Die Kombination von Jura und Psychologie in einem Studium kann eine interessante und vielversprechende akademische Laufbahn darstellen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und Möglichkeiten, diese beiden Disziplinen gleichzeitig zu studieren.
Das Jus Studium in Österreich
Das Jus Studium in Österreich genießt eine klassische, breitgefächerte rechtswissenschaftliche Ausbildung, die es dir nach deinem Studium ermöglicht, rechtliche Aufgaben und Fälle ziel- und kompetenzorientiert zu lösen. Das klassische Rechtswissenschaft Studium schließt mit einem Diplom ab und gliedert sich, je nach Fakultät, in zwei bis drei Abschnitte. Hier erwirbst du im Laufe von 8 Semestern zu allen rechtlichen Themenfeldern wertvolles Grundlagenwissen. Mit einem Jus Studium bist du qualifiziert für verschiedene Tätigkeitsfelder mit juristischem Bezug, zum Beispiel als Richter, Anwalt oder Notar.
Das Jus Studium in Österreich beginnt traditionell mit einem Diplomstudium in Rechtswissenschaften. Studierenden werden auf eine umfassende juristische Bildung vorbereitet, die einer nachhaltigen Karriere als Richter, Anwalt und anderen Berufen im Rechtswesen zweckdienlich ist. Anders als der Bachelor of Laws, der in manchen Ländern angeboten wird, zielt das Diplomstudium darauf ab, eine breite und tiefe Ausbildung in allen wesentlichen Rechtsgebieten zu festigen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren von einem Aufnahmeverfahren, das den Zugang zur Ausbildung regelt, starten die Studierenden mit dem Grundstudium. Das Diplom in Rechtswissenschaften wird nach der Abschlussprüfung verliehen.
Ein Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Österreich beansprucht in der Norm mindestens vier Jahre Vollzeitstudium, um einen erfolgreichen Abschluss, mit Diplom, zu ermöglichen. Dieses Vollzeit-Diplomstudium bereitet die Studierenden gründlich auf die Master of Laws-Qualifikation vor, die als wesentlicher Meilenstein für die berufliche Laufbahn gilt. Die umfassende Ausbildung deckt Kernbereiche als Diplomstudium ab, einschließlich bürgerliches Recht, und vermittelt wichtige Infos und Einblicke, die für die Praxis als Jurist unerlässlich sind.
Der Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften in Österreich wird durch das Bestehen der abschließenden Staatsprüfung markiert. Dadurch wird die umfassende juristische Ausbildung finalisiert. Absolventen erhalten den Titel „Magister der Rechtswissenschaften“ - „Mag. iur.“. Damit sind diese berechtigt, in verschiedenen juristischen Berufen tätig zu werden. Dieser Abschluss dient als Sprungbrett für eine Karriere in der Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung oder im wirtschaftlichen Sektor. Analytisches Denkvermögen und Textverständnis.
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Studienberechtigungsprüfung
Die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung setzt das vollendete 20. Lebensjahr und die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates des europäischen Wirtschaftsraumes voraus. Ebenso muss eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachgewiesen werden.
Nachweise der erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung können z.B. sein:
- Absolvierte Schuljahre vor einem Schulabbruch an einer höheren Schule (Oberstufe; zumindest erfolgreich abgelegte 11. Schulstufe) bzw. Abschluss einer Schulform ohne Matura (z.B. Handelsschule oder Fachschule)
- Einschlägige Berufsausbildung (Lehre)
- Nachweis einschlägiger Fortbildungen
Die Erfüllung der Schulpflicht reicht nicht aus.
Reichen die vorliegenden Nachweise für das angestrebte Studium nicht aus, bietet die Universität Innsbruck die Möglichkeit, die fehlende Vorbildung durch die Absolvierung von Lehrveranstaltungen an der Universität Innsbruck zu ergänzen. Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltungen werden im Einzelfall nach Empfehlung der/des fachlich in Frage kommenden Referentin oder Referenten vom Vizerektor für Lehre und Studierende festgelegt. Der Antrag auf die Studienberechtigungsprüfung kann erst nach Feststellung der erforderlichen Vorbildung gestellt werden.
