Die praktische Tätigkeit in der Psychotherapieausbildung: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Psychotherapie ist eine spezialisierte Form der Hilfe, die Menschen bei der Bewältigung ihrer emotionalen und psychischen Probleme unterstützt. Die Psychotherapie bietet Dir die Möglichkeit, Klienten dabei zu helfen, ihre inneren Konflikte zu erkennen und zu verstehen. In der Therapie arbeitest Du gemeinsam mit Deinen Klienten & Klientinnen an deren Gedanken, Gefühlen und Verhaltensmustern.

Gesetzliche Grundlagen in Österreich

In Österreich gibt es ein Gesetz, das die Ausbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin regelt: das Psychotherapiegesetz (PthG). Dieses Gesetz ist seit 1991 in Kraft und beschreibt die strukturierte Ausbildung, die aus zwei aufeinander aufbauenden Teilen besteht: dem Propädeutikum und dem Fachspezifikum.

Das Propädeutikum

Zunächst absolvierst Du das Propädeutikum. Wichtig zu wissen, ist hier: Das psychotherapeutische Propädeutikum stellt keine Berufsausbildung dar! Der alleinige Abschluss des Propädeutikums berechtigt in Österreich nicht zum Arbeiten als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Dazu ist eben das Fachspezifikum, das sich auf eine psychotherapeutische Methode fokussiert, notwendig.

In Österreich gibt es derzeit 23 psychotherapeutische Methoden, die gesetzlich und wissenschaftlich anerkannt sind. Alle wurden vom Bundesministerium auf ihre wissenschaftliche Fundierung hin geprüft. Sie differenzieren sich lediglich darin, welches Verständnis von der Persönlichkeitsstruktur des Menschen und von der Entstehung psychischer Erkrankungen sie haben.

So gibt es in der Psychotherapie-Ausbildung vier psychotherapeutische Schulen bzw. Orientierungen:

Lesen Sie auch: Rahmenbedingungen der praktischen Tätigkeit

  • Die Tiefenpsychologisch‐psychodynamische Orientierung
  • Die Humanistisch‐existenzielle Orientierung
  • Die Systemische Orientierung
  • Die Verhaltenstherapeutische Orientierung

Das Fachspezifikum

Das Fachspezifikum stellt, wie schon erwähnt, den zweiten Teil der Psychotherapie-Ausbildung dar.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Generell steht die Psychotherapie-Ausbildung allen offen, die 18 Jahre alt sind und Interesse an diesem beruflichen Feld haben. Um zum Propädeutikum zugelassen zu werden, müssen folgende Kriterien beachtet werden:

  • Das 18. Lebensjahr muss jedenfalls vollendet sein!
  • Bezüglich einer vorangegangenen Ausbildung gibt es mehrere Möglichkeiten:
    • Matura (inkl. Berufsmatura)
    • eine Studienberechtigungsprüfung
    • einen anerkannten, der Matura gleichwertigen Abschluss im Ausland
    • das Diplom des Krankenpflegefachdienstes
    • das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes
    • eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Dieses wiederum verlangt die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen:

  • Handlungsfähigkeit in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung
  • Vollendung des 24. Lebensjahres.

Nach der jahrelangen kosten- und zeitintensiven Psychotherapie-Ausbildung gibt es folgende Kriterien, die zu erfüllen sind, um schließlich eine Berufsberechtigung als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin zu erlangen:

  • Handlungsfähigkeit in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung
  • erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums
  • Vollendung des 28. Lebensjahres.

Die praktische Fachausbildung

Die Tätigkeit muss im Rahmen von Arbeitsverhältnissen absolviert werden. Sie müssen den Erfordernissen des Rasterzeugnisses entsprechen und dort dokumentiert werden. Die Fachausbildung hat unter Anleitung einer/s Klinischen PsychologIn zu erfolgen, die/der seit zumindest zwei Jahren in die Berufsliste eingetragen und mindestens 20 Wochenstunden in der Fachausbildungsstelle angestellt ist.

