Wenn Sie merken, dass es Ihnen oder Ihrem Kind seelisch schlecht geht, lassen Sie sich helfen! Eine Psychotherapie kann helfen. In einer Psychotherapie werden verschiedene seelische Probleme behandelt. Das können zum Beispiel starke Ängste, depressive Verstimmungen oder Beziehungsprobleme sein.
In Österreich hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) das Angebot für kostenlose Psychotherapie laufend erweitert und bietet nunmehr eine flächeckende Versorgung der Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen an. Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und alle Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die ÖGK die Kosten.
Arten von Psychotherapie
Dabei unterscheidet man zwischen:
- Psychosozialer Beratung
- Psychotherapie
Eine psychosoziale Beratung beschäftigt sich mit Problemen, die im Alltag belasten. Eine Psychotherapie behandelt eine seelische Erkrankung. Es gibt viele verschiedene Arten von Psychotherapien. Jede Art hat einen eigenen Schwerpunkt.
Wie finde ich Therapeut*innen?
Im folgenden Kapitel informieren wir Sie über die verschiedenen Therapieangebote. Wir helfen Ihnen, Therapeut*innen zu finden. Bei einer Psychotherapie führt man Gespräche mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten. Am Anfang der Therapie wird ein Ziel ausgemacht. Dann trifft man sich regelmäßig zur Therapie. Zum Beispiel trifft man sich einmal in der Woche oder nach Vereinbarung.
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Mehr Infos zum Ablauf einer Psychotherapie gibt es beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP). Es gibt Therapeut*innen mit verschiedenen Schwerpunkten. Zum Beispiel gibt es Expert*innen, die sich besonders gut mit Ängsten auskennen. Andere sind auf Beziehungsprobleme oder Depressionen spezialisiert.
Das Sozialministerium hat eine Liste aller Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Suchen Sie dort nach Therapeut*innen in Ihrer Nähe. Dort finden Sie auch den Schwerpunkt der Therapeut*innen.
Hier finden Sie eine Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Psychotherapie, die auch die Kontakte der jeweiligen Clearingstellen beinhaltet.
Therapeut*innen mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche finden Sie hier:⇛ Psychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche, ÖBVP
Kosten und Zuschüsse
Eine selbst bezahlte Psychotherapie ist teuer. Es gibt aber auch günstige und kostenlose Psychotherapien. Die Krankenkasse kann einen Teil der Psychotherapie bezahlen. Diese Therapeut*innen arbeiten wie ein Wahlarzt oder eine Wahlärztin. Das heißt, Sie müssen die Kosten zuerst selbst bezahlen. Außerdem gibt es manche Einrichtungen, die kostenlos Psychotherapie anbieten. Sie müssen aber nicht alles gleich verstehen. Es gibt verschiedene Krankenkassen. Bei jeder Krankenkasse sind die Bedingungen unterschiedlich.
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Es gibt zwei Arten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten:
- Kassenfinanzierte Psychotherapeut*innen
- Freiberufliche Psychotherapeut*innen
Kassenfinanzierte Therapeut*innen haben einen Vertrag mit einer Krankenkasse. Wenn man eine Therapie bei kassenfinanzierten Therapeut*innen macht, werden bis zu 100 % der Kosten übernommen. Dann ist die Therapie also kostenlos. Dafür gibt es Voraussetzungen. Freiberufliche Therapeut*innen arbeiten selbstständig. Sie bestimmen die Kosten für ihre Therapie selbst. Als Patient*in müssen Sie die Kosten zuerst selbst bezahlen. Später zahlt die Krankenkasse einen Teil der Kosten zurück. Wichtiger Hinweis: Dafür müssen Sie die Rechnung aufheben und bei der Krankenkassa einreichen. Wie viel die Therapie dann genau kostet, hängt von der Krankenkasse ab.
Die ÖGK übernimmt einen Teil der Kosten für Ihre Psychotherapie. In diesem Fall bekommen Sie also einen Teil der Kosten zurück.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die ÖGK:
- Die seelische Störung wird als Krankheit gesehen.
- Ein Arzt oder eine Ärztin hat die Krankheit bestätigt. Wichtig: Diese Bestätigung brauchen Sie schon vor der zweiten Therapiesitzung.
- Die Therapeutin oder der Therapeut steht auf der Psychotherapeut*innen-Liste vom Sozialministerium. Zur Liste geht es hier:⇛ Psychotherapeut*innen Liste, Österreichisches Bundesministerium
Für den Zuschuss der Kosten müssen Sie einen Antrag stellen. Unser Tipp: Holen Sie sich am besten bei Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten Hilfe.
