben retten. Die Regel dafür ist ganz einfach: Autos auf dem ganz linken Fahrstreifen weichen nach links aus, auf allen weiteren Fahrstreifen, auch bei mehrspuriger Autobahn, wird etwas nach rechts ausgewichen, um Rettungswagen oder Einsatzkräften freie Fahrt zu gewähren.

Die Rettungsgasse ist auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, wie Autobahn und Autostraße, zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Das gilt auch dann, wenn man kein Einsatzfahrzeug wahrnimmt", stellt Hoffer klar. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen von bis zu 2.180 Euro rechnen.

Rechtsfahrgebot

Von manchen als Schikane empfunden, gilt das Rechtsfahrgebot immer, soweit es zumutbar ist. Den zweiten Fahrstreifen darf man ausnahmsweise länger nutzen, wenn auf dem ersten Streifen viele Fahrzeuge langsam unterwegs sind und man dort immer nur sehr kurze Strecken fahren könnte", so Hoffer.

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Überholen

An sich darf man rechts nicht überholen. Viele Autofahrer gehen davon aus, dass das Rechtsüberholen auf der Autobahn pauschal verboten ist. Das stimmt nicht. Wenn es zu einem Stau oder stockendem Verlauf auf der Fernverkehrsstraße kommt, ist das Überholen auf der rechten Spur zulässig - allerdings nur bis Tempo 60 und mit einem maximalen Geschwindigkeitsunterschied von 20 km/h.

Aussteigen

Grundsätzlich darf man auf Autobahnen und Schnellstraßen das Fahrzeug auch bei Stau nicht verlassen. Einfach bei längerem Stau kurz aussteigen und die Füße ausstrecken? Bitte nicht! Das Verlassen des Fahrzeugs im Stau ist nur erlaubt, wenn eine Unfallstelle gesichert werden muss. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Bußgeld-Verwarnung rechnen.

Bei erkennbar längerem Stillstand sollte die Exekutive aber keine Strafen aussprechen, zumindest wenn keinerlei Gefahr besteht - weit vom Fahrzeug entfernen darf man sich allerdings auf keinen Fall.

Rückwärtsfahren oder Wenden

Beides ist auf der Autobahn verboten - es sei denn, die Polizei fordert dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Einfach mal umdrehen? Was auf Landstraßen in der Regel leicht möglich ist, wäre auf der Autobahn lebensgefährlich und ist daher strengstens verboten. Einzige Ausnahme: die Polizei erlaubt dies und regelt den Verkehr entsprechend.

Eigenständige Aktionen sind nicht nur gefährlich, sondern werden mit einer Strafe bis zu 726 Euro geahndet.

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Pannenstreifen

Diese Verkehrsfläche ist - wie der Name schon sagt - für Fahrzeuge reserviert, die aufgrund einer Panne zum Stillstand gebracht werden mussten. Der wohl größte Mythos beim Fahren auf der Autobahn dürfte die Annahme sein, dass es im Falle eines Staus erlaubt ist, den Pannenstreifen zu nutzen, um rascher voranzukommen. Das ist schlichtweg falsch. Der Streifen ist ausnahmslos Einsatzfahrzeuge vorbehalten. Bei Zuwiderhandlung drohen 75 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.

Wer meint, so den Stau "auszutricksen" und die nächste Abfahrt oder einen Rastplatz zu erreichen, riskiert bis zu 726 Euro Verwaltungsstrafe. In seltenen Fällen kann der Pannenstreifen mittels Fahrstreifensignalisierung frei gegeben werden.

Reißverschlusssystem

Wenn es auf Autobahnen zu einer Fahrbahnverengung kommt, tritt das Reißverschlussverfahren in Kraft. Die Autofahrer müssen sich dann nacheinander auf der weiterführenden Spur einordnen. Falsch ist der Glaube, dass der Spurenwechsel möglichst zügig erfolgen soll. Die wegfallende Spur ist bis zum Ende zu nutzen. Hintergrund: Wenn die Fläche nicht vollends genutzt wird, steigt die Gefahr von noch größeren Rückstaus. Laut ADAC bekommen Drängler zumeist eine Teilschuld zugesprochen, wenn es zu einem Unfall kommt. Das gilt aber auch für die Fahrer, die niemandem den Spurwechsel ermöglichen.

Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, muss man sich unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen.

Ablenkung vermeiden

Wer auch nur wenige Sekunden abgelenkt ist, riskiert einen vorsätzlichen Blindflug. Bei Tempo 130 ist man pro Sekunde 36 Meter „blind“ unterwegs.

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Die Unfallstatistik zeigt uns am Ende eines jeden Jahres die maßgeblichen Unfallursachen. Ablenkung steht konstant an der Spitze und hat überhöhte Geschwindigkeit schon lange als Unfallursache Nummer Eins abgelöst. Das wirklich Erschreckende bei diesen jährlichen Statistiken: Jeder dieser Unfälle wäre wohl vermeidbar gewesen, wenn Ablenkung am Steuer als tatsächlich ernstzunehmende Gefahr wahrgenommen wird.

Die Frage „Wie bringt man Menschen dazu, sich anders zu verhalten, sich des enormen Risikos bewusst zu sein?“ hat bei uns, im Rahmen unserer alltäglichen Arbeit und insbesondere in der Planung unserer Verkehrssicherheitskampagnen, oberste Priorität.