Lesen Sie auch: Alles Wichtige zum Psychologie Studium

Je nach Fortgang der Ausbildung sollte die/r AusbildnerIn anfänglich zumindest 5 Stunden pro Woche, später weniger (aber zumindest 2 Stunden) pro Woche für die direkte Anleitung zur Verfügung stehen.

Entlohnung während der Ausbildung

Grundsätzlich ist aber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses das der Leistung und dem Zeitaufwand entsprechende Entgelt zwischen dem/der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin und dem/der Arbeitgeber/Arbeitgeberin zu vereinbaren. So sind die Auszubildenden durch den/die konkrete/n Arbeitgeber/in nach den dem Tätigkeitsbild entsprechenden Einstufungen zu entlohnen bzw. in jene Beschäftigungsgruppe einzustufen, die der ausgeübten Tätigkeit am ehesten entspricht (Wertigkeit).

Für Beschäftigte in der Sozial- und Gesundheitsbranche, die dem Kollektivertrag der Sozialwirtschaft Österreich unterliegen, gilt seit 2024 Folgendes: Personen in Ausbildung zum/r GesundheitspsychologIn oder zum/r Klinischen PsychologIn sind verpflichtend jedenfalls in der Verwendungsgruppe 7 des SWÖ einzustufen.

Als BÖP empfehlen wird diese Entlohnung auch für Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des SWÖ. Den aktuellen Kollektivvertrag des SWÖ inklusive aktueller Gehaltstabelle finden Sie hier: www.swoe.at.

Arbeitsverhältnis in der Fachausbildungsstelle

Ein Arbeitsverhältnis hat die arbeitsrechtlichen Regelungen (wie Urlaubsanspruch, Arbeitszeitregelungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Anmeldung bei der zuständigen Krankenversicherungsträger zur Sozialversicherung, Kündigungsfristen, etc.) zu erfüllen. Im Rahmen des Psychologengesetzes 2013 werden keine Vorgaben über die Höhe eines Entgelts ausgeführt.

Lesen Sie auch: Verfahren in der Analytischen Psychotherapie

Praktika und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten

Tätigkeiten bzw. Praktika zur Orientierung oder zur Abklärung der beruflichen Möglichkeiten unter dem Aspekt „Berufsvorbereitung“, „Arbeitstraining“ bzw. „spezifische Projekte“ (z.B. Forschung, Gesundheitsförderung) können im Ausmaß von bis zu 6 Monaten (bei Vollzeittätigkeit max. 500 Stunden) durch die Ausbildungseinrichtung angerechnet werden.

  • Ein ORIENTIERUNGSPRAKTIKUM muss unmittelbar nach Studienabschluss (jeweils jedoch im Vorfeld der Ausbildung) beendet sein und den Fachausbildungsinhalten gleichwertig sein (entsprechend den Vorgaben des Rasterzeugnisses).
  • Sofern ein ARBEITSTRAINING vom AMS finanziert wird, kann ein solches bis zur Dauer von maximal 500 Stunden (innerhalb von maximal 6 Monaten) auch während der theoretischen Ausbildung erfolgen, da es analog einem Arbeitsverhältnis anzusehen ist.
  • Es kann ebenfalls eine über das AMS (analog dem Arbeitstraining) finanzierte BILDUNGSKARENZ im Höchstausmaß bis zu 6 Monaten (maximal 500 Stunden) für die Fachausbildungstätigkeit gewertet werden. Ebenso besteht auch die Möglichkeit BILDUNGSTEILZEIT bis zum Höchstmaß von 500 Stunden zu verwerten.

ACHTUNG: es darf nur eine dieser alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten angerechnet werden, d.h. ENTWEDER ein Orientierungspraktikum ODER ein Arbeitstraining ODER eine Bildungskarenz ODER eine Bildungsteilzeit!

Geringfügige Anstellung

Ja, laut dem Bundesministerium: Grundsätzlich ist bei einem Dienstverhältnis der entsprechende Anspruchslohn (Entlohnung entsprechend der Leistung im entsprechenden Stundenausmaß) zu gewährleisten.

