Was kostet eine Sitzung beim Psychologen in Österreich?

Psychotherapie ist in Österreich ein eigenständiger, freier und wissenschaftlicher Heilberuf seit 1990. Psychotherapeut*innen behandeln Menschen in seelischen Konflikt- und Krisensituationen, bei Beschwerden und psychischen Leidenszuständen.

Anders als bei Ärzt*innen, wo es einen Gesamtvertrag der Sozialversicherungsträger mit den Ärzt*innen gibt und eine Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung daher bei Kassenärzt*innen gar nichts kostet, ist Psychotherapie grundsätzlich eine private Leistung, die NICHT von den Krankenkassen getragen wird. Ein Gesamtvertrag der Krankenkassen mit den Psychotherapeut*innen war bereits vor Jahren ausverhandelt, scheiterte allerdings aus politischen Erwägungen und Kostengründen.

Psychotherapie ist derzeit größtenteils eine private Leistung, deren Kosten von Bundesland zu Bundesland variieren. Eine Einzeltherapiesitzung von 50 Minuten Dauer kostet in der Regel zwischen 50 und 130 Euro, eine 90-minütige Gruppensitzung zwischen 24 und 50 Euro.

Die Kosten einer Psychotherapie

Die Psychotherapie-Kosten pro Sitzung liegen gewöhnlich zwischen 50 und 150 €. Die Honorare bewegen sich in der Regel zwischen 70.- € und 150.- € für eine Einzelsitzung von 50 Minuten.

Die Kosten für die Psychotherapie hängen von der Dauer dieser Therapie ab. Dabei kommt es sowohl auf die Dauer der einzelnen Sitzungen, als auch auf die Dauer der Inanspruchnahme an. Eine Sitzung mit einem Psychotherapeuten dauert meist 50 Minuten, Gruppentherapien können auch länger dauern. Gewöhnlich findet eine solche Sitzung pro Woche statt, dies kann aber ebenfalls nach den individuellen Bedürfnissen variieren. Eine Psychotherapie in Wien 1220 beispielsweise wird so lange durchgeführt, bis das vereinbarte Therapieziel erfüllt wird oder bis die Therapie aus welchen Gründen auch immer abgebrochen wird. Das kann Wochen, Monate oder Jahre dauern und ist für jeden Patienten individuell.

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Finanzierungswege der Psychotherapie

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für die Finanzierung der Kosten für die Psychotherapie.

  • Die Kosten für Psychotherapie trägt entweder der/-ie Patient/in in voller Höhe ('Selbstzahler').
  • Ein Teil der Kosten wird von der Krankenkasse erstattet ('Teilfinanzierung').

Voraussetzung für eine (Teil-)Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist immer eine krankheitswertige Störung. Krankenkassen übernehmen keine Kosten, wenn die Therapie als allgemeines Coaching genutzt wird, oder wenn es sich um Paar- bzw. Familientherapien handelt. Es können maximal 50 Therapiestunden auf einmal beantragt werden. Für den Besuch ist keine ärztliche Zuweisung nötig.

Es gibt nur eine gewisse Anzahl an vollfinanzierten Therapieplätzen, was bedeutet, dass diese auch schnell vergriffen sind. Um einen solchen Platz zu bekommen, muss man häufig einige Zeit warten und dies ist nicht bei allen Patienten möglich oder sinnvoll. Aber es gibt stattdessen auch die Möglichkeit, dass die Krankenkassen Teile der Kosten übernehmen. Wie viel dies genau ist, fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass Krankenkassen keine Kosten übernehmen, wenn die Therapie als allgemeines Coaching genutzt wird oder, wenn es um Beziehungstherapien geht. Diese fallen nicht unter die von der Krankenkasse anerkannten “krankheitswertigen” Störungen. Einen Sonderfall zu diesen Formen der Finanzierung bilden Patienten mit einer privaten Krankenversicherung.

Bei einer privaten Krankenversicherung können die gesamten Kosten der Therapie von der Versicherung getragen werden. Dies erspart den betroffenen Personen einiges an Aufwand und Kosten, ohne, dass eine zusätzliche finanzielle Belastung durch die Therapie auftritt. Darüber hinaus bietet eine private Krankenversicherung auch weitere Vorzüge bei allgemeinen Arztbesuchen.

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Kostenlose Psychotherapie

Kostenlose Psychotherapie gibt es vor allem in Institutionen, die entweder die öffentliche Hand mitfinanziert oder die vertraglich an die Krankenkassen gebunden sind. Normalerweise wird jedoch ein geringer Selbstbehalt verlangt. Solche Einrichtungen sind beispielsweise der psychosoziale und der schulpsychologische Dienst, oder Frauen-, Familien-, Erziehungs- sowie Studentenberatungsstellen.

Psychotherapie auf Krankenschein

Obwohl es keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie gibt, ermöglichen regionale Vereinslösungen für eine gewisse Anzahl an Patienten/-innen die vollständige Übernahme der Psychotherapiekosten („Psychotherapie auf Krankenschein“). In Österreich sind zurzeit 23 psychotherapeutische Methoden gesetzlich anerkannt.

