Die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei Kindern folgt grundsätzlich den gleichen Prinzipien wie bei Erwachsenen. Auch bei Kindern bemisst sich die Pflegebedürftigkeit danach, wie selbstständig ein Kind ist und in welchem Umfang Fähigkeiten vorhanden sind.
Bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit von Kindern werden die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten des pflegebedürftigen Kindes mit denen eines gesunden, gleichaltrigen Kindes verglichen. Ab einem Alter von elf Jahren kann ein Kind in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrads eingehen, selbstständig sein.
Der Prozess der Antragstellung
Als erstes kontaktieren Sie die Pflegekasse Ihres Angehörigen, um einen Antrag zu stellen. Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Aus Beweisgründen ist es ratsam, Anträge stets schriftlich einzureichen.
Sie sollten sich den Eingang bestätigen lassen oder den Antrag per Fax stellen. Faxdienste bieten die meisten Copy-shops an. Falls Sie den Antrag mündlich stellen, notieren Sie sich den Ansprechpartner, das Datum und die Uhrzeit. Viele Kassen geben eigene Antragsformulare aus, die Sie dann in den meisten Fällen in 3-5 Arbeitstagen erhalten. Sobald Ihnen die Pflegekasse das Antragsformular zugeschickt hat, füllen Sie es am besten zusammen mit einem Pflegeberater aus.
Pflegeberater kennen die entsprechenden Fachausdrücke und wissen, welche konkrete Hilfestellung benötigt wird. Grundsätzlich muss der Versicherte unterschreiben. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, unterschreibt ein Vollmachtnehmer. Das Formular ggf.
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Die Begutachtung durch den MDK
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft ein beauftragter Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei privat Versicherten das Unternehmen MEDICPROOF die Situation Ihres Angehörigen in der Regel vor Ort, ob Pflegebedürftigkeit und ein daraus resultierender Pflegegrad vorliegt. Das Gutachten geht automatisch an die Pflegekasse, die über den Antrag entscheidet.
Zu empfehlen ist das Ausfüllen eines Pflegetagebuches bereits vor der Begutachtung. Mindestens eine Woche lang sollten Sie das Tagebuch führen, damit Sie im Wochenverlauf eine genaue Einschätzung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs erhalten. Darüber hinaus können Sie über einen Pflegegradrechner Ihren voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln.
Sie erhalten dadurch eine erste Einschätzung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs. Ich empfehle, bereits vor dem Termin der Begutachtung eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, damit Sie zusammen mit dem Berater oder der Beraterin die in Ihrem Fall vorliegenden Unterstützungsbedarfe dokumentieren. Auf Wunsch können Sie Pflegeberater:innen auch zur Begutachtung einladen.
Unterstützungsangebote und weitere Schritte
Vor Beginn einer Suche nach einem Pflegedienst oder Pflegeheim sollte feststehen, was Ihnen wichtig ist. Wichtige Kriterien sind etwa, welche Kosten Sie tragen können oder die Nähe zum Wohnort. Checklisten bieten Ihnen dabei eine wichtige Hilfestellung. Über Datenbanken im Internet können Sie nach regionalen Anbietern suchen.
Besuchen Sie unbedingt die ausgewählten Einrichtungen und Pflegedienste. Grundsätzlich geht das auch unangemeldet. Sprechen Sie mit dem Personal und Bewohnern. Sprechen Sie auch Bekannte, Ärzte und andere Gesundheitsarbeiter an. Jedes Krankenhaus muss sich um die lückenlose Nachsorge Ihrer Patienten kümmern.
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Falls im Krankenhaus eine Pflegebedürftigkeit ersichtlich wird, kann bereits vor Ort ein Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Reha gestellt werden. In die Wege leiten muss dies das jeweilige Krankenhaus durch Mitarbeiter des Sozialdienstes oder der Pflegeüberleitung. Sie helfen auch bei der Organisation von Hilfsmitteln. Häufig bestehen zudem Kontakte zu Pflegediensten.
Sind Sie unsicher, wer sich um Ihr Entlassmanagement kümmert, wenden Sie sich an den behandelnden Arzt oder an den Sozialdienst des Krankenhauses.
Der Pflegegrad als Grundlage für Unterstützung
Ein Pflegefall in der Familie bringt für Betroffene und Angehörige oft große emotionale und organisatorische Herausforderungen mit sich. Entlastung verschafft ein Pflegegrad. Doch, wie lässt sich dieser erfolgreich beantragen?
„Ein Pflegegrad schafft die Grundlage für finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse beziehungsweise -versicherung. Der Pflegegrad legt fest, wie gut pflegebedürftige Personen im Alltag noch eigenständig für sich sorgen können. Seit 2017 unterscheidet der Gesetzgeber zwischen fünf Pflegegraden, die von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit reichen. Es gilt: Je höher die Bewertung ausfällt, desto umfassender die finanzielle Unterstützung.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie der Medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung (Medicproof) definieren anhand der körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen den Bedarf.
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„Betroffene haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung vom Staat, wenn sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben“, erklärt Görgen. Den Pflegegrad-Antrag stellen Betroffene oder Angehörige schriftlich, telefonisch oder online bei der Pflegekasse bzw. -versicherung. Die ist meist bei der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung angesiedelt.
„Eine vollständige Dokumentation von medizinischen Befunden sowie Angaben zum Hilfebedarf und der Lebenssituation des Betroffenen erleichtern den Prozess. Nach der Antragstellung folgt ein Termin mit dem MDK oder mit Medicproof. Ein Gutachter kommt zu einem Hausbesuch, um die Situation vor Ort zu erfassen.
„Die Angehörigen kennen die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen am besten und sollten daher unbedingt bei der Begutachtung anwesend sein“, empfiehlt der Pflegeexperte. „Der Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit anhand mehrerer Kriterien.
Nicht immer sind alle Fragen auf Anhieb klar. Deshalb haben Angehörige Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse bzw. -versicherung und können sich an Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen wenden.
„Ein zusätzliches Beratungsgespräch kann oft Unsicherheiten klären“, weiß Görgen. „Falls der Pflegegrad nicht wie erwartet ausfällt, besteht die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten“.
Ambulante Dienste, Kurzzeit-, Tages- und stationäre Pflege bieten je nach Situation Entlastung - besonders für berufstätige Angehörige.