Das Gehalt von Psychologen im öffentlichen Dienst in Österreich

Wie hoch ist das Psychologen Gehalt in Österreich? Im Durchschnitt verdienst du 54.200 € brutto jährlich - das zeigen 512 echte Gehaltsangaben von kununu-Nutzer:innen. Pro Monat sind das etwa 3.871 € (bei 14 Gehältern). Die Gehaltsspanne bewegt sich insgesamt zwischen 36.500 € und 83.300 €.

Übrigens: Männer verdienen durchschnittlich 56.600 € und Frauen 54.400 € pro Jahr. Was du konkret als Psychologin / Psychologe verdienen kannst, hängt natürlich von deiner Branche, Berufserfahrung und deinem Standort ab.

Gehaltsunterschiede nach Geschlecht und Erfahrung

Das Einstiegsgehalt als Psychologin / Psychologe mit weniger als 3 Jahren Berufserfahrung liegt im Durchschnitt bei 47.600 € brutto pro Jahr. Nach 10 Jahren Berufserfahrung beträgt das Gehalt als Psychologin / Psychologe durchschnittlich 63.700 € brutto pro Jahr.

Der Gender Pay Gap vergrößert sich auf 11%. 6 von 10 Frauen betrifft der Gender Pay Gap in dieser Rolle.

Karriereschritte und Gehaltsmöglichkeiten

Der nächste Karriereschritt als Psychologin / Psychologe mit der höchsten Vergütung ist die Position als Berater:in mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 55.600 € brutto. Wenn ein:e Psychologin / Psychologe den Beruf wechselt, entscheiden sich laut kununu-Statistik die meisten, nämlich 15.4%, für eine Position als Psychotherapeut:in. Der Job mit den meisten offenen Stellen, in den ein:e Psychologin / Psychologe häufig wechselt, ist der Beruf als Berater:in.

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Weitere Informationen zum Gehalt

Das durchschnittliche Jahresgehalt als Psychologin / Psychologe beträgt 54.200 € brutto. Bei 14 Gehältern entspricht das einem monatlichen Bruttogehalt von 3.871 €. Als Psychologin / Psychologe kannst du durchschnittlich mindestens 36.500 € und höchstens 83.300 € pro Jahr verdienen. Die meisten Gehaltsangaben bewegen sich zwischen 45.860 € und 55.220 € brutto pro Jahr.

Das Nettogehalt als Psychologin / Psychologe in Österreich hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und persönliche Umstände. Durchschnittlich werden etwa 35-40 % vom Bruttogehalt abgezogen. Das bedeutet, bei einem Bruttogehalt von 3.871 € monatlich, liegt das Nettogehalt als Psychologin / Psychologe ungefähr zwischen 2.323 € und 2.516 €.

Für eine genaue Berechnung, die deine individuellen Faktoren berücksichtigt, empfehlen wir dir die Nutzung eines Brutto-Netto-Rechners deiner Wahl.

Gehalt nach Berufserfahrung

  • Weniger als drei Jahren Berufserfahrung: durchschnittliches Einstiegsgehalt von 47.600 € brutto im Jahr (3.400 € monatlich bei 14 Gehältern).
  • Mit 10 Jahren Berufserfahrung: durchschnittlich 63.700 € brutto pro Jahr (rund 4.550 € brutto pro Monat bei 14 Gehältern).

Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen

Ja, in Österreich gibt es als Psychologin / Psychologe Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern. Frauen verdienen im Durchschnitt 54.400 € brutto pro Jahr, während Männer auf 56.600 € brutto kommen. Frauen verdienen also im Durchschnitt 4% weniger als Männer.

Ausbildung zum Psychologen

Um Psychologe oder Psychologin zu werden, muss man ein Studium an Universitäten oder anderen Hochschulen absolvieren. Dieses war früher als Diplomstudium konstruiert, ist aber seit der Bologna-Reform ebenfalls auf den Bachelor- und Masterstudiengang umgestellt. Um tatsächlich die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Psychologe oder Psychologin“ tragen zu dürfen, muss zwingend der Masterstudiengang abgeschlossen werden.

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Oft werden Psychologen und Psychologinnen mit Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen verwechselt. Psychiater:innen haben ein Medizinstudium und anschließend eine Facharztausbildung absolviert. Sie dürfen im Gegensatz zu Psychologen und Psychologinnen Medikamente verschreiben und verdienen in der Regel auch mehr als Psychologen und Psychologinnen.

