Verhalten nach einer Corona-Infektion im Sport: Was zu beachten ist

Die COVID-19-Pandemie hat den Sport nachhaltig beeinflusst. Neben den unmittelbaren Auswirkungen der Infektion gibt es auch langfristige Folgen, die Sportler und Vereine berücksichtigen müssen. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Aspekte und Empfehlungen zusammen.

Regelungen und Empfehlungen für den Sportbetrieb

Seit dem 1. August 2022 gelten in Österreich neue Regelungen bezüglich der Verkehrsbeschränkungen statt Absonderung. Was bedeutet das für den Sport?

  • Positive Testung: Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, dürfen ihre Wohnung verlassen, müssen aber in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Maskenpflicht: Auch im Freien ist eine FFP2-Maske erforderlich, wenn der Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
  • Sportstätten: Auf Sportstätten gilt in der Regel die Voraussetzung, dass ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist, nicht, daher ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Ausnahmen: Die Maskenpflicht und der Mindestabstand gelten auch gegenüber Personen aus dem gleichen Haushalt, jedoch nicht gegenüber anderen positiv getesteten Personen.
  • Sportausübung: Eine generelle Befreiung von der Maskenpflicht bei der Sportausübung für positiv getestete Personen gibt es nicht.
  • Gesundheit: Von körperlicher Belastung bei einer aktiven Infektion wird dringend abgeraten.

Sportveranstaltungen und Zusammenkünfte:

  • Sportveranstaltungen sind generell mit und ohne Zuschauer erlaubt.
  • In geschlossenen Räumen von Sportstätten wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen, außer bei der Sportausübung und in Feuchträumen.
  • Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein Präventionskonzept auszuarbeiten.

COVID-19-Beauftragter:

  • Der COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und überwacht die Umsetzung des Präventionskonzepts.
  • Voraussetzung für die Eignung ist die Kenntnis des Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der organisatorischen Abläufe.

COVID-19-Präventionskonzept:

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  • Spezifische Hygienemaßnahmen
  • Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
  • Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
  • Gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken
  • Regelungen zur Steuerung der Personenströme
  • Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen

COVID-19-Verdachtsfall im Verein oder Trainingslager:

  • Die Person ist sofort in einem eigenen Raum unterzubringen.
  • Die Verantwortlichen sind verpflichtet, umgehend die Gesundheitsberatung unter 1450 anzurufen und die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde zu informieren.
  • Dokumentation, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten.
  • Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

Weitere wichtige Punkte:

  • Bei der Sportausübung muss kein Abstand eingehalten werden.
  • Es wird empfohlen, Abstand zu halten und Menschenansammlungen zu entzerren.
  • Die Gültigkeit von Nachweisen (2G-Nachweis, PCR-Tests) kann über eine App des Gesundheitsministeriums überprüft werden.

Sportstätten und Infrastruktur

Nutzung von Sportstätten:

  • Es dürfen sowohl öffentlich als auch nicht-öffentliche Sportstätten zur Sportausübung genutzt werden.
  • In geschlossenen Räumen von Sportstätten wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen, ausgenommen bei der Sportausübung sowie in Feuchträumen.

Weitere Regelungen:

  • Der Betrieb von Kantinen auf Sportstätten und in Vereinen ist unter Beachtung der aktuellen Regelungen für das Gastgewerbe möglich.

Empfehlungen für die Belüftung von Indoor-Sportstätten:

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  • Lüften der Sportstätte so oft und intensiv wie möglich, wo möglich Querlüften.
  • Lüften der Garderoben und Duschen/Toiletten vor und nach jeder Trainingseinheit für mindestens 5 Minuten.
  • Bei Vorhandensein einer mechanischen Lüftungsanlage ist bei körperlicher Belastung der Luftwechsel zu erhöhen.
  • Mechanische Lüftungsanlagen mit Umluftanteil sind mit einer zusätzlichen Filterung (HEPA-Filter) auszustatten.

Empfehlungen für die Reinigung von Sportstätten und Sportgeräten:

  • Regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind zu setzen.
  • Häufig berührte Flächen (z.B. Türklinken, Armaturen) sind zu desinfizieren.
  • Nach jeder Trainingseinheit sind gemeinsam genutzte Sportgeräte, falls diese desinfiziert werden können, zu desinfizieren.

