Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen. Sie wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und oft kurz auch als Internationale Klassifikation der Krankheiten bezeichnet.
Wer im Gesundheitsbereich tätig ist, hat täglich mit ihnen zu tun, auch im psychosozialen Bereich sind sie von großer Bedeutung. Im psychosozialen Bereich sind Sätze wie „…diagnostiziert mit F33 laut ICD-10“ Alltag.
Die aktuelle, international gültige Ausgabe ist ICD-10. Jedoch wurde im Juni 2018 bereits eine erste Version einer zukünftigen ICD-11 publiziert. Diese neue Version soll nach Angaben der WHO auf deren Weltgesundheitsversammlung im Mai 2019 verabschiedet werden und 2022 in Kraft treten.
In Deutschland sind die an der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten oder davon geleiteten Einrichtungen verpflichtet, Diagnosen nach ICD-10-GM (German Modification) zu verschlüsseln. Verbindlich für die Verschlüsselung ist seit dem 1. Januar 2018 die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebene ICD-10-GM Version 2018.
Die ICD wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht und besteht aus Codes, die jeweils für eine Krankheit stehen. Das Gesamtwerk kann als ein Lexikon für Erkrankungen verstanden werden, um Krankheiten aufzulisten und ihnen Symptome und Ursachen zuzuordnen.
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Neben der ICD hat sich ein weiteres Klassifikationssystem von psychischen Erkrankungen in der Psychiatrie etabliert: Der DSM wurde von Psychiater:innen in den USA für die Nutzung in den USA erstellt, während die WHO mit der ICD von Beginn an eine breitere, internationale Nutzung anstrebte.
Die WHO gibt dazu auch einige Handbücher heraus, z. B. die klinisch-diagnostischen Leitlinien (blaues Buch) und die Diagnostische Kriterien für Forschung und Praxis (grünes Buch).
Geschichte der ICD
Als im 19. Jahrhundert erstmals Statistiken zu Todesursachen erstellt wurden, ergab sich das Problem einer einheitlichen Klassifikation. Eine erste Nomenklatur von Krankheiten entwickelten im 19. Jahrhundert gemeinsam der englische Epidemiologe und Mitbegründer der medizinischen Statistik William Farr (18071883) und der Genfer Arzt Marc d'Espine, die später Grundlage der ersten ICD-Version werden sollte.
Die erste Version des ICD wurde 1900 von der französischen Regierung herausgegeben, die dann in regelmäßigen Abständen überarbeitet und erweitert wurde. Von der vierten Version (ICD-4 von 1929) bis zur ersten Nachkriegsversion (der ICD-6 von 1948) war die Gesundheitssektion des Völkerbundes Herausgeber.
Bis dahin war die Klassifikation ausschließlich auf Krankheiten beschränkt, die als Todesursachen infrage kamen. Seit der sechsten Version wird die ICD von der WHO herausgegeben und dort waren dann erstmals auch nicht zum Tode führende Krankheiten und Verletzungen enthalten, u. a. ein gesondertes Kapitel über psychische Störungen.
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Die Revision für das ICD-7 erfolgte 1955 in Paris und für das ICD-8 im Jahr 1965 in Genf. Bis zur ICD-9 von 1976 erfolgten etwa alle zehn Jahre weitere überarbeitete Ausgaben, da aufgrund medizinischer Fortschritte Änderungen und Ergänzungen erforderlich wurden.
Die Arbeit an der aktuellen zehnten Ausgabe begann 1983 und wurde 1992 abgeschlossen. Die derzeit gültige internationale Ausgabe ist die ICD-10 in der Version von 2016.
Einige Staaten wie Deutschland, Österreich, die USA und Australien verwenden länderspezifische ICD-Erweiterungen oder Spezialausgaben. In den USA ist eine an klinische Bedürfnisse angepasste Version ICD-9-CM (clinical modification) populär. In Österreich wird die Version ICD-10 BMG 2014 verwendet.
Situation in Deutschland
In der DDR erfolgte ab 1952 die Kodierung der Diagnosen sowohl bei stationärer als auch bei ambulanter Behandlung nach jeweils gültiger ICD als Eintrag in das SV-Heft. In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1986 erstmals die ICD-9 zur Diagnosenverschlüsselung in Krankenhäusern verpflichtend eingesetzt.
Der ICD ist gemäß (1) und (2) Fünftes Buch Sozialgesetzbuch für Deutschland rechtsverbindlich und zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung anzuwenden.
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Eine deutschlandspezifische, von der WHO-Version abweichende Version (ICD-10-SGB-V) wurde zunächst von 2000 bis 2003 eingesetzt. Seit 2004 heißt die deutsche ICD-Ausgabe ICD-10-GM (German modification).