Psychotherapeut:innen hingegen müssen kein Studium, sondern lediglich eine therapeutische Ausbildung absolvieren. Tatsächlich sind aber die meisten Therapeut:innen auch Psycholog:innen oder Psychiater:innen - aber eben nicht alle.

Das Psychologiestudium endet mit Abgabe der Masterarbeit. Dabei handelt es sich um eine wissenschaftliche Arbeit, die in der Regel die Durchführung eines eigenen psychologischen Experiments beinhaltet.

Da das Psychologiestudium überaus beliebt ist, gibt es an allen staatlichen Standorten eine eigene Aufnahmeprüfung. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Fachwissensfragen und Intelligenztestaufgaben. Die notwendige Vorbereitungslektüre wird von der jeweiligen Hochschule rechtzeitig empfohlen.

Gehalt von Psychotherapeuten

Das Psychotherapeut-Gehalt beziehungsweise der Verdienst einer Psychotherapeutin hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise das Bundesland, die Art der Einrichtung, für die gearbeitet wird, die Berufserfahrung sowie, ob man selbstständig ist oder in Anstellung tätig.

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Während der Ausbildung zum/-r Psychotherapeuten/-in gibt es kein Gehalt. Manche Institutionen verlangen Beiträge für Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Insgesamt betragen die Kosten dafür zwischen 25.000 Euro und 60.000 Euro.

Im Beruf beschäftigen sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit der Psyche. Denn sie behandeln etwa seelische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen oder auch Suchterkrankungen. Sie unterstützen ihre Patienten/-innen dabei, die Lebensqualität zu erhöhen, indem sie etwa Methoden erarbeiten, wie Zwangsgedanken durchbrochen werden könnten. Ein Studium in Psychologie ist nicht zwingend notwendig, um in dem Beruf zu arbeiten.

In der Regel liegt das Einstiegsgehalt von Psychotherapeuten/-innen in Österreich bei 3.180 Euro brutto monatlich. Das Gehalt von Psychotherapeuten/-innen zum Berufseinstieg direkt nach der Ausbildung ist vor allem davon abhängig, in welcher Einrichtung der Beruf ausgeübt wird, wo diese ansässig ist und wie groß sie ist.

Mit zunehmender Berufserfahrung und entsprechender Qualifikation können selbstständige Psychotherapeuten/-innen in der Regel deutlich mehr erwirtschaften. Denn freiberufliche Psychotherapeuten/-innen dürfen ihr Honorar selbst festlegen. Je nach psychotherapeutischer Methode werden zwischen 70 Euro und 150 Euro für eine 50-Minuten-Einheit verlangt.

Einfluss der Einrichtungsart auf das Gehalt

Zunächst einmal können private Einrichtungen Gehälter meist selbst festlegen. Daher haben sie die Freiheit, über- oder unterdurchschnittlich zu vergüten. Stehen Psychotherapeuten/-innen in einem Arbeitsverhältnis bei einer öffentlichen oder staatlichen Einrichtung, richtet sich das Gehalt meist nach den geltenden Kollektivverträgen.

Wer nach dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) entlohnt wird, arbeitet in der Regel in einer staatlichen Einrichtung. Dieser Vertrag stuft Psychotherapeuten/-innen in die Verwendungsgruppe 9 ein. Es gibt dabei 18 Gehaltsstufen, wobei man alle zwei Jahre eine Stufe weiter nach oben aufsteigt. Das heißt beispielsweise: Arbeitet man seit fünf Jahren in der Psychotherapie-Branche, fällt man in die Gehaltsstufe drei.

Nach dem Kollektivvertrag der SWÖ erhält man damit ein monatliches Bruttogehalt von 4.129,60 Euro. Das monatliche Gehalt der Berufsgruppe liegt im Rahmen der tariflichen Bezahlung demnach zwischen 3.788,30 Euro und 5.946,70 Euro brutto monatlich.

Wer als Psychotherapeut/in bei einer Einsatzstelle der Diakonie Österreich angestellt ist, erhält ein Gehalt, das sich nach dem entsprechenden Kollektivvertrag richtet. Er wurde zwischen dem Arbeitgeberverband der Diakonie sowie den Gewerkschaften vida und gpa geschlossen. Gültig ist dieser Vertrag seit dem 1. Jänner 2025.

