Psychotherapie und Beamtenstatus auf Lebenszeit: Rechte und Bedenken

Die Frage, ob eine Psychotherapie den Beamtenstatus auf Lebenszeit gefährden kann, ist ein Thema, das viele angehende und amtierende Beamte beschäftigt. Besonders im Lehramtsstudium entstehen oft Sorgen bezüglich einer späteren Verbeamtung, wenn eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen wurde.

Die Problematik der Verbeamtungspolitik

Der Staat setzt als Arbeitgeber Maßstäbe, die in der Privatwirtschaft als diskriminierend gelten könnten. Dies führt zu einer Situation, in der Betroffene aus Angst vor negativen Konsequenzen eine notwendige Therapie verzögern, was sowohl für die Betroffenen als auch für die Staatskasse kontraproduktiv ist.

Viele kleinere psychische Leiden könnten durch eine rechtzeitige Therapie gut behandelt werden, bevor sie sich zu größeren Problemen entwickeln. Die staatliche Verbeamtungspolitik führt jedoch oft zu einer Verzögerung zulasten der Betroffenen und der Staatskasse.

Psychotherapie als Ausschlussgrund?

Es besteht die Gefahr, dass eine Psychotherapie ein Ausschlussgrund für die Verbeamtung auf Lebenszeit sein kann. Allerdings wird dies nicht immer der Fall sein, und die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Untersuchung kann sich von Bundesland zu Bundesland, von Landkreis zu Landkreis und von Amtsarzt zu Amtsarzt unterscheiden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesundheit immer Vorrang haben sollte. Eine Minderung der Lebensqualität aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung sollte nicht mit der Verbeamtung auf Lebenszeit aufgewogen werden.

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Empfehlungen und Vorgehensweisen

Es wird empfohlen, die Frage einer möglichen Therapie in einer probatorischen Sitzung anzusprechen. Therapeuten sind sich dieser Problematik oft bewusst und können bei der Beantragung einer Therapie eine "weniger gewichtige" Diagnose angeben, um spätere Probleme zu vermeiden.

Eine weitere Möglichkeit ist eine humanistisch orientierte Psychotherapie, wie z.B. die Gestalttherapie. Diese muss zwar selbst bezahlt werden, hat aber den Vorteil, dass keine Informationen an die Krankenkasse oder andere Stellen weitergegeben werden.

Alternativen und Perspektiven

Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass auch ohne Verbeamtung ein Arbeitsplatz als Lehrer nicht schnell verloren geht. Zudem ist es fraglich, ob man seine Gesundheit für die Verbeamtung aufs Spiel setzen sollte.

Die Entscheidung für oder gegen eine Therapie sollte nicht von der Angst vor dem Verlust der Verbeamtung beeinflusst werden. Die Gesundheit und das Wohlbefinden sollten immer im Vordergrund stehen.

Gesetzliche Grundlagen und Mutterschutz

In Bezug auf den Mutterschutz in Österreich sind einige Gesetze und Richtlinien relevant. Das Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) bezweckt den Schutz der Dienstnehmerin und des ungeborenen Kindes. Es gilt grundsätzlich für alle Dienstnehmerinnen, die in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, mit einigen Ausnahmen.

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Das MSchG gilt unter anderem für:

  • Dienstnehmerinnen in Betriebsstätten und Arbeitsstellen aller Art
  • Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Dienstnehmerinnen mit befristetem Dienstverhältnis
  • Leiharbeitnehmerinnen
  • Bundesbedienstete (Beamtinnen und Vertragsbedienstete) in Betrieben und Dienststellen
  • Lehrlinge
  • Heimarbeiterinnen

Das MSchG gilt nicht für:

  • Selbstständige
  • Landes- und Gemeindebedienstete in Dienststellen
  • Landarbeiterinnen
  • Krankenpflegeschülerinnen
  • Volontärinnen

Freie Dienstnehmerinnen (§ 4 Abs. 4 ASVG) genießen ebenfalls Schutzbestimmungen, insbesondere hinsichtlich des Beschäftigungsverbots und des Kündigungsschutzes.

Evaluierung von Gefahren am Arbeitsplatz

Der Dienstgeber hat gemäß § 2a MSchG die Pflicht, Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, auf Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Stöße, Erschütterungen oder Bewegungen
  • Bewegen schwerer Lasten
  • Lärm
  • Ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen
  • Extreme Kälte und Hitze
  • Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe

Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der Festlegung der Maßnahmen sind erforderlichenfalls Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner heranzuziehen.

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Zusammenfassung

Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist ein erstrebenswertes Ziel, sollte aber nicht die eigene Gesundheit gefährden. Es ist wichtig, sich über die Rechte und Möglichkeiten zu informieren und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine offene Kommunikation mit Therapeuten und gegebenenfalls mit dem Amtsarzt kann helfen, eine Lösung zu finden, die sowohl die Gesundheit als auch die berufliche Zukunft berücksichtigt.

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