Neben der in der klinischen Praxis üblicherweise verwendeten dreistelligen Codierung liegt auch eine Vierstellige Ausführliche Systematik (ICD-10-GM (VAS)) vor. Sie wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegeben. Dort sind auch ältere, in Ost- und West-Deutschland verwendete ICD-Versionen archiviert und einsehbar.
Da die ICD-GM nebst Anpassungen durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch Vorschläge von Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Krankenhäusern und Krankenkassen berücksichtigt, welche zu CD-Kode-Neuaufnahmen, Streichungen, Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen führen, gibt das DIMDI im Gegensatz zur WHO jedes Jahr eine neue rechtsverbindliche Version heraus.
Seit dem 1. Januar 2019 ist die vom DIMDI herausgegebene ICD-10-GM Version 2019 für die Verschlüsselung verbindlich.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland ein alphabetisches Verzeichnis zur ICD-10-GM, den sogenannten Diagnosenthesaurus. Für verschiedene Fachbereiche (Pädiatrie, Neurologie) existieren Spezialausgaben.
Für die Todesursachenverschlüsselung gilt in Deutschland weiterhin die jeweils aktuelle ICD-10-WHO-Version, seit dem 1. Januar 2016 die Ausgabe 2016.
In Deutschland kann der ICD-10-Schlüssel im ambulanten Bereich durch einen angefügten Buchstabencode ergänzt werden:
- Sicherheit:
- A = Ausschluss einer solchen Erkrankung
- G = gesicherte Diagnose
- V = Verdacht auf
- Z = symptomfreier Endzustand nach einer Erkrankung
- Lokalisation:
- R = rechts
- L = links
- B = beidseits
Nach den Abs. 1 und Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sind in Deutschland Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Krankenhäuser zur Diagnoseverschlüsselung nach ICD verpflichtet.
Wurde dies in der Anfangszeit meist durch Ärzte gemacht, wird diese Aufgabe heute auch von Kodierfachkräften wahrgenommen. Aus dem ICD- und dem OPS-Code wird eine Diagnosis Related Group (DRG, Diagnosebezogene Fallgruppe) errechnet, so dass eine fall- und diagnosebezogene Abrechnung möglich wird.
Die ICD sind zusammen mit der OPS-Verschlüsselung für Krankenhäuser Grundlage des DRG-Systems, das 2003 als Berechnungsgrundlage für die Leistungsvergütung in Deutschland eingeführt wurde. Ziel dieses neuen Systems ist es, trotz zunehmender Belastung des Gesundheitswesens durch die demographische Entwicklung eine Steuerungsmöglichkeit der Kostenentwicklung zu erhalten.
Für die systematische EDV-verträgliche Klassifikation existiert die auf XML basierende Markup-Sprache ClaML.
Aufbau der ICD-10
Die ICD-10 ist ein einachsiges und monohierarchisches Klassifikationssystem und liegt in drei Bänden vor:
- Band I: Systematisches Verzeichnis
- Band II: Regelwerk
- Band III: Alphabetisches Verzeichnis
Sie gliedert sich in:
- eine dreistellige allgemeine Systematik (zum Beispiel A95: Gelbfieber)
- eine vierstellige ausführliche Systematik (zum Beispiel A95.0: Buschgelbfieber)
- gelegentlich fünfstellige Verfeinerungen (zum Beispiel M23.31: Sonstige Meniskusschädigungen, vorderes Kreuzband oder Vorderhorn des Innenmeniskus)
Diese "untergeordneten fünfstelligen Schlüsselnummern" dürfen im ambulanten Bereich trotz des dadurch entstehenden Informationsverlustes durch die "übergeordneten vierstelligen Schlüsselnummern" ersetzt werden. Dort spricht man vom sogenannten Fünfsteller.
Die Notation ist alphanumerisch. Die erste Stelle ist ein Buchstabe, die Stellen zwei bis fünf enthalten Ziffern. Die vierte Stelle ist von der dritten Stelle durch einen Punkt abgetrennt. Dieser Punkt muss im Schriftwechsel mit der Deutschen Rentenversicherung weggelassen werden.
Die Bereiche U00U49 bzw. U50U99 sind für Erweiterungen oder Forschungszwecke reserviert.
Die ICD-10 enthält:
- 22 Krankheitskapitel
- 261 Krankheitsgruppen (zum Beispiel E10E14: Diabetes mellitus)
- 2.037 dreistellige Krankheitsklassen (Kategorien) (zum Beispiel E10.-: Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-I-Diabetes])
- 12.161 vierstellige Krankheitsklassen (Subkategorien) (zum Beispiel: E10.1: Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-I-Diabetes] mit Ketoazidose)
Die Einteilungs-Kriterien wechseln zwischen Topographie, Ätiologie und Pathologie.