Dieser Vertrag differenziert für die Höhe der Gehälter nach dem Bildungsgrad. Denn wer ein Studium abgeschlossen hat, fällt in die Beschäftigungsgruppe (BG) 9, wer das nicht hat, gehört zur Beschäftigungsgruppe 8. Je höher die Gruppe und die Gehaltsstufe, desto mehr verdient man im Monat. Nach jeweils zwei Dienstjahren wird man in die nächsthöhere Gehaltsstufe eingestuft. Dementsprechend liegt das Gehalt in der BG 8 nach einem Jahr im Job bei rund 3.259 Euro und für die BG 9 bei circa 3.593 Euro.

Private Einrichtungen legen ihre Gehälter, die sie auszahlen, selbst fest. Das bedeutet, dass die Entlohnung über oder unter den in den Kollektivverträgen für kirchliche und staatliche Einrichtungen geregelten Gehältern liegen kann.

Einen einheitlichen Mindestlohn gibt es in Österreich, wie es ihn beispielsweise in Deutschland gibt, nicht. Zudem existiert bis dato auch kein Mindestlohntarif für die Berufsgruppe. Da es manchmal sein kann, dass das Anfangsgehalt für mehrere Jahre konstant bleibt, ist hier Verhandlungsgeschick gefragt.

Neben der Einrichtungsart, der Unternehmensgröße und dem Standort, wirken sich sowohl das Alter als auch das Geschlecht darauf aus, wie das Psychotherapeut-Gehalt am Monatsende ausfällt. Obwohl Frauen das Berufsbild des/-r Psychotherapeut/in mit rund 63 Prozent stark dominieren, ist die Verdienstlücke zwischen Mann und Frau in Österreich für die Berufsgruppe vorhanden.

Das Durchschnittsgehalt eines/-r Psychotherapeuten/-in beträgt 3.540 Euro. Berufseinsteiger können mit einem Gehalt von circa 3.180 Euro rechnen. Insgesamt bewegt sich die Gehaltsspanne für Psychotherapeuten/-innen zwischen einem Minimum von 3.000 Euro und einem Maximum von 6.000 Euro.

Verglichen mit anderen Berufen in Österreich, liegt das Durchschnittsgehalt von Psychotherapeuten/-innen mit 3.540 Euro Bruttogehalt über dem Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmenden im Land. Denn dieses liegt bei 2.522 Euro brutto monatlich. Nach diesen Gehaltsdaten liegt der Psychologen-Verdienst mit 3.820 Euro im Durchschnitt über 280 Euro monatlich über dem eines/-r Psychotherapeuten/-in.

Wer in der Psychotherapie arbeitet, kann sich auf verschiedene Fachgebiete der Branche spezialisieren, indem sie/er Weiterbildungen besucht. Beispielsweise gibt es Seminare zu den Themen Umgang mit Autismus bei Kindern, Paartherapie, Traumata-Beratung, Suchttherapie und Hypnose-Therapie.

Aufgaben eines Psychotherapeuten

  • Seelisches Leid heilen oder lindern
  • Hilfe in Lebenskrisen
  • Gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen ändern

Kostenzuschüsse für Psychotherapie

Psychotherapie kann bei Vereinigungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen, bei einem zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten, bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, in einer Vertragsambulanz einer Krankenanstalt oder in einem Vertragsambulatorium auch bei einer Vertragsorganisation als Sachleistung in Anspruch genommen werden.

Wird die psychotherapeutische Behandlung bei einem Vertragspartner der BVAEB in Anspruch genommen, so ist ein Behandlungsbeitrag analog jenem der ärztlichen Hilfe zu leisten. Der Kostenzuschuss für die Behandlung bei einem freiberuflichen, zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten und bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, der über keinen Vertrag zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen mit der BVAEB verfügt, richtet sich nach der Satzung. Die Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt (zB Einzelsitzung, Gruppensitzung, Dauer der Behandlung etc.).

Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden. Seit 1.1. dieses Jahres gelten folgende Beträge:

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40

Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich.

Der Versicherte muss der BVAEB und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Ab der elften Sitzung ist die psychotherapeutische Behandlung bewilligungspflichtig.

Klinisch-psychologische Behandlungen

Die BVAEB erbringt seit dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen.

Die Psychologinnen und Psychologen müssen in die vom Bundesministerium geführte Psychologenliste eingetragen sein.

Der bzw. die Versicherte muss der BVAEB und der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachweisen. Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Ab der elften Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig.

