Die psychiatrische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung von psychischen Erkrankungen. Dabei geht es darum, Menschen mit psychischen Erkrankungen dabei zu helfen, ihre Fähigkeiten und ihr Selbstvertrauen wiederzuerlangen, um ein erfülltes und unabhängiges Leben zu führen. Die psychiatrische Rehabilitation umfasst eine breite Palette von Behandlungsansätzen, die darauf abzielen, die Lebensqualität von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern.
Ziele der psychiatrischen Rehabilitation
Ein vorrangiges Ziel der psychiatrischen Rehabilitation stellt die Verbesserung der psychischen Gesundheit und die Stabilisierung von Symptomen dar. Hierbei geht es darum, die Symptome der psychischen Erkrankung zu reduzieren, damit der Patient bzw. die Patientin ein höheres Maß an Zufriedenheit im Alltag erreichen kann.
Weiters wird bei der psychiatrischen Rehabilitation versucht, die sozialen Fähigkeiten und die Integration in die Gemeinschaft zu verbessern. Hierbei geht es darum, den Patienten dabei zu helfen, ihre sozialen Fähigkeiten zu verbessern, um Beziehungen aufzubauen und eine Unterstützung im Umfeld zu erhalten. Hierbei können verschiedene Therapieansätze, wie z.B.
Auch die Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und die Integration in den Arbeitsmarkt ist Ziel der psychiatrischen Behandlung.
Maßgeblich für den Erfolg einer psychischen Rehabilitation entscheidend ist die Verbesserung der Lebensqualität und Unabhängigkeit. Hierbei geht es darum, den Menschen dabei zu helfen, ihre Fähigkeiten und ihr Selbstvertrauen wiederzuerlangen, um ein unabhängiges und erfülltes Leben zu führen. Hierbei können verschiedene Therapieansätze, wie z.B.
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Voraussetzungen für eine stationäre Rehabilitation
Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist.
Zur Klärung von Notwendigkeit und Zielsetzung der medizinischen Rehabilitation gelten für die stationäre medizinische Rehabilitation jedenfalls folgende Voraussetzungen:
- Rehabilitationsbedürftigkeit ist dann gegeben, wenn alle möglichen ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind und medizinische Maßnahmen der Rehabilitation notwendig sind, um die Leistungsfähigkeit im Alltag bzw. im Berufsleben wieder herzustellen.
- Unter der Rehabilitationsfähigkeit wird die körperliche und geistige Belastungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten als Voraussetzung für einen Rehabilitationsantritt verstanden. Sie müssen in der Lage sein, aktiv an den Therapien teilzunehmen. Ihr Mitwirken ist von großer Bedeutung für den angestrebten Heilungsprozess.
Je nach Indikation werden Rehabilitationsaufenthalte auf die Dauer von 22, 29 bzw. 43 Tagen bewilligt.
Wie beantrage ich eine ambulante oder stationäre Rehabilitation?
Sie können das Antragsformular unter dem Link Service-Zone downloaden oder bei der Hauptstelle bzw. Ihrer Kundenservicestelle besorgen. Geben Sie das Formular Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zum Ausfüllen des medizinischen Teils. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und schicken Sie das Formular an Ihre Kundenservicestelle. Die Formulare liegen auch im Krankenhaus auf. Bitte wenden Sie sich an das Entlassungsmanagement bzw. an die Sozialarbeit im Krankenhaus.
Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation
Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist. Rehabilitationsaufenthalte werden in allen Indikationen - ausgenommen psychiatrische Rehabilitation - für die Dauer von drei Wochen bewilligt.
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Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten sowie eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Die medizinische Rehabilitation der PV orientiert sich am bio-psycho-sozialen ICF-Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ziel ist es, Menschen im Berufsleben zu halten oder bei der Rückkehr in den Beruf zu unterstützen. Bei schwer erkrankten Patient*innen soll eine Pflegebedürftigkeit verhindert bzw. verringert werden. Ein maßgeschneiderter, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmter Therapieplan sowie persönliche Reha-Ziele sind die Grundlage der Rehabilitation. Ein multiprofessionelles Team - bestehend aus Ärztinnen*Ärzten, Pfleger*innen, Therapeut*innen und Sozialarbeiter*innen - begleitet die Umsetzung.
Die Rehabilitation umfasst medizinisch-diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen, die Ihnen dabei helfen sollen, wieder aktiv am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein möglichst selbständiges Leben zu führen.