Ein simpler und gleichzeitig effektiver Weg ist, die Menschen dort abzuholen, wo sie stehen und bei Gewohnheiten, die sie kennen. Eine solche, verkehrssicherheitstechnisch relevante, weit verbreitete Gewohnheit ist die Nutzung von Smartphones am Steuer.

TIPP: Kontrollieren Sie vor der Abfahrt, ob alle Geräte, Sitze und Spiegel richtig eingestellt sind. Die Liste der möglichen Ablenkungen ist lang. Wir sind überzeugt, dass Ihnen selbst noch weitere Punkte einfallen. Wer seine Aufmerksamkeit auf andere Aufgaben lenkt, fährt „blind“ - das wissen Sie bereits.

TIPP: Machen Sie regelmäßig kurze Pausen. Ein weiterer Leitgedanke ist: Das Lenken eines Fahrzeugs sollte niemals Routinetätigkeit werden.

  • Handy außer Reichweite - Am besten Sie schalten Ihr Mobiltelefon auf leise und richten einen mobilen Anrufbeantworter ein.
  • Musik und Unterhaltung mit Maß - Wenn Sie nicht auf Musik verzichten wollen, sollten Sie den Radiosender oder die Playlist vor der Fahrt einstellen.
  • GPS und Assistenzsysteme - Navigations- und Assistenzsysteme können bei korrekter Anwendung wertvolle Helfer sein.
  • Kinder - Junge Mitfahrende haben meist kein Verständnis für ein „angemessenes Verhalten im Auto“. Reden Sie daher vorab und regelmäßig mit Ihrem Kind, Ihren Enkeln und kleinen Beifahrerinnen und Beifahrern.
  • Schminken und Umziehen - Diese Dinge sollten wirklich nicht im Auto erledigt werden und schon gar nicht während der Fahrt.

TIPP: Nutzen Sie Fahrerassistenzsysteme richtig. Machen Sie sich vor der Fahrt mit den Symbolen und Warntönen vertraut, behalten Sie Ihre Aufmerksamkeit dennoch stets bei.

Ablenkung gibt es in unserer schnelllebigen Zeit wahrlich mehr als genug, dennoch sollten wir gerade während der Fahrt auf Autobahnen und Schnellstraßen jegliche Unaufmerksamkeit vermeiden.

Blinken nicht vergessen

Blinken ist die einzige Möglichkeit, um anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, was man vorhat. Auf das zumindest dreimalige blinken hin kann frühzeitig reagiert werden. Blinken dient also dazu, Verkehrsabläufe besser einschätzen zu können und auch den Verkehrsfluss zu verbessern.

Der ÖAMTC hat im September 2016 im Rahmen einer Blinker-Erhebung 14.300 Lenker bei Abbiegevorgängen beobachtet. Das Ergebnis: Nur 62 Prozent der beobachteten Verkehrsteilnehmer blinkten bzw. blinkten richtig. Am ehesten setzten Lenker bei Kreuzungen den Blinker (86 Prozent) und am wenigsten häufig beim Verlassen von Kreisverkehren (60 Prozent) sowie abknickenden Vorrangstraßen (63 Prozent). Diese Ergebnisse überraschen und machen deutlich, dass Verbesserungsbedarf besteht.

In der StVO ist eindeutig geregelt, dass man beim Abbiegen für andere rechtzeitig und während des gesamten Vorganges blinken muss. Das gilt auch, wenn man einer abknickenden Vorrangstraße folgt. Blinken ist die einzige Möglichkeit, um anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen, was man vorhat. Setzt man den Blinker nicht, reicht der Strafrahmen für den Fall einer Anzeige bis zu 726 Euro.

Lenker, die beim Ausfahren auf den Blinker verzichten, gefährden nicht nur die Sicherheit, sondern verringern auch den Verkehrsfluss. Richtiges Blinken ist ein unverzichtbares und gesetzliches Kommunikationsmittel im Straßenverkehr.

Dennoch genügt es nicht, den Blinker zu setzen und darauf zu vertrauen, dass alle anderen richtig reagieren. Man muss sich davon überzeugen, dass der Abbiegevorgang ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Man sollte den Blinker auch setzen, wenn man glaubt, alleine unterwegs zu sein. Wenn man rechtzeitig blinkt, können sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen und entsprechend handeln. Korrektes Blinken im Stadtverkehr kann Konflikte und Unfälle vermeiden. Finger weg von Handy, Navi und Co.

Generell gilt: Lenker:innen eines Fahrzeugs dürfen nur dann die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen wechseln, wenn sie sich vorab davon überzeugt haben, dass dies ohne Gefährdung anderer möglich ist. Lenker:Innen haben das geplante Verhalten rechtzeitig anzuzeigen, damit sich andere Straßenbenützer:innen darauf einstellen können.

Verkehrsirrtümer auf der Autobahn

Irrtum Korrektur
Pannenstreifen bei Stau nutzen Der Pannenstreifen ist ausschließlich für Einsatzfahrzeuge reserviert, außer bei Freigabe durch die Polizei.
Rechts überholen ist grundsätzlich verboten Rechtsüberholen ist bei Stau oder stockendem Verkehr bis Tempo 60 und mit maximal 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied erlaubt.
Schneller Spurenwechsel beim Reißverschlussverfahren Die wegfallende Spur ist bis zum Ende zu nutzen, um Rückstaus zu vermeiden.
Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h Es gibt keine generelle Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn.
Beschleunigungsstreifen möglichst rasch verlassen Der Beschleunigungsstreifen sollte vollständig genutzt werden, um sich sicher in den fließenden Verkehr einzuordnen.

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