Zuschüsse anderer Krankenkassen
Bei der BVAEB müssen Sie 10 % der Therapiekosten bezahlen. Die Zuschüsse sind unterschiedlich hoch. Bei der SVS müssen Sie in der Regel 20 % der Therapiekosten bezahlen. Die Kosten bezahlen Sie nach der Therapie an die SVS. Die SVS übernimmt 40 € pro Therapiesitzung bei freiberuflichen Therapeut*innen. Sie müssen die Honorarnote einreichen. Das kann man mit einem Formular machen.
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Weitere Möglichkeiten für günstige oder kostenlose Psychotherapie
- ÖAS: Die ÖAS ist eine Lehrstätte für Psychotherapie. Personen, die am Ende der Ausbildung sind, bieten dort Psychotherapie an. Deshalb ist die Psychotherapie sehr günstig.
- Caritas Wien: Die Caritas Wien bietet kostenlose Psychotherapie für Kinder und Jugendliche an. Die Eltern sind auch begleitend eingebunden.
- Kinderhilfswerk: Das Kinderhilfswerk bietet kostenlose Psychotherapie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
- Wiener Sozialdienste: Die Wiener Sozialdienste bieten Therapie für Menschen mit Beziehungsproblemen. Die Therapie ist zum Beispiel auch für Menschen während einer Scheidung. Die Kosten für die Therapie sind sozial gestaffelt.
- Kinderschutzzentrum Wien: Kinder können im Kinderschutzzentrum Wien anrufen, wenn sie mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten sprechen wollen.
- Psychosoziales Zentrum Wien: Das Psychosoziale Zentrum Wien bietet verschiedene Psychotherapien an. Zielgruppen sind:
- Menschen mit Traumata aus Kriegssituationen
- Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
- Angehörige
- Juden und Jüdinnen
- Psychosoziales Zentrum Wien für Kinder und Jugendliche: Das Psychosoziale Zentrum Wien bietet auch Therapie für Kinder und Jugendliche von 4 bis 18 Jahren an.
Sie können eine Psychotherapie auch ohne Zuschuss der Krankenkasse machen und selbst bezahlen. Dafür brauchen Sie keine Bestätigung von einem Arzt oder einer Ärztin.
Klinische PsychologInnen
Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen.
Qualifikation Klinischer PsychologInnen:
- Mindestens fünf Jahre Psychologie an einer Universität studiert.
- Nach ihrem Studium eine rund zweijährige postgraduale theoretische und praktische Ausbildung, begleitet durch Supervision und Selbsterfahrung, absolviert.
- Meist noch weitere Spezialisierungen, Zusatzausbildungen und Zertifizierungen.
Wobei helfen Klinische PsychologInnen?
Klinisch-psychologische Behandlung wird im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting angeboten und hilft mit psychologischen Maßnahmen bei psychischen Störungen und Leidenszuständen.
Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, ist eine ärztliche Untersuchung nötig.
Laut Gesetz gibt es keine Einschränkungen, welche FachärztInnen die ärztliche Untersuchung durchführen dürfen.
Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung
Die BVAEB erbringt seit dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen.
Die Psychologinnen und Psychologen müssen in die vom Bundesministerium geführte Psychologenliste eingetragen sein.
Der bzw. die Versicherte muss der BVAEB und der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachweisen. Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Ab der elften Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig.
Die Höhe des Kostenzuschusses wird in der Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages gewährt.
Kostenzuschuss der BVAEB für klinisch-psychologische Behandlungen:
Behandlung | Dauer | Kostenzuschuss |
---|---|---|
Einzelsitzung | ab 25 Minuten | EUR 28,40 |
Einzelsitzung | ab 50 Minuten | EUR 48,80 |
Gruppensitzung | ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten | EUR 11,50 |
Gruppensitzung | ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten | EUR 16,40 |
Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich. Als Gruppe wird die Behandlung von 3 bis 7 Personen bezeichnet, 2 Personen werden als Paartherapie gewertet.
Wenn zeitgleich eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten absolviert wird (laufende Therapieserie), können keine Kosten übernommen werden.
Keine Leistungen der Sozialversicherung sind in dem Zusammenhang die von Psychologinnen bzw. Psychologen erbrachten Coachings zur Berufsberatung bzw. von der Klientin bzw.
Weitere Informationen zum Kostenzuschuss:
- Kostenzuschuss für Mitversicherte: Ja, der Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung ist auch bei Mitversicherten möglich. Der Kostenzuschuss besteht hier in derselben Höhe.
- Hausbesuche: Ja, auch für Hausbesuche sind Kostenzuschüsse möglich. Die Höhe des Kostenzuschusses bleibt allerdings gleich, egal, wo die klinisch-psychologische Behandlung durchgeführt wird.
- Online-Behandlung: Unter bestimmten Voraussetzungen können einzelne klinisch-psychologische Behandlungen online durchgeführt werden.
- Ärztliche Überweisung: Nein, Sie brauchen keine Überweisung einer Ärztin oder eines Artzes. Was Sie allerdings spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung benötigen, ist der Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat.
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