Folgende Maßnahmen sind möglich:
- Stationäre Reha-Aufenthalte in den Reha-Zentren der PV, anderer Sozialversicherungsträger oder Vertragseinrichtungen
- Ambulante Reha-Maßnahmen in den Reha-Zentren der PV, anderer Sozialversicherungsträger oder Vertragseinrichtungen sowie Maßnahmen der Telerehabilitation
- Stationäre oder ambulante medizinisch-berufsorientierte Reha-Maßnahmen
- Teilstationäre Reha-Maßnahmen (Pilotprojekt)
Die Reha-Zentren der PV bieten Therapien für u. a. folgende Indikationen:
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- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (z. B. Rheuma, Bandscheibenoperationen, Knochenbrüche, Amputationen etc.)
- Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma bronchiale, COPD, chronische Bronchitis etc.)
- Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus Typ 1 & 2, Metabolisches Syndrom etc.) und Erkrankungen des Verdauungsapparates (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa etc.)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Bypassoperation, Stent-Implantation etc.)
- Neurologische Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Multiple Sklerose MS, Rückenmarksentzündung etc.)
- Onkologische Erkrankungen (z. B. nach Operation, Chemotherapie, Bestrahlung etc.)
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen im Anschluss an ein akutes medizinisches Ereignis (z. B. nach Operationen) oder bei schweren chronischen Erkrankungen. Den Antrag stellt die*der behandelnde Ärztin*Arzt. Bei akuten Erkrankungen können auch Spitalsärzt*innen den Antrag stellen. Für Anschlussheilverfahren ist eine telefonische Antragstellung durch das Krankenhaus möglich.
Die Pensionsversicherung (PV) beurteilt die medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit. Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt
Für Reha-Maßnahmen gibt es ein eigenes Antragsformular (PDF, 502 KB). Der Antrag muss über Ihre*n behandelnde*n Ärztin*Arzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Landesstelle übermittelt werden.
Um einen Antrag auf Übergangsgeld bei medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation zu stellen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus. Es wird auch ein formloses Schreiben als Antrag gewertet, das Antragsformular ist dann nachzureichen.
Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation
Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist. Anstelle eines stationären Aufenthaltes, gibt es auch die Möglichkeit, die Rehabilitation ambulant durchzuführen. Dazu ist es erforderlich, dass eine entsprechende Mobilität gegeben ist.
Rehabilitationsbedürftigkeit ist dann gegeben, wenn alle möglichen ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind und medizinische Maßnahmen der Rehabilitation notwendig sind, um die Leistungsfähigkeit im Alltag bzw. im Berufsleben wieder herzustellen.
Unter der Rehabilitationsfähigkeit wird die körperliche und geistige Belastungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten als Voraussetzung für einen Rehabilitationsantritt verstanden. Sie müssen in der Lage sein, aktiv an den Therapien teilzunehmen. Ihr Mitwirken ist von großer Bedeutung für den angestrebten Heilungsprozess.
Die ambulante Rehabilitation der Phase 2 (nach Operationen und Akuterkrankungen) dauert 6 Wochen und umfasst 60 Therapieeinheiten. Die ambulante Rehabilitation der Phase 3 (fortführende Rehabilitation) dauert je nach Indikation zwischen 3 und 12 Monaten und umfasst 100 Therapieeinheiten.
Zuzahlungen zur stationären Rehabilitation
Für stationäre Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen ist eine tägliche Zuzahlung vorgesehen. Diese Zuzahlung ist für die gesamte Aufenthaltsdauer (für Rehabilitationsaufenthalte allerdings für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu entrichten.
Die Höhe der Zuzahlung für Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte ist vom monatlichen Brutto-Bezug der Hauptversicherten bzw. des Hauptversicherten (gilt auch für mitversicherte Angehörige) zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig.
Für das laufende Jahr gelten folgende Sätze:
- EUR 10,31 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 1.855,37
- EUR 17,67 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 2.436,76
- EUR 25,04 über einem Brutto-Bezug von EUR 2.436,76
Diese Richtsätze erhöhen sich bei mitversicherter Ehepartnerin bzw. mitversichertem Ehepartner und mitversicherten Kindern.
Sie zahlen keine Zuzahlung, wenn Ihr Brutto-Bezug unter EUR 1.273,99 liegt, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wenn Sie von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit sind (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze).
Übernahme der Kosten einer Begleitperson
Im Regelfall wird anlässlich eines Rehabilitationsaufenthaltes keine Begleitperson bewilligt. In Ausnahmefällen werden für diese die Aufenthaltskosten (Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe) übernommen, jedoch nur bis zum Ausmaß der für die Unterbringung des Leistungsempfängers, ohne die anfallenden Kosten für ärztliche Betreuung und sonstige Behandlungen (Kurmittel), erwachsenden Kosten.
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