Ausgebrannt, vollständig innerlich erschöpft, zu nichts mehr Lust: Immer mehr Arbeitnehmer:innen leiden am sogenannten „Burnout“. Am Ende stehen oft lange Krankenstände oder die völlige Berufsunfähigkeit.
„Ich dachte, ich schaffe das nie wieder“, so beschreibt Stefanie, 47, ihren Weg zurück in den Job nach einem Burnout. Nach monatelangem Krankenstand war eine volle Arbeitswoche für sie nicht vorstellbar. Die Erschöpfung kam in Wellen, der Druck war groß. „Aber mit der Wiedereingliederungsteilzeit konnte ich langsam wieder reinfinden. Erst 20 Stunden, dann 25. Ich hatte Zeit, zu heilen - und zu arbeiten.“
Stefanies Geschichte steht für viele. Denn über 28.000 Menschen in Österreich haben seit 2017 Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) genutzt - und rund 87 Prozent waren ein Jahr später noch immer im Berufsleben aktiv (Statistik Austria 2025). Die Maßnahme wirkt.
Was ist die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)?
Die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) ist ein gesetzlich geregeltes Modell, das dir nach einem längeren Krankenstand (z. B. psychische Erkrankung, Krebs) den sanften Wiedereinstieg in den Job ermöglicht. Du reduzierst für eine gewisse Zeit deine Arbeitsstunden und bekommst zusätzlich zum Gehalt Wiedereingliederungsgeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB) - je nachdem wo du versichert bist.
Die WIETZ ist ein freiwilliges Rückkehrmodell. Sie kann individuell zwischen Beschäftigten und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern vereinbart werden, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Monate gedauert hat. Ziel ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach längeren - mindestens sechswöchigen - Krankenständen wieder stufenweise voll ins Berufsleben zurückzuführen.
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Voraussetzungen für die Wiedereingliederungsteilzeit
- Ihr Arbeitsverhältnis muss mindestens 3 Monate ununterbrochen aufrecht sein. Ausnahmebestimmungen gibt es für Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverhältnissen in Saisonbetrieben. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit unseren Arbeitsrechtsberater:innen in Verbindung.
- Ihr Krankenstand muss mindestens 6 Wochen ununterbrochen gedauert haben.
- Die Wiedereingliederungsteilzeit muss spätestens einen Monat nach dem Ende des Krankenstandes begonnen werden.
- Sie und Ihr:e Arbeitgeber:in haben sich von Fit2work beraten lassen. Oder: Ein:e Arbeitsmediziner:in oder ein arbeitsmedizinischer Dienst stimmt der WIETZ zu.
- Sie müssen voll arbeitsfähig sein.
- Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung über Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung treffen und einen Wiedereingliederungsplan machen.
Wie hoch ist das Wiedereingliederungsgeld?
Nach einer langwierigen Brustkrebs-Behandlung kehrt Frau M. wieder an ihren Arbeitsplatz zurück. Sie reduziert ihre Arbeitszeit um 50 %.
Bruttoverdienst vor Arbeitszeitreduktion (40 Wochenstunden) 2.000 Euro
Reduziertes Entgelt während der WIETZ (-50%) 1.000 Euro
Wiedereingliederungsgeld (ohne anteilige Sonderzahlungen) 600 Euro
Gesamteinkommen während der WIETZ 1.600 Euro
Welche Schritte sind notwendig?
- Sprechen Sie mit Ihrem:ihrer Arbeitgeber:in, ob er:sie Ihnen eine Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht.
- Haben Sie grünes Licht aus Ihrem Unternehmen, stellt sich die Frage, wer die arbeitsmedizinische Abklärung vornimmt. Das kann eine Ärztin oder ein Arzt im Betrieb oder bei Fit2Work sein.
- Gemeinsam mit Arzt:Ärztin und Arbeitgeber:in erstellen Sie einen Wiedereingliederungsplan.
