Psychologische Themen: Eine umfassende Liste faszinierender Bereiche

Die Welt der Psychologie ist reich an vielfältigen Themen, die unser Verständnis von menschlichem Verhalten, Denken und Fühlen erweitern. Von klassischen Konzepten bis hin zu modernen Forschungsansätzen bietet die Psychologie Einblicke in die Komplexität des menschlichen Geistes.

Grundlagen und Teilgebiete der Psychologie

  • Gesundheitspsychologie: Ein Teilgebiet der Psychologie, das sich mit dem Zusammenhang zwischen psychischen Prozessen und Gesundheit befasst. Die berufsmäßige Ausübung ist der Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie vorbehalten.
  • Klinische Psychologie: Ein weiteres wichtiges Teilgebiet, das sich mit der Diagnose, Behandlung und Prävention psychischer Störungen beschäftigt. Die berufsmäßige Ausübung ist der Berufsgruppe der Klinischen Psychologie vorbehalten.
  • Arbeits- und Organisationspsychologie: Die Arbeitspsychologie beschäftigt sich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen bei der Arbeit, während die Organisationspsychologie erforscht, wie Menschen und Organisationen miteinander interagieren.

Faszinierende psychologische Phänomene

Die Psychologie enthüllt eine Vielzahl von Phänomenen, die unser tägliches Leben beeinflussen:

  • 72-Stunden-Regel: Wenn du dir vornimmst, deine Abschlussarbeit endlich anzufangen oder ein anderes Projekt starten möchtest, dann setze es in den ersten 72h um.
  • Bestätigungsfehler: Wir neigen dazu, nach Informationen zu suchen, die unsere Annahmen bestätigen und blenden Fakten, die unsere Annahmen falsifizieren könnten, aus.
  • Edwards Gesetz: Du kennst es vielleicht: Wenn du eine schriftliche Abgabe hast und je näher die Deadline rückt, desto mehr kommst du ins Arbeiten. Das Edwards Gesetz besagt, dass man mehr Aufwand in etwas hineinsteckt, je weniger Zeit vorhanden ist.
  • Entscheidungsparalyse: Ihr kennt vielleicht Pärchen, bei denen die Leidenschaft schon längst erloschen ist. Da fragt man sich, wieso man nicht versucht die Beziehung wieder anzukurbeln oder einen neuen Partner zu suchen. Das ist der sogenannte Entscheidungsparalyse zu verdanken, die besagt, dass man entweder stur bei der ersten Entscheidung bleibt (nach dem Motto „Was man hat, das hat man!“) oder sich gar nicht entscheiden möchte.
  • Hierarchie der Inkompetenz: „In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftigte dazu bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen“. Was bedeutet das? Wenn jemand in einem Unternehmen befördert wird, dann nur bis zu einem Posten, an dem derjenige letztendlich inkompetent ist.
  • Hindsight-Bias: Nach einem Fußballspiel hört man womöglich des Öfteren „Ja, war doch eh klar, dass Mannschaft XY gewinnt“. Da hat wohl der Hindsight-Bias zugeschlagen, der besagt, dass man bei bereits geschehenen Ereignissen die Vorhersehbarkeit des Ereignisses überschätzt.
  • Six Degrees of Separation: „Die Welt ist so klein“ - Ein Satz, der gerne benutzt wird, wenn man jemanden kennenlernt, der dieselben Bekannten hat, wie man selbst. Der Harvard-Professor Stanley Milgram fand heraus, dass sich jeder Mensch über 6 Ecken kennt.

Psychologie am Arbeitsplatz

Die Arbeitspsychologie spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung gesunder und produktiver Arbeitsumgebungen:

  • Evaluierung psychischer Belastung: Das ASchG verpflichtet zur Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Es geht ausschließlich um die Arbeitsbedingungen bzw. Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfindet.
  • Prävention von Fehlbelastung: Psychische und körperliche Fehlbelastung am Arbeitsplatz kann zu Stress, psychischer Ermüdung, Schmerzen oder Abnützungserscheinungen führen. Das Präventionsprogramm AUVAfit hilft dabei, diesen Problemen vorzubeugen.

Weitere interessante psychologische Aspekte

  • Glück und Empathie: Je mehr jemand mit seinem Leben zufrieden ist, desto empathischer ist er und desto mehr färbt das auf sein Umfeld ab.
  • Lächeln: Grundsätzlich hebt Lächeln die Stimmung (Facial-Feedback-Hypothese).
  • Geschenke und Spenden: Unternehmen nutzen Werbegeschenke, um ein schlechtes Gewissen aufgrund des Geschenks hervorzurufen und damit die Wahrscheinlichkeiten zu erhöhen, eine Spende einzunehmen.

Gesundheitsberuferegister

Mit der Schaffung des Gesundheitsberuferegisters wird den langjährigen Forderungen nach Qualitätssicherung und Patientensicherheit Rechnung getragen. Alle im Gesundheitsberuferegister eingetragenen Personen erhalten einen Berufsausweis, der jeweils fünf Jahre gültig ist. Jeder Berufsangehörige hat vor Ablauf der fünf Jahresfrist seine Registrierung zu verlängern. Die Berufsangehörigen haben vor Beginn der Berufsausübung die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister mittels eines, von den Registrierungsbehörden zur Verfügung zu stellenden, Formulars zu beantragen. Der Antrag kann eigenhändig unterschrieben persönlich oder im Rahmen eines Onlineverfahrens mittels elektronischer Signatur eingebracht werden.

Apotheker

Der Gesetzgeber erteilt den Apotheker:innen den Auftrag, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Disziplinäre Verfolgung von Verletzungen der Berufspflichten eines Apothekers bzw. Erlassung von Vorschriften wie z.B. Apothekengesetz 1906, RGBl. Pharmazeutische Fachkräfteverordnung, BGBl. Nr. 40/1930, i.d.g.F. Apothekerkammergesetz 2001, BGBl. I Nr. Universitätsgesetz 2002, BGBl. I.

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Gesundheitspsychologen und Klinische Psychologen

Der Eintrag in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen ist der Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung. Er dient daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc. Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.

Antrag auf Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen gemäß § 18 Abs. 1 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. Nachweis (Glaubhaftmachung) über absolvierte Fortbildungen gemäß Psychologengesetz 2013 (Word, 96 KB) (u.a. Richtlinie für Spezialisierungen.

Der Eintrag in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen ist der Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung. Er dient daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc. Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsgruppe der Klinischen Psychologie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.

Antrag auf Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen gemäß § 27 Abs. 1 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. (u.a. Richtlinie für Spezialisierungen.

Dokumente und Nachweise für die Anerkennung von Ausbildungen

Für die Anerkennung von Ausbildungen in Gesundheitsberufen sind bestimmte Dokumente und Nachweise erforderlich. Dazu gehören:

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  • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, dass die Berufsausübung nicht vorübergehend oder endgültig untersagt wurde („Certificate of good standing“).
  • Lehrplan über die absolvierte Ausbildung (aufgeschlüsselt nach Theorie und Praxis unter Angabe von Stunden).
  • Nachweis der Anerkennung dieser Ausbildung in einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft samt absolvierter Ausgleichsmaßnahmen (Prüfungen und Praktika) durch Vorlage der Anerkennungsurkunde.
  • Unbeglaubigte Fotokopien oder nicht übersetzte Dokumente werden als Nachweise nicht anerkannt.

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