Die Klassifikation selbst hat keine temporalen oder dynamischen Aspekte, sondern umfasst lediglich eine Beschreibung zeitinvarianter Merkmale.
Das systematische Verzeichnis enthält eine Zusatzklassifikation (M-Achse), mit der Neubildungen histologisch klassifiziert werden können. Hierbei handelt es sich um einen sechsstelligen Schlüssel, der mit dem Buchstaben M beginnt. Darauf folgen vier Ziffern zur Codierung der Neubildung, gefolgt von einem Schrägstrich (/) und einer Ziffer zur Codierung des pathologischen Verhaltens (zum Beispiel: M8051/3: verruköses Karzinom o. n. A.).
Der Aufbau der M-Achse entspricht weitgehend der Klassifikation nach ICD-O bzw. nach SNOMED.
Krankheitskapitel
Die ICD-10 gliedert sich in folgende Krankheitskapitel:
| Kapitel | Notation | Bezeichnung |
|---|---|---|
| I | A00B99 | Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten |
| II | C00D48 | Neubildungen (beispielsweise Tumoren u. Ä.) |
| III | D50D89 | Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems |
| IV | E00E90 | Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten |
| V | F00F99 | Psychische und Verhaltensstörungen |
| VI | G00G99 | Krankheiten des Nervensystems |
| VII | H00H59 | Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde |
| VIII | H60H95 | Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes |
| IX | I00I99 | Krankheiten des Kreislaufsystems |
| X | J00J99 | Krankheiten des Atmungssystems |
| XI | K00K93 | Krankheiten des Verdauungssystems |
| XII | L00L99 | Krankheiten der Haut und der Unterhaut |
| XIII | M00M99 | Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes |
| XIV | N00N99 | Krankheiten des Urogenitalsystems |
| XV | O00O99 | Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett |
| XVI | P00P96 | Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben |
| XVII | Q00Q99 | Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien |
| XVIII | R00R99 | Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind |
| XIX | S00T98 | Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen |
| XX | V01Y98 | Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität |
| XXI | Z00Z99 | Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen |
| XXII | U00U85 | Schlüsselnummern für besondere Zwecke |
Doppelklassifikation
Einige Erkrankungen werden in ICD-10 mit einer Doppelklassifikation abgebildet. Die primäre Einteilung erfolgt nach der Ätiologie, die sekundäre nach der Organmanifestation. In der Systematik wird der Primärschlüssel mit einem Kreuz (+) abgebildet, der Sekundärschlüssel mit einem Stern (*). Diese Notation wird als Kreuz-Stern-System bezeichnet.
Beispiel: Der ICD-10-Code A17.0+ (tuberkulöse Meningitis) ist bezüglich der Ätiologie eine Infektionskrankheit, und bezüglich der Organmanifestation eine Krankheit des Nervensystems (G01).
Beispiel: Ein Augenarzt, der eine diabetische Retinopathie behandelt und nicht die Grunderkrankung (Diabetes mellitus), ist vorrangig am klinischen Sekundärschlüssel interessiert:
- Ätiologie: E10.30+ Diabetes mellitus Typ I mit Augenkomplikation, nicht als entgleist bezeichnet.
- Organmanifestation: H36.0* Retinopathia diabetica.
Die Kreuz-Notation wird für statistische Zwecke verwendet. Die Stern-Notation hat einen größeren klinischen Bezug und wird u. a. für die Leistungsverrechnung verwendet.
Kritik an der ICD
In Deutschland hätte bereits 1996 die vertragsärztliche Abrechnung ausschließlich auf Basis der Verschlüsselung nach ICD-10 erfolgen sollen. Nach massivem Widerstand aus der Ärzteschaft wurde die ICD-10 zunächst als freiwillige Option eingeführt, die Verwendung einer überarbeiteten Version ist seit 2000 Pflicht.
Hauptkritikpunkte an der ICD sind:
- Es wurde befürchtet, dass durch datentechnische Auswertungsverfahren die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden könnte (gläserner Patient). Durch die Möglichkeit einer maschinellen Auswertung der Abrechnungsdaten solle die ärztliche Tätigkeit in unzulässigem Maß transparent und kontrollierbar gemacht werden (gläserner Arzt).
- Die Gliederung entspricht nicht medizinischen oder praktischen Gesichtspunkten, sondern folgt lediglich statistischen Erfordernissen. So werden etwa unter K alle Krankheiten des Verdauungssystems zusammengefasst (von den Zähnen bis zum Darmausgang), die in der ärztlichen Praxis ganz verschiedene Fachgruppen betreffen. Andererseits fehlen dort wichtige gastrointestinale Krankheiten wie Karzinome, die allgemein unter C eingeordnet sind.
- Die nationalen Anwendungen der ICD sind unvollständig. So waren zeitweise in der Bundesrepublik Deutschland Codes ausgeschlossen. Die internationale Vergleichbarkeit von Krankheitsursachen ist damit eingeschränkt.