- Auf der Basis des Wiedereingliederungsplans schließen Sie mit Ihrem:ihrer Arbeitgeber:in eine Wiedereingliederungsteilzeit-Vereinbarung. Dabei muss ein:e Betriebsrat:Betriebsrätin einbezogen werden, sofern vorhanden.
- Schicken Sie den Wiedereingliederungsplan, die Wiedereingliederungs-Vereinbarung und die ärztlichen Befunde an Ihre Krankenversicherung und beantragen Sie Wiedereingliederungsgeld. Das geht ganz formlos mit einem Satz. Das Ganze kann auch von Fit 2 Work erledigt werden, falls Sie dort betreut werden.
Der chefärztliche Dienst Ihrer Krankenkasse überprüft, ob alle Voraussetzungen passen und informiert Sie, ob Sie die Leistung bekommen.
Frühestens am Tag nachdem Ihnen die Bewilligung des Wiedereingliederungsgeldes zugestellt wurde, können Sie in Wiedereingliederungsteilzeit gehen. Wenn Sie also am Montag die Bewilligung im Postkasten haben, können Sie frühestens am Dienstag die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen.
Dauer und Umfang der Arbeitszeitreduktion
- Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf für die Dauer von grundsätzlich sechs Monaten um höchstens 50% und mindestens 25% reduziert werden.
- Die Arbeitszeit muss mindestens um ein Viertel und darf maximal um die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit vor der Erkrankung reduziert werden - also z. B. Maximal sechs Monate. Eine Verlängerung um ebenfalls maximal sechs Monate ist möglich.
- Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens zwölf Stunden oder mindestens 30 Prozent deiner Normalarbeitszeit betragen.
- Das reduzierte Gehalt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Die Wiedereingliederungsteilzeit kann auch einmalig um 1-3 Monate verlängert werden, wenn dies arbeitsmedizinisch anzuraten ist. Auch dazu braucht es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in.
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Insgesamt sind somit maximal 9 Monate Wiedereingliederungsteilzeit möglich.
Weitere wichtige Punkte
- Vereinbare die Wiedereingliederungsteilzeit mit deinem Arbeitgeber unbedingt, bevor du wieder zu arbeiten beginnst.
- Wiedereingliederungsvereinbarung und -plan mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
- Hol dir Unterstützung bei fit2work oder deiner Arbeitsmediziner:in im Betrieb.
- Reiche den Plan über deine Arbeitsstunden etc.
- Viele steigen danach wieder schrittweise auf ihr ursprüngliches Stundenausmaß auf.
- Wichtig: Die Wiedereingliederungsteilzeit soll den Weg zurück ebnen - nicht unter Druck setzen.
Schutz während der WIETZ
- Sie haben einen Motivkündigungsschutz.
- Das bedeutet: Wenn Sie gekündigt werden, weil Sie die WIETZ in Anspruch nehmen wollen oder tatsächlich in Anspruch nehmen, lässt sich diese Kündigung vor Gericht anfechten (Kündigungsanfechtung wegen eines verpönten Motivs). Diesen Kündigungsschutz haben Sie auch dann, wenn Sie wegen der Ablehnung der WIETZ gekündigt werden.
Finanzielle Absicherung
- Sie erhalten ein aliquotes Entgelt für Ihre Tätigkeit, das heißt, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, ist Ihr Gehalt auch um 50 % geringer. Bei unregelmäßigem Entgelt wird von einem Durchschnittsentgelt ausgegangen.
- Zusätzlich bekommen Sie Wiedereingliederungsgeld. Das ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie soll den Einkommensverlust abmildern.
Was ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der WIETZ beendet wird?
Das wirkt sich für die Abfertigung nach altem Recht, für die Urlaubsersatzleistung oder die Kündigungsentschädigung nicht negativ aus. Sie haben Anspruch auf die Berechnung Ihrer Leistungen als wäre Ihre Arbeitszeit so wie vor Beginn der Wiedereingliederungsteilzeit.
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