Weitere wichtige Punkte

  • Fachauszubildende können die Fachausbildungsstelle bis zu dreimal wechseln.
  • Die Fachausbildung kann in maximal 4 Ausbildungsstellen absolviert werden.

Zeitliche Aspekte

Ja, Sie müssen aber darauf achten, dass zumindest 500 Stunden praktische Tätigkeit parallel zum Grund- und Aufbaumodul absolviert werden. Zulässig sind maximal 400 Stunden. Es sind zumindest 500 Stunden parallel zur theoretischen Ausbildung (Grundmodul und Aufbaumodul) zu absolvieren.

Anrechnung von Ausbildungszeiten

sich Bereiche der Ausbildung anrechnen lassen. Anrechnungsmöglichkeiten gilt § 11 des Psychologengesetzes:Anrechnung§ 11.

Abs. den Beschränkungen der Anrechnung gemäß Abs. 2 und Abs. werden bei einem1. oder2. nach Ablauf der fünfjährigen Ausbildungsdauer gemäß § 14 Abs. 1 oder § 23 Abs.

Einsatz von Fachauszubildenden

Fachauszubildende sind grundsätzlich als Hilfspersonen der Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen anzusehen und bedürfen der Anleitung und Aufsicht sowie Ausbildung durch eine/n FachpsychologIn (§ 15 Abs 1 Z 1 und § 24 Abs 1 Z 1 PG 2013) und dürfen deshalb nur unter Anleitung und Aufsicht des/r Klinischen PsychologIn und GesundheitspsychologIn tätig sein.

Fachaufsicht

Die praktische Ausbildung muss unter Anleitung und Fachaufsicht einer zumindest seit zwei Jahren in die Liste der Klinischen PsychologInnen oder GesundheitspsychologInnen (je nach Ausbildung) eingetragenen Person erfolgen. Diese muss mind. 20h/Woche in der Einrichtung beschäftigt sein. Die Fachaufsicht muss also in der jeweiligen Einrichtung anwesend sein und die begleitende Supervision ist ein zusätzliches Erfordernis (wobei nur ein Teil der Supervision durch die Fachaufsicht erfolgen darf).

Neuerungen in der Psychotherapieausbildung ab 2026

Aktuell kann die Psychotherapieausbildung in Österreich noch in 2 Schritten (Propädeutikum und Fachspezifikum) kostenpflichtig absolviert werden, wobei dieses Modell mit längeren Übergangsfristen auslaufen wird. In Zukunft soll die Ausbildung 3-teilig sein: Bachelorstudium, Masterstudium und daran anschließend Fachausbildung in einer Fachgesellschaft (clusterspezifisch) mit einer staatlichen Approbationsprüfung am Ende.

Es ist geplant, dass mit WS 2026/27 ein Masterstudium für Psychotherapie an öffentlichen Universitäten in Österreich angeboten werden wird. Der dritte Ausbildungsteil umfasst die postgraduelle psychotherapeutische Fachausbildung, die theoretische Inhalte, die praktische Tätigkeit, Lehrsupervision, Selbsterfahrung und die Approbationsprüfung. Dieser Ausbildungsteil wird auch weiterhin mit Kosten verbunden sein.

Psychotherapie Studium vs. Psychotherapie Ausbildung

Ein Psychotherapie Studium ist nicht mit der Psychotherapie Ausbildung gleichzusetzen und das Psychotherapie Studium führt nicht zur Berufsberechtigung als Psychotherapeut/in! Beachte also bei universitären Angeboten: Ein Psychotherapie Studium, das mit dem Bachelor und Master abschließt, befähigt dich für eine wissenschaftliche Karriere. Sofern es nicht den Anforderungen der Theorie- und Praxisteile der Ausbildung entspricht, musst du diese im Nachgang an das Studium absolvieren.

tags: #praktische #tätigkeit #psychotherapie #ausbildung #voraussetzungen