Wie viel kostet eine Sitzung beim Psychologen?

Die Frage nach den Kosten einer Psychotherapie ist für viele Menschen ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung. Da Psychotherapie in Österreich grundsätzlich eine private Leistung ist, die nicht von den Krankenkassen getragen wird, ist es wichtig, sich über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.

Kosten für eine Psychotherapie-Sitzung

Die Honorare für eine Einzelsitzung von 50 Minuten bewegen sich in der Regel zwischen 70 und 150 Euro. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren oder einen Zuschuss zu erhalten.

Möglichkeiten zur Kostenreduktion

  • Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision: Diese Therapeuten sind am Ende ihrer Ausbildung angelangt und arbeiten bereits selbstständig mit Klient*innen. Ihre Honorare liegen meist unter denen eingetragener Psychotherapeut*innen.
  • Sozialtarif: Viele Psychotherapeut*innen bieten einzelne Plätze mit Sozialtarif für Personen mit geringem oder keinem Einkommen an (z.B. bei AMS-Bezug, Sozialhilfebezug, o.ä.).
  • Spezielle Beratungsstellen: Suchtberatung, Familienberatungsstellen, Männerberatung etc. bieten ein beschränktes Kontingent an Psychotherapie an, das für den*die Klient*in kostenlos ist.

Zuschüsse der Krankenkassen

Obwohl es keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie gibt, ermöglichen Vereinslösungen für eine gewisse Zahl an Klient*innen auch die vollständige Übernahme der Psychotherapie-Kosten (je nach Bundesland unterschiedliche Lösungen und Modelle). In der Regel haben einzelne Psychotherapeut*innen dann zwei bis vier Kassenplätze zur Verfügung.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat das Angebot für kostenlose Psychotherapie laufend erweitert und bietet nunmehr eine flächendeckende Versorgung der Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen an. Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und alle Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die ÖGK die Kosten.

Für klinisch-psychologische Behandlungen leisten die Krankenkassen ebenfalls Kostenzuschüsse. Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung.

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Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss

  • Eintragung des Psychologen/der Psychologin in die Psychologenliste des Bundesministeriums.
  • Ärztliche Untersuchung (spätestens vor der zweiten Sitzung), um körperliche Ursachen auszuschließen.
  • Vorliegen einer "Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn" (Diagnose nach ICD-10).

Höhe der Kostenzuschüsse (Beispiele)

Die Höhe der Kostenzuschüsse variiert je nach Krankenkasse. Hier einige Beispiele:

  • BVAEB:
    • Einzelsitzung (ab 50 Minuten): EUR 48,80
    • Gruppensitzung (ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten): EUR 16,40

Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Ab der elften Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig.

Es ist wichtig zu beachten, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden und bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern kein Kostenzuschuss möglich ist.

Ablauf der Antragstellung

  1. Einreichung der Honorarnote, Zahlungsbestätigung und der Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei der Sozialversicherung.
  2. Bei einer Therapie, die mehr als 10 Sitzungen umfasst, muss vor der 11. Sitzung ein Verlängerungsantrag für den Kostenzuschuss gestellt werden.

Klinische PsychologInnen

Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen. Sie haben ein Psychologiestudium und eine postgraduale Ausbildung absolviert.

Wobei helfen Klinische PsychologInnen?

Klinisch-psychologische Behandlung wird im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting angeboten und hilft mit psychologischen Maßnahmen bei:

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  • psychischen Störungen und Leidenszuständen
  • gestörten Verhaltensweisen und Einstellungen
  • Lebenskrisen

Psychotherapie als Sachleistung

Psychotherapie kann bei Vereinigungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen, bei einem zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten, bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, in einer Vertragsambulanz einer Krankenanstalt oder in einem Vertragsambulatorium auch bei einer Vertragsorganisation als Sachleistung in Anspruch genommen werden.

Online-Behandlung

Für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses können in Ausnahme- und begründeten Einzelfällen einzelne klinische-psychologische Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen online durchgeführt werden:

  • Eine Online-Behandlung setzt eine vorangegangene persönlichen Kontakt zwischen Klinischer PsychologIn und KlientIn voraus.
  • Eine Online- Behandlung setzt voraus, dass durch die telemedizinische Behandlung gleichwertige Ergebnisse wie in Präsenz zu erwarten sind.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zum Thema Psychotherapie und Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder an den Berufsverband der Psychotherapeut*innen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kosten für eine Psychotherapie-Sitzung variieren können, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren oder einen Zuschuss zu erhalten. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Optionen und suchen Sie sich einen Therapeuten, dem Sie vertrauen können.

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