Umschulungsmöglichkeiten bei psychischer Erkrankung in Österreich

Eine Erkrankung kann das Berufsleben erheblich beeinflussen und in manchen Fällen erfordert sie eine berufliche Neuorientierung. Aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist eine schwierige Situation, die viele Fragen aufwirft.

Die folgenden Informationen bieten betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine erste Orientierungshilfe:

Berufliche Rehabilitation als Chance

Ziel der beruflichen Rehabilitation ist die Förderung der (Wieder)Eingliederung am Arbeitsmarkt nach Unfall oder Krankheit. Die berufliche Rehabilitation unterstützt Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben können. Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, Menschen durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder Umschulung wieder in die Lage zu versetzen, ihren früheren Beruf wieder auszuüben.

Oder wenn dies nicht möglich ist, sollen die Betroffenen unterstützt werden, in einem neuen Beruf tätig zu werden. Es gibt Maßnahmen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen. Zudem gibt es auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Betroffenen neue berufliche Perspektiven ermöglichen können.

Bei der Auswahl der Maßnahmen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder die bisherige Tätigkeit berücksichtigt. Arbeitstrainings, z.B. Während der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie Übergangsgeld zur Sicherung der Existenz.

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Psychisch erkrankte Menschen sind am meisten von der Reform betroffen und werden gleichzeitig auch klar davon profitieren. Sie müssen zum Beispiel nicht mehr zwischen Pensionsversicherungsanstalt und Arbeitsmarktservice pendeln.

Institutionen der beruflichen Rehabilitation

Institutionen der beruflichen Rehabilitation sind etwa das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) und der Verein pro mente. Während das Angebot des BBRZ von Berufsfindung über berufliche Ausbildung bis hin zur Vermittlung am Arbeitsmarkt reicht, bietet pro mente Arbeitstrainingsplätze und Arbeitsassistenz für Menschen mit psychischen Einschränkungen an.

Umschulungsmöglichkeiten und Arbeitsrechtlicher Schutz

Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, sind durch das österreichische Arbeitsrecht geschützt. Diese darf nicht unter dem bisherigen Ausbildungsniveau liegen. Betroffene haben durch ihren Berufsschutz auch einen Qualifikationsschutz.

Es besteht die Möglichkeit, Anträge bei jedem Sozialversicherungsträger einzubringen - auch wenn ein anderer Versicherungsträger tatsächlich zuständig ist. Ein beim Pensionsversicherungsträger eingebrachter Antrag auf eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gilt vorrangig als Antrag auf Rehabilitation.

Um unabhängig von einem Antrag auf Pension Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation zu erhalten, müssen Betroffene einen Rehabilitationsantrag stellen.

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Finanzielle Unterstützung während der Umschulung

Als Geldleistung ist Umschulungsgeld vorgesehen. Als Geldleistung ist Umschulungsgeld vorgesehen. Nur bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine berufliche Umschulung nicht zweckmäßig und zumutbar ist, kann Anspruch auf eine Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension bestehen.

Seit 1. Jänner 2017 besteht ein Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation für jene Personen, die auf Grund ihres Gesundheitszustandes die Voraussetzungen für eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension erfüllen bzw. sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes die Voraussetzungen für eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- bzw. eine berufliche Umschulung erfolgen.

Wenn Sie Rehabilitationsgeld bekommen, sind Sie krankenversichert und haben einen Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation, wenn diese zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist.

Rehabilitationsgeld

Das Rehabilitationsgeld wird 12 x im Jahr, in der Höhe des Krankengeldes (in der Regel 60 % des Letztbezuges) ausbezahlt, mindestens jedoch in der Höhe der Ausgleichszulage für Alleinstehende (2025: €1.275). Seit Jänner 2023 wird die Bemessungsgrundlage des Rehabilitationsgeldes und somit das Rehabilitationsgeld mit Wirksamkeit ab 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem Anpassungsfaktor valorisiert.

Grundsätzlich ja. Wenn Sie jedoch über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen (2025: € 551,10 pro Monat), dann steht Ihnen nur ein Teilrehabilitationsgeld zu. Es gelten die Bestimmungen, die auch für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen zur „Teilpension“ gelten.

