Haushaltshilfe für Mütter mit Depressionen: Unterstützung und Angebote

Wer als Mutter über längere Zeit an Depressionen oder einem Burnout leidet, kennt die damit verbundenen Schwierigkeiten. Eigene Eltern sind oft in einem höheren Alter oder pflegebedürftig, Kinder in der Schule, und die Arbeitswelt fordert ihren Tribut. Kommen in unserer schnelllebigen Zeit noch zu wenige soziale Kontakte oder Hobbys hinzu, kann das Leben schnell überfordernd werden.

Formen der Unterstützung

Es gibt verschiedene Formen der Unterstützung, die Müttern in dieser Situation helfen können:

Familienpflege

Die Familienpflege ist eine Hilfe für Eltern bzw. Sorgeberechtigte, wenn sie ihren Nachwuchs in einer Notsituation nicht selbst betreuen können. Die Unterstützung wird vom Jugendamt zur Verfügung gestellt und erfolgt direkt bei der Familie zu Hause. Dieses Service kann für Kinder bis maximal zum 14. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Und nur dann, wenn die Krankenkasse keine oder teilweise Haushaltshilfe gewährt.

Das Service der Familienpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn der hauptbetreuende Elternteil:

  • einen Krankenhausaufenthalt machen muss
  • einen Kuraufenthalt wahrnimmt
  • wegen Entbindung oder Risikoschwangerschaft in der Klinik ist
  • chronisch erkrankt ist
  • eine Suchterkrankung hat
  • gerade eine psychisch belastende Trennung oder Scheidung durchmacht
  • psychisch beeinträchtigt ist
  • verstirbt
  • nicht ausreichend Kompetenz oder Mittel für eine angemessene Haushaltsführung hat
  • aus verschiedenen anderen Gründen mit der Betreuungssituation stark überfordert ist

Leistungen der Familienpflege

Die konkreten Handlungsfelder einer Familienpflegeperson sind:

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  • Betreuung, Pflege und Erziehung von Kindern
  • Altersangemessene Beschäftigung der Kinder (spielen etc.)
  • Mithilfe, Beaufsichtigung und Förderung bei Haus- und Schulaufgaben
  • Durchführung von Säuglingspflege, Kinderpflege, Wochenbettpflege
  • Haushaltsführung (kochen, aufräumen, putzen, einkaufen, waschen)
  • Betreuung und Pflege von weiteren im Haushalt lebenden Personen (beispielsweise ältere und behinderte Personen)
  • Hinbringen und Abholen der Kinder von/zu Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.
  • Organisation und Wahrnehmung von Terminen bei Kinderarzt, Vereinen, Musikschulen etc.
  • Wahrung der sozialen Kontakte der Kinder (Spielkameraden etc.)
  • Unterstützung der körperlichen und psychischen Entwicklung des Kindes
  • Sonstige Unterstützung der Familie (z.B. Information über Beratungsangebote, Hilfseinrichtungen etc.)

Voraussetzungen für Familienpflege

Die Bedingungen, um Familienpflege zu erhalten, setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Der hauptbetreuende Elternteil kann für eine gewisse Zeit die Kinderbetreuung nicht übernehmen. Die Gründe dafür sind gesundheitlicher (beispielsweise Krankheit) oder anderer Natur (beispielsweise Entbindung, Inhaftierung, berufliche Verhinderung etc.).
  • Niemand aus dem Verwandtschafts- bzw. Angehörigenkreis kann die Betreuung des Kindes übernehmen. Oder: Die Betreuung durch eine solche Person würde dem Kindeswohl nicht entsprechen.
  • Die Betreuung in einer KiTa, bei einer Tagesmutter, in einer Wohngruppe oder andere externe Betreuungsarten eignen sich in der betreffenden Situation nicht, um das Kindeswohl zu wahren.
  • Die Betreuung zu Hause im gewohnten territorialen und sozialen Umfeld des Kindes stellt die in der gegebenen Situation passendste Lösung des Problems dar.
  • Das zu betreuende Kind hat sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht gewährt.

Rechtsanspruch auf Familienpflege

Seit 10. Juni 2021 gibt es einen Rechtsanspruch auf Familienpflege, der bei Ablehnung auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Lehnt also das Jugendamt die Hilfe durch eine Familienpfegefachkraft ab, obwohl die Voraussetzungen erfüllt werden, kann dagegen Widerspruch erhoben bzw. eine Klage eingebracht werden.

Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Familienpflege

Wer aus gesundheitlichen Gründen die Kinder nicht betreuen kann, muss zuerst die Haushaltshilfe beantragen. Die Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse geleistet. Lehnt die Krankenkasse den Antrag auf Haushaltshilfe ab oder gewährt sie die Haushaltshilfe nur teilweise, dann kann man beim Jugendamt die Familienpflege beantragen.

Wer zahlt die Familienpflege?

Kann die Kinderbetreuung aus gesundheitlichen Gründen nicht sichergestellt werden, muss geklärt werden, ob die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen kann. Die Kosten für die ambulante Familienpflege werden vom Jugendamt bzw. Sozialamt übernommen. Je nach Einkommenssituation, Art des Kostenträgers und Anlass der Hilfe, kann es sein, dass die Anspruchsberechtigten auch einen Teil selbst bezahlen müssen. Die Kosten für die Haushaltshilfe übernimmt die Krankenkasse.