Seit 2001 bezahlen die Wiener Krankenkassen die "Psychotherapie auf Krankenschein" fast vollständig unter der Bedingung, dass eine ärztlich diagnostizierte psychische Störung vorliegt.

Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Kosten für Psychotherapie trägt entweder der Patient in voller Höhe ('Selbstzahler') oder ein Teil der Kosten wird von der Krankenkasse erstattet ('Teilfinanzierung'). Die Krankenkasse kann auch die gesamten Kosten tragen, oder die private Krankenversicherung übernimmt die gesamten Kosten.

Im Rahmen der Strategie „Psychische Gesundheit fördern - Psychisch Erkrankte optimal versorgen“ der Trägerkonferenz wurde ein Ausbau der Psychotherapiekapazitäten in Österreich in Aussicht gestellt.

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Anzeige Seit Jahrzehnten werden seitens des ÖBVP - Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie sowie behandelnder Psychotherapeuten immer wieder Rufe nach einer vollständigen Kassenfinanzierung psychotherapeutischer Leistungen laut. So auch verstärkt wieder während der Zeit der Corona-Pandemie, deren Folge gerade aufgrund der wiederkehrenden Lockdown-Maßnahmen zum Teil erhebliche psychische Belastungen bei Erwachsenen, vor allem jedoch bei Kindern und Jugendlichen sind.

Während die ÖGK entsprechende Forderungen weiterhin zurückweist, geben gegenteilige Ankündigungen seitens der österreichischen Regierung Hoffnung auf ein zukünftig flächendeckenderes Angebot, das dem steigenden Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen gerecht werden soll. In einem ersten Schritt sollen dazu bis Ende 2022 von der Sozialversicherung 300.000 zusätzliche Therapiestunden für Psychotherapie auf Krankenschein geschaffen und zudem 13 Millionen Euro für die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden. Ein konkreter Zeitpunkt für die fixe Implementierung von Psychotherapie als Kassenleistung steht indes noch aus.

Was zahlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)?

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in den vergangenen Jahren das Angebot für kostenlose Psychotherapie laufend erweitert und bietet nunmehr eine flächendeckende Versorgung der Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen an.Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und alle Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die ÖGK die Kosten. Hier finden Sie eine Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Psychotherapie, die auch die Kontakte der jeweiligen Clearingstellen beinhaltet.Sie können sich für eine Psychotherapie durch eine freiberufliche Psychotherapeutin oder einen freiberuflichen Psychotherapeuten entscheiden.

Grundvoraussetzung für die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch die Wiener Gebietskrankenkasse ist eine ärztliche Bestätigung (spätestens vor der zweiten Therapie-Sitzung), die dem Psychotherapeuten vorgelegt werden muss. Somit gibt es einen Kostenzuschuss nur bei Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn angesehen wird.

Psychotherapeutische Behandlungen können Sie bei einem Vertragspartner der ÖGK in Anspruch nehmen oder bei einem Wahlarzt/-psychotherapeuten/in. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Abrechnung (vgl. Kassenvertragsarzt und Wahlarzt). Vertragspartner der ÖGK rechnen direkt mit der Kasse ab, es entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Wahltherapeuten müssen Sie die Kosten vorab bezahlen und können dann die Honorarnoten bei der ÖGK für einen Kostenzuschuss einreichen. Die ÖGK behält keinen Selbstbehalt ein. Hier werden umfassende diagnostische und psychotherapeutische Hilfe sowie psychosoziale Beratung angeboten.

Für eine Psychotherapie beim sogenannten Wahltherapeuten kann Kostenzuschuss beantragt werden. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Honorars, das WahltherapeutInnen selbst festlegen können, beträgt der Kostenzuschuss für Behandlungen (je 60 Minuten (Einzelsitzung) EUR 33,70. (Stand 2025) Auch hier muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden (spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung), damit die Krankenkasse zahlt. Die Honorar-Note des Wahltherapeuten muss der Krankenkasse vorgelegt werden.

Was zahlt die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)?

Die Kosten einer Psychotherapie bei einem Vertragspartner der BVAEB werden weitgehend von der BVAEB übernommen. Der übliche Behandlungsbeitrag von 10 % ist vom Patienten im Nachhinein zu bezahlen (Gleichstellung mit ärztlicher Hilfe). Für einkommensschwache Patienten wird dieser Selbstbehalt reduziert oder gänzlich erlassen.

Wird die Psychotherapie nicht bei einem Vertragspartner der BVAEB durchgeführt (freiberufliche/r, zur selbständigen Berufsausübung berechtigte/r PsychotherapeutIn, entsprechend ausgebildeter Vertragsarzt ohne BVA-Vertrag für psychotherapeutische Leistungen), erhält der Versicherte einen Zuschuss. Die genaue Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt z.B.:

  • Einzelsitzung: ab 25 Minuten EUR 28,40 ab 50 Minuten EUR 48,80
  • Gruppensitzung: ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50 ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40

Der Versicherte muss der BVAEB und dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Vor der elften Sitzung muss ein Bewilligungsantrag an die Versicherung gestellt werden.

