Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren: Verhalten und Bedeutung

Verkehrszeichen haben eine wichtige Bedeutung für die Sicherheit und stehen in Deutschland über den allgemeinen Verkehrsregeln. Verkehrszeichen haben die Aufgabe, durch Regelung des Verkehrs für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, auf Betriebsgeländen und auf Privatgrundstücken zu sorgen.

Das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Das Schild mit dem umgedrehten rot-weißen Dreieck bedeutet, du musst Vorfahrt gewähren.

Allerdings wird bei fast jedem Kreisverkehr der an sich bestehende Rechtsvorrang durch eine entsprechende Beschilderung - Verkehrszeichen „Vorrang geben“ - aufgehoben.

Verhalten bei "Vorfahrt gewähren"

Wer einfährt, hat also 'Nachrang'. Im Kreis befindliche Lenker:innen dürfen dann weder zum plötzlichen Bremsen noch zum Auslenken genötigt werden.

Du musst den anderen Verkehrsteilnehmern immer anzeigen, wenn du vorhast, einzubiegen. Das Blinken ist daher auch dann vorgeschrieben, wenn du einer Vorrangstraße mit besonderem Verlauf folgst.

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Besonderheiten im Kreisverkehr

Viele Fahrzeuglenker:innen blinken nicht beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr bzw. geben keine Handzeichen. Verglichen mit der Situation an "normalen" Kreuzungen sind es in Kreisverkehren fast vier Mal so viele "Nichtblinker".

Die StVO gibt vor, dass eine Änderung der Fahrtrichtung anzuzeigen ist, damit sich andere Verkehrsteilnehmende darauf einstellen können.

Oft ist es so, dass Einfahrende vom Fahrstreifen rechts außen gleich bei der nächstmöglichen Ausfahrt wieder aus dem Kreisverkehr ausgeleitet werden - das soll für einen besseren Verkehrsfluss sorgen.

Daher ist es wichtig, sich beim Befahren des Kreises so einzuordnen, dass der Wechsel des Fahrstreifens erst wieder beim Verlassen nötig ist - und nicht mittendrin.

Muss man innerhalb des Kreisverkehrs doch einmal spontan den Fahrstreifen wechseln, ist es wichtig, dabei niemanden zu gefährden oder zu behindern - außerdem heißt es auch hier: 'Bitte blinken'.

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Geschwindigkeitsbeschränkungen im Kreisverkehr

Ist vor einem Kreisverkehr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit verordnet und entsprechend beschildert, so gilt dieses Tempolimit grundsätzlich bis zum Verlassen dieses Straßenzuges, also dem Einfahren in den Kreisverkehr

Bei Zonenbeschränkungen, erkennbar am Zusatz 'Zone' unterhalb der kundgemachten Höchstgeschwindigkeit, gilt: Das festgelegte Tempolimit besteht auch nach dem Einfahren in den Kreisverkehr weiter, bis es mittels Beschilderung wieder aufgehoben wird

Wer es verabsäumt, den Kreisverkehr an der geplanten Ausfahrt zu verlassen, darf selbstverständlich noch eine Runde fahren.

Weitere wichtige Verkehrsregeln

Rechts vor links bedeutet: An einer Kreuzung darf derjenige Verkehrsteilnehmende zuerst fahren, der von rechts kommt. Er hat also Vorfahrt. Dies gilt, solange keine anderen Maßnahmen greifen, die den Verkehr regeln könnten, wie z. B.

Rechts vor links gilt nur dann, wenn die Vorfahrt nicht anders geregelt ist. Hier gilt: Bei Grün darfst du gehen, bei Rot bleibst du stehen.

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Ist dies nicht der Fall, müssen sich alle Verkehrsteilnehmenden an die Verkehrsschilder halten. Ein Stoppschild bedeutet, dass du an dieser Kreuzung immer zuerst einmal anhalten musst, egal ob gerade jemand kommt.

Neben Ampeln und Verkehrszeichen kann auch die Polizei den Verkehr regeln. Das kommt zum Beispiel vor, wenn die Ampeln ausfallen und die Kreuzung zu unübersichtlich für rechts vor links wäre.

Möchtest du von einem ungeteerten Weg in eine größere Straße einbiegen, musst du immer warten, bis die Straße frei ist.

Allgemein gilt: Auch wenn du die Vorfahrt hast, solltest du immer langsam an eine Kreuzung heranfahren und auf die anderen Verkehrsteilnehmenden achten!