Ausbildung zur Familienpflegerin/zum Familienpfleger

Um Familienpflegeperson zu werden, muss eine eigene Ausbildung in einer Berufsfachschule absolviert werden. Am Ende dieser 2- bis 3-jährigen Ausbildung steht eine staatliche Abschlussprüfung. Voraussetzung, um die Familienpflegeausbildung beginnen zu können, ist in der Regel ein Realschulabschluss. Mancherorts reicht auch ein Hauptschulabschluss, wenn zusätzlich auch praktische Erfahrungen vorliegen.

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Finanzielle Unterstützung

Es gibt verschiedene finanzielle Leistungen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehen können:

  • Krankenversicherung (Mitversicherung bei Eltern)
  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe
  • Rehabilitationsgeld
  • Waisenpension
  • Erhöhte Familienbeihilfe
  • Sozialhilfe / Mindestsicherung
  • Ausgleichszulage
  • Rezeptgebührenbefreiung
  • Befreiung ORF Gebühr
  • Pflegegeld

Zusätzlich gibt es noch den AK-Stromhärtefonds, der in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen einen Zuschuss zur Bezahlung einer offenen bzw. fälligen Jahres- bzw. Schlussrechnung für Strom einmalig gewähren kann.

Beratungsstellen und Anlaufstellen

Es gibt zahlreiche Beratungsstellen und Anlaufstellen, die Müttern mit Depressionen und ihren Familien Unterstützung anbieten:

  • Beratungsstelle für Angehörige und Freunde psychisch Erkrankter (HPE)
  • Familienhilfe Plus
  • Tiroler Kinder- und Jugendhilfe
  • Psychosoziale Versorgung Tirol
  • InfoEck der Generationen
  • Bildungsinfo-tirol
  • Diverse Lerncafés und Jugendzentren
  • Freiwilligenzentren
  • Schuldnerberatungsstellen

Diese Einrichtungen bieten unter anderem:

  • Beratung und Unterstützung für Angehörige
  • Praktische Lebensunterstützung und Anleitung
  • Ambulante Familienbetreuung
  • Erziehungsberatung
  • Kostenlose Bildungs- und Berufsberatung
  • Hilfe bei der Arbeitssuche und Wohnungssuche
  • Sozialberatung für alle Lebensbereiche
  • Austausch mit anderen Betroffenen in Selbsthilfegruppen

Weitere Hilfsangebote

  • Al-Anon-Gemeinschaft (Austausch für Angehörige von Alkoholikern)
  • Unterstützung für Familien mit Kindern in Notlagen durch Organisationen wie die Bruderschaft St. Christoph
  • Tagesarbeitsplätze zur beruflichen Reintegration für Menschen mit Suchterkrankung
  • Bildungszentren für Fort- und Weiterbildung von Fachkräften im Sozial- und Gesundheitsbereich
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Tabelle: Finanzielle Leistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Leistung Beschreibung Zuständige Stelle
Krankenversicherung (Mitversicherung bei Eltern) Möglichkeit der Mitversicherung bei den Eltern, auch zeitlich unbegrenzt. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Krankengeld Ersetzt teilweise den Verdienstausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit während der Erkrankung. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Arbeitslosengeld Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage bei Arbeitslosigkeit. Arbeitsmarktservice (AMS)
Notstandshilfe Wird nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldes gewährt. Arbeitsmarktservice (AMS)
Rehabilitationsgeld Wird gewährt, wenn keine dauernde Invalidität festgestellt wird, aber Unterstützung zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit benötigt wird. Pensionsversicherung, Auszahlung durch Krankenversicherung
Waisenpension Soziale Absicherung für hinterbliebene Kinder nach dem Tod eines versicherten Elternteils, unter bestimmten Voraussetzungen auch im Erwachsenenalter. Pensionsversicherungsanstalt
Erhöhte Familienbeihilfe Zusätzlicher Beitrag zur regulären Familienbeihilfe für Eltern, deren Kind in jungen Jahren erkrankt und erwerbsunfähig geblieben ist. Finanzamt
Sozialhilfe / Mindestsicherung Für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können. Sozialabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat
Ausgleichszulage Sichert ein Mindesteinkommen, wenn die Pension unter bestimmten Richtsätzen liegt. Pensionsversicherungsanstalt
Rezeptgebührenbefreiung Für Personen mit geringem Einkommen oder überdurchschnittlichen Ausgaben für Medikamente. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Befreiung ORF Gebühr Möglich bei körperlicher oder finanzieller Hilfsbedürftigkeit. ORF Beitragsservice
Pflegegeld Pauschalierter Beitrag zur Abgeltung des pflegebedingten Mehraufwandes. Pensionsversicherungsanstalt bzw. Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht alleine sind. Es gibt zahlreiche Organisationen und Angebote, die Ihnen und Ihrer Familie in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen können. Nutzen Sie diese Ressourcen und holen Sie sich die Unterstützung, die Sie benötigen.

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