Medizinische Aspekte und Long COVID

Das Coronavirus kann neben der Lunge auch andere wichtige Organe, wie das Herz, angreifen und nachhaltig schädigen. Die Österreichische Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (ÖGSMP) hat einen Konsensus bezüglich der Dauer der Sportpause und den notwendigen sportmedizinischen Untersuchungen nach einer Covid-19-Erkrankung veröffentlicht.

Long COVID und Post-COVID-Syndrom:

Long COVID ist ein Überbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer akuten Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sein können. Mögliche Symptome sind zum Beispiel Atembeschwerden, Erschöpfung. Long COVID kann jede und jeden treffen - nach milder COVID-19-Erkrankung oder nach schwerem Krankheitsverlauf.

Mögliche Symptome von Long COVID:

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  • Müdigkeit, Abgeschlagenheit, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, Schwäche
  • Länger anhaltende Erschöpfungszustände, Fatigue
  • Belastungsinduzierte Symptomverschlechterung bzw. Post-Exertionelle Malaise (PEM)
  • Herzrasen bzw. Herzklopfen (Palpitationen)

Nach einer Infektion mit dem Coronavirus scheint zudem das Risiko für bestimmte Erkrankungen erhöht zu sein, z.B. für Diabetes oder für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie etwa Herzrhythmusstörungen, Herzmuskelentzündungen oder Lungenembolien.

Was tun bei Verdacht auf Long COVID?

  • Die erste Anlaufstelle zur Abklärung von Long COVID ist die Hausärztin oder der Hausarzt.
  • Eine genaue Anamnese und körperliche Untersuchung sind notwendig.
  • Eventuell sind weiterführende Untersuchungen notwendig, z.B. Blutuntersuchungen oder bildgebende Untersuchungen.
  • Die Behandlung von Long COVID erfolgt den jeweiligen Symptomen entsprechend.

Behandlungsmöglichkeiten bei Long COVID:

  • Symptomatische Therapie von Beschwerden, denen keine organische Erkrankung zugrunde liegt.
  • Behandlung von konkreten Organschäden, falls vorhanden.
  • Pacing (Energiemanagement)
  • Coping (Bewältigungsstrategien)
  • Aktivierungstherapie (symptomtitriertes Training)
  • Rehabilitationsmaßnahmen

Wiederaufnahme sportlicher Aktivitäten nach COVID-19:

Wann bei Long COVID eine Rückkehr zu körperlich beanspruchenden Tätigkeiten möglich ist, hängt von den individuellen Belastungsgrenzen ab. Bei Beschwerden sind vor allem die Schwere der Symptome, der persönliche Leidensdruck und die Beeinträchtigung der Alltagstätigkeiten entscheidend für den Weg zurück in den Alltag.

Herzprobleme nach COVID-19

Eine Studie der Universität Frankfurt hat gezeigt, dass entzündliche Veränderungen des Herzmuskels oder des Herzbeutels bei Patienten nach einer COVID-19-Erkrankung erkennbar waren - oft trotz eines sehr leichten Verlaufs. Die Untersuchungen wurden etwa zwei Monate nach einer akuten Coronavirus-Infektion durchgeführt. Die Forscher zeigten, dass es sich nicht um einen direkten Schaden durch das Virus handelt, sondern eher um eine durch den Virus ausgelöste Immunreaktion handelt.

Empfehlungen für Sportler:

Dr. Loinig-Velik warnt, dass die Nachwirkungen von Corona zu Herzrhythmus-Störungen oder Herzmuskel-Entzündungen führen können - eben auch nach mildem Verlauf. Um auf Nummer sicher zu gehen, rät die Medizinerin, nach der Genesung den Hausarzt aufzusuchen, ehe die sportliche Betätigung wieder intensiviert wird. Der Arzt kann etwaige Maßnahmen wie ein Herzultraschall, ein EKG oder ein Lungenröntgen festlegen.

Empfehlungen für Sportler nach einer Corona-Infektion
Aspekt Empfehlung
Sportpause Individuelle Anpassung je nach Verlauf und Symptomen
Ärztliche Untersuchung Empfohlen vor Wiederaufnahme intensiver sportlicher Aktivitäten
Belastungssteigerung Schrittweise und symptomorientiert
Beachtung von Symptomen Bei Beschwerden sofortige Reduktion der Belastung und ärztliche Beratung

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