Verkehrszeichen auf dem Betriebsgelände

Generell gilt, dass der Eigentümer eines Betriebs- oder Privatgeländes das Hausrecht hat und somit entscheidet, ob die Straßenverkehrsordnung auf seinem Grundstück gilt. Eine Beschilderung ist nicht vorgeschrieben.

Im Straßenverkehr sind die Anforderungen an die Beschilderung stark gestiegen. Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt.

Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dessen bewusst sind. Für viele ist das Betriebsgelände eine Grauzone, in der gefahren wird, wie man es für richtig hält. Wenn dann ein Unfall passiert, gibt es ein böses Erwachen. Wie die Polizei dann erklärt, gelten auch hier die bekannten Regeln des Straßenverkehrs.

Hohes Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, fehlende Parkplätze - das sind typische Problembereiche auf fast jedem Betriebsgelände.

Rechtliche Aspekte auf dem Betriebsgelände

Die Straßenverkehrsordnung gilt auf dem gesamten Betriebsgelände. Sie beschränkt sich nicht nur auf öffentliche Straßen, sondern gilt auch auf Privatgelände, wenn es öffentlich zugänglich ist. Dazu gehört in der Regel auch das Betriebsgelände. Auch Parkplätze, die z. B. durch eine Schranke abgegrenzt sind, unterliegen der StVO.

Für Unfälle, die sich auf dem Betriebsgelände ereignen, haftet der Betriebsinhaber nach den Bestimmungen der StVO, sofern die Unfallursache auf ein Verschulden des Betriebes zurückzuführen ist. Er hat für die Einhaltung der für die Haftungsfrage maßgeblichen allgemeinen Verkehrssicherungspflicht zu sorgen.

Kommt es auf dem Betriebsgelände zu einem Unfall, prüft die Polizei zunächst, ob der Unternehmer dafür verantwortlich gemacht werden kann. Liegt z.B. ein Kennzeichnungsmangel vor, wird der Betriebsinhaber zur Verantwortung gezogen. Der Unternehmer sollte sich daher immer vergewissern, dass die baulichen Anlagen in Ordnung sind. Sind sie zulässig und werden sie ordnungsgemäß gewartet, ist der Inhaber rechtlich abgesichert.

Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Betriebsgelände

Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass die Verkehrssicherheit auf dem Arbeitsweg von den betrieblichen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten abhängt. Es gibt eine Reihe von kleinen Lösungen zur Verkehrsberuhigung mit großer Wirkung. Dazu gehören Markierungen, Beschilderungen und verkehrslenkende Elemente. Insbesondere Verkehrszeichen spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit auf dem Betriebsgelände. Richtig aufgestellt erinnern sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran, dass die Straßenverkehrsordnung auch auf dem Betriebsgelände gilt.

Unfälle passieren nicht zufällig. Unfälle passieren häufig, weil zu schnell gefahren wird. Richtig aufgestellte Verkehrsschilder machen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufmerksam. Dadurch wird das Risiko bzw. die Schwere von Unfällen minimiert.

Der Wechsel des Fahrbahnbelags ist eine zusätzliche Möglichkeit, auf Geschwindigkeitsänderungen in bestimmten Bereichen des Geländes hinzuweisen. Dies kann mit farbigem Spray geschehen, das einfach auf den Asphalt gesprüht wird.

Die Kennzeichnung von Gefahrenstellen sowie von Lauf- und Fahrwegen auf dem Betriebsgelände kann helfen, folgenschwere Unfälle zu vermeiden.

Viele Autos sorgen für Chaos auf dem Betriebsgelände. Das gilt vor allem zu den klassischen Stoßzeiten. Wenn morgens alle zur Arbeit kommen und abends alle wieder nach Hause fahren, kann es hektisch werden. Um zu verhindern, dass alle Mitarbeiter gleichzeitig auf dem Betriebsgelände sind, können Gleitzeitregelungen oder sogar Schichtarbeit eingeführt werden. Diese Lenkungsmaßnahmen entschärfen auch das Parkproblem, wenn nicht genügend Parkraum zur Verfügung steht.

