Voraussetzungen für ein Praktikum beim Psychotherapeuten

Um sich als Psychotherapeut:in zu qualifizieren, sind bestimmte Grundvoraussetzungen zu erfüllen.

Praktische Erfahrungen und Kenntnisse

Der Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung.

Praktikum

Dies geschieht unter fachlicher Anleitung eines zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigten Psychotherapeuten durch ein Praktikum in einer im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens. Die Dauer des Praktikums beträgt zumindest 550 Stunden, davon zumindest 150 Stunden innerhalb eines Jahres in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMSGPK) bietet eine Liste mit anerkannten Einrichtungen unter einrichtungen.ehealth.gv.at an. Im Feld "Ausbbildungsbereich" ist "Psychotherapeut*innen" auszuwählen und unter "Ausbildungsart" "PTH Propädeutische Praktika" anzugeben.

Es ist zu beachten, dass administrative Tätigkeiten grundsätzlich nur einen geringen Prozentsatz der Stundenanzahl für das Praktikum umfassen dürfen (maximal 25 %).

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Praktikum im Rahmen des Propädeutikums

Zum Abschluss des Propädeutikums sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Für einen Abschluss des Propädeutikums sind 50 Einheiten (1 Einheit = 50 Minuten) Selbsterfahrung erforderlich. Ob Sie sich für ein Einzel- oder ein Gruppensetting entscheiden, ist Ihnen überlassen, hier gibt es keine weiteren Vorgaben.
  2. Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters in der Dauer von zumindest 480 Stunden (§3, Abs.

Selbsterfahrung

Als Voraussetzung für die Anrechnung der Selbsterfahrung gilt, dass diese von einer*einem in der Psychotherapeut*innenliste eingetragenen*eingetragenem Psychotherapeut*in durchgeführt wurde, und dass die*der Psychotherapeut*in über eine Zusatzbezeichnung verfügt, also ein in Österreich anerkanntes psychotherapeutisches Fachspezifikum abgeschlossen hat. Die Selbsterfahrung muss in Form eines kontinuierlichen Prozesses erfolgen, aus diesem Grund ist die Anzahl der Psychotherapeut*innen, bei denen Sie Selbsterfahrung absolvieren können, auf maximal 2 beschränkt.

Supervision

Ebenso müssen Sie zum Abschluss des Propädeutikums 20 Einheiten Supervision ableisten. Die Supervision muss sich auf das Praktikum beziehen und in derselben Zeit wie das Praktikum absolviert werden. Ob Sie die Supervision im Einzelsetting oder in einer Gruppe ableisten, können Sie frei entscheiden. Für die Anrechnung der Supervision gilt, dass diese von Psychotherapeut*innen durchgeführt wurde, die bereits fünf Jahre in die Psychotherapeut*innenliste eingetragen sind - hier ist eine Zusatzbezeichnung nicht erforderlich.

Weitere Anforderungen

Der praktische Teil sollte begleitend zum theoretischen Teil absolviert werden.

Für Ausbildungskandidat:innen hat der ÖBVP ein eigenes Gremium eingerichtet: das Kandidat:innenforum (KFO).

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Nach vollendeter Ausbildung können Psychotherapeut:innen Weiterbildungslehrgänge absolvieren und so eine besondere Befähigung auf einem oder mehreren bestimmten Arbeitsbereichen erlangen. Darunter fallen vor allem zielgruppenorientierte Spezialisierungen (z.B. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie), die Spezialisierung auf Arbeitsschwerpunkte (z.B.

Als Voraussetzung für die Erlangung des Status: "PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision" müssen mindestens die Hälfte der Praktikumszeiten und 20 Stunden Praktikumssupervision bereits absolviert sein.

Vom Gesundheitsministerium (BMASGPK) anerkannte Ausbildungseinrichtungen sowie Praktikumseinrichtungen für das Propädeutikum und das Fachspezifikum sind in der Online-Datenbank des Bundesministeriums abrufbar.

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