Die Höhe des Kostenzuschusses wird in der Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages gewährt. Es gelten folgende Beträge:

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40

Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich. Als Gruppe wird die Behandlung von 3 bis 7 Personen bezeichnet, 2 Personen werden als Paartherapie gewertet.

Wenn zeitgleich eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten absolviert wird (laufende Therapieserie), können keine Kosten übernommen werden.

Keine Leistungen der Sozialversicherung sind in dem Zusammenhang die von Psychologinnen bzw. Psychologen erbrachten Coachings zur Berufsberatung bzw. von der Klientin bzw.

Gehalt eines klinischen Psychologen

Ein/e klinische/r Psychologe/-in bekommt ein monatliches Gehalt für einen Beruf, der aktuell sehr gefragt ist. Denn insgesamt sind 1,2 Millionen Österreicher/-innen von einer psychischen Erkrankung wie Depressionen oder einer Angststörung betroffen. In der Ausbildungszeit erhält ein/e zukünftige/r klinische/r Psychologe/-in kein Gehalt. Denn es handelt sich um ein Studium, das regulär rund fünf Jahre dauert. Oftmals kommen sogar noch zusätzliche Kosten wie Semester-, Aufnahme-, sowie Prüfungsgebühren auf die angehenden klinischen Psychologen/-innen hinzu.

Wie viel konkret das Gehalt eines/-r klinischen Psychologen/-in zum Berufseinstieg beträgt, ist vor allem davon abhängig, wo und bei welcher Einrichtungsart man tätig ist. Weiters spielt es eine Rolle, ob freiberuflich gearbeitet wird.

Während größere Spitäler sowie Jugendämter in der Regel ein vergleichsweise hohes Einstiegsgehalt bezahlen, kann die Vergütung in kleineren Rehabilitationszentren möglicherweise etwas geringer ausfallen.

Die Gehälter von klinischen Psychologen/innen sind stark von Faktoren wie dem Sitz der Klinik bzw. Praxis, deren Größe, sowie der Berufserfahrung von klinischen Psychologen/-innen abhängig. Allerdings ist es auch entscheidend, ob sie ihren Beruf selbstständig mit eigener Praxis ausüben, oder in einem Anstellungsverhältnis stehen. Während sich mit einer eigenen Praxis finanziell meist mehr erwirtschaften lässt, geht die Selbstständigkeit vor allem mit erheblichen Investitionen für Praxisinventar sowie notwendige technische Geräte einher.

In den meisten Fällen werden klinische Psychologen/-innen nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter/innen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen vergütet und dort der Verwendungsgruppe 6 zugeteilt. Zum Berufseinstieg erhalten die klinischen Psychologen/-innen eine Vergütung von rund 3.480 Euro brutto monatlich.

Das Gehalt klinischer Psychologen/-innen ist in privaten Einrichtungen vor allem von der Größe, Lage und Wirtschaftlichkeit der Einrichtung abhängig, da private Einrichtungen außertariflich vergüten und ihre Gehälter selbst festlegen. Klinische Psychologen/-innen in Festanstellung erhalten durchschnittlich rund 53.400 Euro brutto jährlich.

Das Gehalt klinischer Psychologen/-innen ist auch von dem Alter und Geschlecht abhängig. Obwohl in den letzten Jahren Verbesserungen umgesetzt und dadurch die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede verringert werden konnten, zählt Österreich nach wie vor zu den EU-Ländern mit dem größten Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern. Doch neben dem Geschlecht ist vor allem auch das Alter der klinischen Psychologen/-innen und die damit einhergehende Berufserfahrung entscheidend dafür, wie hoch diese vergütet werden.

Das durchschnittliche Einstiegsgehalt von klinischen Psychologen/-innen beträgt circa 3.380 Euro brutto pro Monat. Das Gehalt, das ein/e klinische/r Psychologe/-in erhält, hängt zusätzlich davon ab, ob man dem Beruf in Voll- oder Teilzeit nachgeht.

Die Gründe für eine Teilzeitanstellung können vielfältig sein. Mit einem Teilzeit-Anteil von 30,2 Prozent im 1. Quartal 2025 liegt Österreich über dem EU-Schnitt von 17,9 Prozent. Den häufigsten Grund für eine Teilzeittätigkeit stellen familiäre Verpflichtungen dar. Frauen verbringen in der Regel eine längere Zeit in der Teilzeitbeschäftigung. Für Männer hingegen ist Teilzeit eher eine Übergangslösung.

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