Bei einem weit verzweigten Straßennetz ist es sinnvoll, das Straßennetz zu hierarchisieren. So kann die Hauptverkehrsachse als Tempo-30- oder Tempo-50-Zone ausgewiesen werden, während in den Nebenstraßen nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Die Beschilderung ist wichtig, um ein effektives Leitsystem auf dem Betriebsgelände zu etablieren und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

Spezifische Kennzeichnungen und Regelungen

Mit einem eindeutigen Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung wird sofort deutlich, wie hoch die „erlaubte Höchstgeschwindigkeit“ sein darf. Wenn kein Verkehrsschild vorhanden ist gilt die Vorrangregel „rechts vor links“.

Sperrzonen sollten deutlich mit entsprechenden Verbots- oder Beschränkungsschildern (StVO) gekennzeichnet werden.

Um Feuerwehrzufahrten, Lade- und Lieferzonen und ähnliche Bereichen frei zu halten, ist die Anbringung von Parkverbots-Schildern wie „Halten und Parken verboten“, „Parken verboten“ oder „Wechselseitiges Parkverbot“ sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Parkplätze auf dem Firmengelände deutlich zu kennzeichnen.

Durch die Anbringung von Zusatztafeln direkt unter den Verbots- oder Gebotszeichen können Sie die Verbote beschränken oder genauer beschreiben, z.B. „ausgenommen Anrainer“ oder „ausgenommen Ladetätigkeit“.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Verkehrsrechts. Sie regelt die Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmer und dient der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.

Die StVO gilt nicht nur auf öffentlichen Straßen, sondern auch auf Privatgelände, wenn dieses öffentlich zugänglich ist. Dies umfasst in der Regel auch Betriebsgelände und Parkplätze.

Auszug aus der StVO: Begriffe und Definitionen

Hier sind einige wichtige Begriffe und Definitionen aus der StVO:

  1. Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen.
  2. Fahrbahn: der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße.
  3. Fahrstreifen: ein Teil der Fahrbahn, dessen Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht.
  4. Kreuzung: eine Stelle, auf der eine Straße eine andere überschneidet oder in sie einmündet, gleichgültig in welchem Winkel.
  5. Fahrzeug: ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine.

Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen.

Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.

Verhalten bei Verkehrsunfällen

Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben:

  • sofort anzuhalten, wenn sie ein Fahrzeug lenken
  • die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen, wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind
  • an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken

Sind bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt worden, so haben die genannten Personen Hilfe zu leisten; sind sie dazu nicht fähig, so haben sie unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Ferner haben sie die nächste Polizeidienststelle sofort zu verständigen.

Alkohol und Suchtgifte im Straßenverkehr

Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen.

Zusatztafeln und ihre Bedeutung

Zusatztafeln ergänzen Verkehrszeichen und geben zusätzliche Informationen oder Einschränkungen an. Sie sind oft unterhalb des Hauptverkehrszeichens angebracht.

Besonderer Verlauf einer bevorrangten Straße

Diese Zusatztafel zeigt unter den Zeichen „Vorrang geben“ oder „Halt“ an, dass eine Straße mit Vorrang einen besonderen Verlauf nimmt. Die bevorrangte Straße kann eine Vorrangstraße mit allen dort geltenden Rechten und Pflichten sein. Es ist aber auch möglich, den Verkehr auf einer „normalen“ Straße wie dargestellt zu bevorrangen.

Fahrzeuge, die vom dick dargestellten Straßenzug kommen, haben Vorrang - egal, ob sie dem Straßenzug folgen oder ihn bei der Kreuzung verlassen.

Ändert eine Vorrangstraße auf einer Kreuzung die Richtung ihres Verlaufes, wird die Zusatztafel so angebracht, dass der dicke Strich den Verlauf der Vorrangstraße beschreibt.

Gefahrenzeichen und ihre Bedeutung

Gefahrenzeichen haben die Aufgabe, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Gefahrzeichen sind Verkehrszeichen, die auf eine Gefahrenstelle hinweisen. Sie fordern insbesondere dazu auf, im Bereich der Gefahrenstelle die Geschwindigkeit zu vermindern (§ 3 Abs. 1 StVO).

Gefahrzeichen warnen unter anderem vor Gefälle, Schleudergefahr, Doppelkurve mit Richtungsangabe oder einseitiger Fahrbahnverengung.

Vorschriftszeichen und ihre Bedeutung

Vorschriftszeichen enthalten Gebote oder Verbote. Ein Verbot ordnet ein Unterlassen an, während ein Gebot ein bestimmtes Verhalten vorschreibt.

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