Was zahlt die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)?

Die SVS hat verschiedene Vertragspartner in Österreich. Diese können Sie mit Ihrer E-Card aufsuchen. Die SVS übernimmt dann den Großteil der Kosten für die Sitzung, Der Patient bezahlt lediglich 20 % Selbstbehalt. Dies entspricht in Wien normalerweise 10,60 € pro Sitzung.

Nach der ersten Psychotherapie-Sitzung ist eine Überweisung des Allgemeinmediziners oder Facharztes notwendig, um weitere Therapiesitzungen per E-Card zu besuchen. Ist der Psychotherapeut kein Mitglied eines Partnervereins der SVS, gewährt die Kasse einen Zuschuss von 45 Euro.

Die verschiedenen Krankenversicherungen bieten eine recht gute finanzielle Unterstützung für Menschen mit psychischen Krankheiten. Bei der SVS und der BVAEB fallen auch bei Kassenärzten Selbstbehalte an, bei der Wiener Gebietskrankenkasse nicht. Besonders wichtig ist es, die Antragsfristen einzuhalten und Honorar-Noten des Wahlarztes aufzubewahren. Denn in manchen Fällen erteilt die Krankenkasse auch Kostenzuschüsse.

Zuschüsse der einzelnen Kassen

Nachstehend eine Aufstellung der von uns recherchierten Zuschüsse der einzelnen Kassen:

Kasse Leistung Zuschuss
ÖGK Gruppensitzung max.
ÖGK Familiensitzung min.
SVS (BSVG und GSVG) Gruppensitzung max.

Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision

Eine dritte Möglichkeit ist die Wahl eines*einer Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision, deren Honorare meist unter denen eingetragener Psychotherapeut*innen liegen. Viele Psychotherapeut*innen bieten auch einzelne Plätze mit Sozialtarif für Personen an, die wenig oder kein Einkommen haben (z.B. bei AMS-Bezug, Sozialhilfebezug, o.ä.).

Spezielle Beratungsstellen

Spezielle Beratungsstellen (Suchtberatung, Familienberatungsstellen, Männerberatung, etc.) bieten ein beschränktes Kontingent an Psychotherapie an, das für den*die Klient*in kostenlos ist. Je nach Beratungsstelle können teilweise nur 10 bis max. 15 Stunden in Anspruch genommen werden, manchmal ist auch eine langfristige Begleitung möglich.

Psychotherapie als Kassenleistung

Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung muss gegeben sein. Vor der zweiten Sitzung ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Ihre Ärztin/Ihr Arzt bestätigt die Inanspruchnahme der Psychotherapie auf einem entsprechenden Formular. Die ersten zehn Psychotherapieeinheiten werden direkt über die PVT-Karte abgerechnet. Der Kostenzuschuss ist ein fixierter Tarif, der in der Satzung der Sozialversicherungen festgelegt ist. Bei elektronischer Zahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Einreichen der Honorarnote inkl. Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. Erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.

In einigen Bundesländern kann auch vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch genommen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, wie das Antragsprozedere abläuft. BVAEB (vormals BVA- u. SVS (vormals SVA- u.

Die vollfinanzierte Psychotherapie in der Sachleistungsversorgung ist kontingentiert bzw.

Wartezeiten und Angebot

Psychotherapie ist in Österreich so gefragt wie nie. Aktuell gibt es in Österreich über 10.415 Personen die entweder in freier Praxis oder in Einrichtungen des Gesundheitswesens durchschnittlich 12 Stunden pro Woche Psychotherapie anbieten. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass das vorhandene Angebot den Bedarf nicht deckt. Denn 2018 standen nur für 0,8 Prozent der Österreicher/innen vollfinanzierte Kassentherapieplätze zur Verfügung. Das sind laut dem österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) rund 70.000 Plätze. Wartezeiten auf einen Therapieplatz können zwischen sechs Wochen und neun Monate betragen. Offiziell stehen derzeit 10.000 Betroffene auf der Warteliste.

Obwohl es keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie gibt, ermöglichen Vereinslösungen für eine gewisse Zahl an Klient*innen auch die vollständige Übernahme der Psychotherapie-Kosten (je nach Bundesland unterschiedliche Lösungen und Modelle). In der Regel haben einzelne Psychotherapeut*innen dann zwei bis vier Kassenplätze zur Verfügung. Hat der*die Klient*in einen solchen Kassenplatz gefunden, wird meist für bis zu 40 Stunden (entspricht einem vollen Jahr Psychotherapie, abzüglich der Ferienzeiten) die volle Kostenübernahme von der Krankenkasse gewährt. Dies ist auch abhängig von der Diagnose.

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