- Die Verwendung mancher Diagnosen, speziell unter Z, könnte eine unzulässige Offenlegung der persönlichen Situation und Umgebung des Patienten sein, z. B. Angaben über Einflüsse aus dem familiären oder beruflichen Umfeld.
- Nicht jede Symptomatik entspricht einem Krankheitsbild nach ICD; das erschwert dem Arzt klare Angaben, wenn zunächst kein Krankheitsbild hundertprozentig passt.
- Auch unter statistischen Gesichtspunkten ist die ICD fragwürdig, weil sie nicht klar zwischen Diagnosen und Symptomen unterscheidet. (Hämaturie [ICD-10: D68.3] ist ein Symptom, das verschiedene Ursachen haben kann. Dies führt zu Ungenauigkeit, weil formal immer das Symptom und die Ursache codiert werden sollten, aber in der Praxis selten beides codiert wird.)
- Des Weiteren wird kritisiert, dass ICD zur Pathologisierung von Homosexualität, Bisexualität (1990 aus ICD-9 gestrichen) und Transsexualität (Streichung aus ICD-11 vorgesehen) beitrug oder noch beiträgt. Frankreich verbot daher per Dekret die Einstufung transsexueller Menschen unter F64.0 als Stigmatisierung und Diskriminierung.
Psychische und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter (F90-F98)
Hyperkinetische Störungen (F90)
Diese Gruppe von Störungen ist charakterisiert durch einen frühen Beginn, meist in den ersten fünf Lebensjahren, einen Mangel an Ausdauer bei Beschäftigungen, die kognitiven Einsatz verlangen, und eine Tendenz, von einer Tätigkeit zu einer anderen zu wechseln, ohne etwas zu Ende zu bringen; hinzu kommt eine desorganisierte, mangelhaft regulierte und überschießende Aktivität.
Verschiedene andere Auffälligkeiten können zusätzlich vorliegen. Hyperkinetische Kinder sind oft achtlos und impulsiv, neigen zu Unfällen und werden oft bestraft, weil sie eher aus Unachtsamkeit als vorsätzlich Regeln verletzen.
Ihre Beziehung zu Erwachsenen ist oft von einer Distanzstörung und einem Mangel an normaler Vorsicht und Zurückhaltung geprägt. Bei anderen Kindern sind sie unbeliebt und können isoliert sein. Beeinträchtigung kognitiver Funktionen ist häufig, spezifische Verzögerungen der motorischen und sprachlichen Entwicklung kommen überproportional oft vor.
Störungen des Sozialverhaltens (F91)
Störungen des Sozialverhaltens sind durch ein sich wiederholendes und anhaltendes Muster dissozialen, aggressiven und aufsässigen Verhaltens charakterisiert. Dieses Verhalten übersteigt mit seinen gröberen Verletzungen die altersentsprechenden sozialen Erwartungen. Es ist also schwerwiegender als gewöhnlicher kindischer Unfug oder jugendliche Aufmüpfigkeit. Das anhaltende Verhaltensmuster muß mindestens sechs Monate oder länger bestanden haben.
Beispiele für Verhaltensweisen, welche diese Diagnose begründen, umfassen ein extremes Maß an Streiten oder Tyrannisieren, Grausamkeit gegenüber anderen Personen oder Tieren, erhebliche Destruktivität gegenüber Eigentum, Feuerlegen, Stehlen, häufiges Lügen, Schulschwänzen oder Weglaufen von zu Hause, ungewöhnlich häufige und schwere Wutausbrüche und Ungehorsam.
Emotionale Störungen des Kindesalters (F93)
Diese stellen in erster Linie Verstärkungen normaler Entwicklungstrends dar und weniger eigenständige, qualitativ abnorme Phänomene. Eine Störung mit Trennungsangst soll nur dann diagnostiziert werden, wenn die Furcht vor Trennung den Kern der Angst darstellt und wenn eine solche Angst erstmals während der frühen Kindheit auftrat.
Es handelt sich um Befürchtungen in der Kindheit, die eine deutliche Spezifität für die entsprechenden Entwicklungsphasen aufweisen und in einem gewissen Ausmaß bei der Mehrzahl der Kinder auftreten, hier aber in einer besonderen Ausprägung.
Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F94)
Es handelt sich um eine etwas heterogene Gruppe von Störungen, mit Abweichungen in der sozialen Funktionsfähigkeit und Beginn in der Entwicklungszeit. Anders als die tiefgreifenden Entwicklungsstörungen sind sie jedoch nicht primär durch eine offensichtliche konstitutionelle soziale Beeinträchtigung oder Defizite in allen Bereichen sozialer Funktionen charakterisiert.
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