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Das Rehabilitationsgeld wird von der ÖGK nur vorläufig besteuert. Dabei werden 30 Euro täglich steuerfrei belassen und vom übersteigenden Betrag 20 % Steuer einbehalten. Der Bezug von Rehabilitationsgeld löst aber eine verpflichtende Arbeit­nehmer­:innen­ver­an­lag­ung aus. Das Rehabilitationsgeld wird dann regulär gemeinsam mit anderen Einkünften versteuert, z. B. jenen Bezügen, die Sie aus einer Nebenbeschäftigung erzielen.

Umschulungsgeld

Sind Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zwar nicht dauerhaft, aber im Ausmaß von mindestens 6 Monaten (vorübergehend) invalid bzw. berufsunfähig und ist außerdem eine berufliche Umschulung sinnvoll und zumutbar, erhalten Sie vom AMS ein Umschulungsgeld, wenn Sie bei der Auswahl, Planung und Durchführung der Umschulung aktiv mitwirken. Dasselbe gilt bei drohender Invalidität bzw.

Das Umschulungsgeld wird 12 x im Jahr ausbezahlt.

Ja, aber die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (2025: € 551,10) darf beim Zuverdienst nicht überschritten werden - sonst fällt das Umschulungsgeld zur Gänze weg.

Das Umschulungsgeld ist grundsätzlich steuerfrei. Machen Sie jedoch eine Ar­beit­nehm­er:­inn­en­ver­an­lag­ung, dann kommt es zu einer besonderen Steuerberechnung, die gleich ist mit jener, die bei Bezug von Arbeitslosengeld erfolgt.

Beispiele für Umschulungsberufe

  • Umschulung zum/zur Bürokaufmann/-frau oder in den Bereich der Verwaltung, wo körperliche Belastungen minimiert werden können.
  • Berufe im Bereich IT
  • Berufe, die ein ruhigeres Umfeld bieten, wie Bibliothekar/in oder in der Natur- und Umweltpädagogik

Das BBRZ als Partner für die berufliche Neuorientierung

Das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) bietet maßgeschneiderte Programme zur beruflichen Neuorientierung an.

Erster Schritt ist ein persönlicher PlanAm Beginn der Beruflichen Reha steht eine erweiterte Orientierungs­phase. Ziel ist die Entwicklung einer persön­lichen beruf­lichen Per­spektive, die den eigenen Fähig­keiten entspricht. Ein multi­professionelles Team aus Reha-Coaches, Berufs­kund­ler:innen, Betriebs­kontakter:innen, Ärzt:innen, Sozial­arbeiter:innen, Gesundheits­coaches und Psycholog:innen ist für unsere Kund:innen da. Auch Praxis­zeiten in Unter­nehmen helfen bei der Neu­orientierung.

Jede Kundin und jeder Kunde entwickelt ein persön­liches beruf­liches Ziel.

Training und Qualifizierung

Gute Vorbereitung fördert das SelbstvertrauenDas Trainieren von persönlichen und sozialen Fähigkeiten sowie der Erwerb von Fachkompetenzen bereitet unsere Kund:innen auf einen direkten Einstieg in den Job oder auf eine nachfolgende Qualifizierung vor. Trainingsangebote geben Kund:innen neues Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten und Ressourcen. Zudem können Kund:innen bei uns den Arbeitsalltag in der Praxis üben, z.B.

Arbeitsplatznahe Kenntnisse sind die Basis für den beruflichen EinstiegJede Qualifizierung folgt einem persönlichen Plan. Manche Kund:innen benötigen nur eine Aufschulung oder einen Kurs, um ihrem Job-Ziel näherzukommen, andere brauchen eine ganze Ausbildung.

Unsere Qualifizierungen sind maßgeschneidert und praxisnah. Das heißt, sie orientieren sich nicht nur an unseren Kund:innen, sondern auch am Bedarf der Unternehmen. Möglich sind auch spezielle Berufsprofile. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich dann auch passende Beschäftigungsmöglichkeiten bieten.

Unterstützungsangebote des BBRZ

Probleme, die unsere Kund:innen belasten, bleiben nicht vor der Eingangstür des BBRZ stehen. Das BBRZ bietet die notwendige Unterstützung, damit Kund:innen erfolgreich an ihren beruflichen Zielen arbeiten können.