Zulassungsverfahren zur Studienberechtigungsprüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist in der Studienabteilung mit den erforderlichen Dokumenten einzubringen. Falls keine ausreichende Vorbildung für das angestrebte Studium vorliegt, können die ReferentInnen den BewerberInnen Auflagen zur Erbringung entsprechender Nachweise in Form der Absolvierung von Lehrveranstaltungen an der Universität erteilen.
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- Die Antragstellung wird bewilligt
Wird die Antragstellung bewilligt, kann der vollständig ausgefüllte Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung in der Studienabteilung eingereicht werden. Den AntragstellerInnen wird per Post ein Bescheid zugesendet, in dem aufscheint, welche Prüfungen der Studienberechtigung abgelegt werden können. Gleichzeitig werden diesem Bescheid die Prüfungsprotokolle für die mündlichen Fachprüfungen beigelegt.
Nach Ablegung der fünf Prüfungen wird ein Zeugnis ausgestellt (Studienberechtigungszeugnis), welches zur Einschreibung als ordentliche/r Studierende/r an der Universität Innsbruck berechtigt (bitte beachten Sie für die Einschreibung, dass Sie diese nur während der aktuellen Zulassungsfrist durchführen können).
- Die Antragstellung wird nicht bewilligt
Wird die Antragstellung nicht bewilligt, sind die Vorbildungsnachweise zu erbringen. Sobald diese erbracht wurden, kann der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (gemäß Punkt 1) gestellt werden.
Alle StudienberechtigungskandidatInnen können sich grundsätzlich im Selbststudium vorbereiten. Der Lernstoff wird in Rücksprache mit den im Bescheid angeführten PrüferInnen vereinbart. Die Studienberechtigungsprüfung wird in Einzelprüfungen über jedes vorgesehene Fach abgelegt.
Für den Aufsatz über ein allgemeines Thema und die Pflichtfächer (schriftlicher Teil) bietet die Universität in jedem Studienjahr vier Prüfungstermine an, zu denen man sich bis längstens zwei Wochen vorher in der Studienabteilung, anmelden kann.
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Positiv beurteilte Prüfungen, die an einer Bildungseinrichtung absolviert wurden, sind auf Antrag vom Rektorat anzuerkennen, soweit sie den vorgeschriebenen Prüfungen inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig sind. Das Rektorat darf höchstens vier Prüfungen anerkennen, mindestens eine dieser Prüfungen ist an der Universität abzulegen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beizulegen:
- Nachweise der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
- Nachweis der EU-/EWR-Staatsbürgerschaft
- Lebenslauf (in dem insbesonders der bisherige Bildungsgang dargestellt ist)
Studienberechtigungsgruppen und Prüfungen
Je nach angestrebtem Studium sind unterschiedliche Prüfungen im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung abzulegen. Im Folgenden eine Übersicht für ausgewählte Studienrichtungen:
(1) Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien
Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:
- Aufsatz über ein allgemeines Thema
- Deutsch
- Englisch
- Geschichte
- Wahlfachprüfung
(2) Ingenieurwissenschaftliche Studien
Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:
- Aufsatz über ein allgemeines Thema
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Wahlfachprüfung
(3) Naturwissenschaftliche Studien
Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:
- Aufsatz über ein allgemeines Thema
- Deutsch
- Englisch
- Geographie und Wirtschaftskunde
- Wahlfachprüfung
(4) Rechtswissenschaftliche Studien
Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:
- Aufsatz über ein allgemeines Thema
- Deutsch
- Englisch
- Geschichte
- Wahlfachprüfung
(7) Lehramtsstudien
Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:
- Aufsatz über ein allgemeines Thema
- Deutsch
- Englisch
- Geschichte
- Wahlfachprüfung
Das außerordentliche Studium
Die Zulassung zu außerordentlichen Studien ist aus verschiedenen Gründen möglich. Im außerordentlichen Studium sind Sie zu keinem bestimmten Studium zugelassen. Sie können Studienblatt und Studienbestätigung in u:space herunterladen, sobald Ihr Studien-/ÖH-Beitrag an der Universität Wien eingelangt ist. Es wird ein Sammelzeugnis über abgelegte Prüfungen ausgestellt. Sie finden das Dokument in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente. Sie müssen einige Konsequenzen beachten. Wählen Sie nachfolgend den Grund, warum Sie außerordentlich studieren möchten. Sie erhalten Infos über das Zulassungsverfahren und die möglichen Konsequenzen, die Sie im a.o.
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