Wir fördern die Gesundheit und die Gesundheitskompetenz unserer Kund:innen in den Bereichen:

  • Krankheitsbewältigung
  • Prävention
  • Reintegratives Gesundheitstraining
  • Bewegung, Ernährung und Mentales

Eine stabile körperliche und psychische Verfassung ist Grundvoraussetzung für ein Gelingen des beruflichen Wiedereinstiegs und des weiteren beruflichen Weges.

In der Orientierungsphase stellen wir die berufliche Einsatzfähigkeit unserer Kund:innen fest. Dabei berücksichtigen wir besonders ihre Ressourcen - also das, was sie können.

Wir wissen: Erst wenn existenzielle Fragen gelöst sind, können sich Kund:innen voll auf ihre beruflichen Ziele konzentrieren.

Weitere Angebote des BBRZ

  • Für sehbeeinträchtigte Personen: Rehabilitation und Integration für späterblindete und sehbehinderte Personen
  • Für Asbest-belastete Personen: Betreuung von Personen, die unter einer Erkrankung durch Asbest-Belastung leiden
  • Für Personen mit langer Anreisezeit: Wohnen in einem unserer Wohnhäuser
  • Für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf: Unterstützung beim Start ins Arbeitsleben

REiNTEGRA: Wiedereingliederung psychisch Erkrankter

REiNTEGRA setzt sich seit 1982 für die berufliche Reintegration psychisch Erkrankter ein und ist auf diesem Gebiet eine der größten Rehabilitationseinrichtungen Mitteleuropas. Bis heute hat REiNTEGRA in ihren Werkstätten über 4.000 Frauen und Männer betreut und sie behutsam an eine Wiederbeschäftigung herangeführt.

REiNTEGRA ist eine gemeinnützige Gesellschaft zur beruflichen Reintegration psychisch erkrankter Menschen. Sie gehört zu 90 % dem Kuratorium für psychosoziale Dienste in Wien (PSD) und damit der Stadt Wien. 10 %-Miteigentümerin ist die Wirtschaftskammer Wien.

Die von REiNTEGRA betreuten Klientinnen und Klienten leiden unter schweren psychischen Erkrankungen. Schizophrenie und Depressionen sind die häufigsten Ursachen.

Statistiken und Ergebnisse

80 Prozent der von REiNTEGRA betreuten Frauen und Männer mit psychischer Erkrankung wollen laut Studie wieder ins Berufsleben zurückkehren. Arbeit hat für die Betroffenen einen hohen Stellenwert. Längere Beschäftigung bedeutet entsprechend höhere individuelle Zufriedenheit, bessere soziale Integration und hilft, Altersarmut zu vermeiden.

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Befragung bezeichnen 44 % ihre eigene Lebensqualität als gut bis sehr gut. Psychisch Erkrankte, die schon über einen längeren Zeitraum bei REiNTEGRA beschäftigt sind, beurteilen ihre Lebensqualität in der Regel besser als jene, die erst vor kurzem in das Rehabilitationsprogramm aufgenommen wurden.

Nur knapp vier von zehn geben an, dass sie mit ihrem derzeitigen Gesundheitszustand zufrieden sind, wohingegen 60 % der Befragten ihre Arbeitsfähigkeit als gut bewerten. 72 % der Befragten arbeiten gerne im Team. 58 % halten sich nach eigenen Angaben und denen ihrer Trainerinnen und Trainer an den vereinbarten Tagesablauf. Acht von zehn Klientinnen und Klienten gaben an, dass Arbeit für sie einen hohen Stellenwert hat. Sieben von zehn zeigen sich mit ihrer Arbeitsleistung zufrieden.

Das zeigen Beispiele wie die Firmen iSi oder AfB, wo psychisch erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitsplätze gefunden haben.

Zusammenfassung

Die berufliche Umschulung aufgrund einer Erkrankung kann herausfordernd sein, bietet jedoch auch die Chance auf einen Neuanfang. Mit den richtigen Informationen und Unterstützungen können Betroffene erfolgreich in einen neuen Beruf starten. Es lohnt sich, die verschiedenen Programme und Fördermöglichkeiten zu prüfen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

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