Psychologische Beratung bei der Diakonie Passau: Angebote und Unterstützung

Die Diakonie Passau bietet vielfältige psychologische Beratungsangebote für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen an. Diese Angebote zielen darauf ab, Unterstützung in schwierigen Situationen zu bieten, bei psychischen Problemen zu helfen und bei der Bewältigung von Krisen zur Seite zu stehen.

Zielgruppen und Angebote

Die psychologischen Beratungsangebote der Diakonie Passau richten sich an verschiedene Zielgruppen:

  • Erwachsene: Beratung in Lebenskrisen, bei Beziehungsproblemen, Trauerbegleitung und Unterstützung bei psychischen Erkrankungen.
  • Familien: Familienberatung zur Verbesserung der Kommunikation, Konfliktlösung und Unterstützung bei Erziehungsfragen.
  • Kinder und Jugendliche: Beratung bei schulischen Problemen, Verhaltensauffälligkeiten, Ängsten und Depressionen.
  • Geflüchtete: Unterstützung bei der Integration, Trauma-Bewältigung und psychische Stabilisierung.

Krankenversicherung für Vertriebene aus der Ukraine

Nach derzeitigem Stand ist die automatische Krankenversicherung § 9 ASVG Z21 ausgelaufen. Das bedeutet, dass für alle Vertriebenen aus der Ukraine keine automatische Krankenversicherung mehr gegeben ist. Vertriebene aus der Ukraine, die nicht in Grundversorgung waren, hatten bislang trotzdem eine Krankenversicherung, und zwar im Rahmen der Einbeziehungsverordnung § 9 ASVG (Z21). Per 31.05.2025 ist die automatische Krankenversicherung ausgelaufen.

Jene Personen, die über die Z 21 krankenversichert waren, haben nun die Möglichkeit eine Selbstversicherung abzuschließen oder sich bspw. bei erwerbstätigen Angehörigen mitversichern zu lassen. Stattdessen kann eine Selbstversicherung abgeschlossen werden und/oder Angehörige von Arbeitstätigen können mitversichert werden. All jene die hilfsbedürftig sind, können einen Antrag auf Grundversorgung stellen und erhalten, bei Gewährung, Krankenversicherung über die Grundversorgung. Für alle Personen, die bereits regulär in Grundversorgung sind, gibt es keine Änderungen.

Bei einer Mit- oder Selbstversicherung wird eine Plastik e-card ausgestellt. Bei der Registrierung bei der Polizei wird ab 01.06.25 daher kein Krankenversicherungsbeleg mehr ausgestellt.

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Schulpflicht und Unfallversicherung

Unabhängig vom Versicherungsschutz gilt die allgemeine Schulpflicht (RIS - Schulpflichtgesetz 1985 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.07.2025) in Österreich. Gemäß § 175 ASVG besitzen Schülerinnen und Schüler (unabhängig von einer bestehenden Krankenversicherung) eine Unfallversicherung. D. h. Kosten für Heilbehandlungen von Verletzungen, welche im Rahmen der Erfüllung ihrer Schülerpflichten entstehen, werden von der Unfallversicherung AUVA übernommen.

Wir möchten Ihnen daher empfehlen, ihr Kind krankenversichern zu lassen, damit Sie für etwaige Notfälle gut vorbereitet sind. der Unterricht für Pflichtschüler*innen (1. - 9. Schulstufe) muss beginnend mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. es ist keine automatische Befreiung für das Fach Bewegung und Sport oder Schulveranstaltungen möglich (insbesondere ausgenommen sind z.B.

Grundversorgung

Soweit Hilfsbedürftigkeit vorliegt (beispielsweise weil keine finanziellen Mittel vorhanden sind bzw. keine Unterbringung bei Verwandten/Bekannten möglich ist), erfolgt die Aufnahme in die Grundversorgung der Länder. Im Rahmen der Grundversorgung wird neben der Bereitstellung von Unterkünften und Verpflegungsleistungen ebenso die medizinische Versorgung (Krankenversicherung) sichergestellt.

Beratungsstellen und Anlaufstellen

Hier sind einige wichtige Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung:

  • DIAKONIE - Das BERATUNGSZENTRUM UKRAINE: Die Beratung findet telefonisch oder persönlich statt. Persönliche Beratung erfolgt nur nach Terminvereinbarung. Adresse: Mooslackengasse 17-19, 3.
  • Servicestelle Caritas Asylzentrum in der Inzersdorfer Straße 127, 1100 Wien: Beratung (Erstberatung, Abklärung weiterer Bedürfnisse, allgemeine Sozialberatung und Akut von Obdachlosigkeit bedrohte Ukrainer:innen), Antragstellung auf Grundversorgung für Ukrainer:innen (nur mit Termin) und die Meldung der Auslandsaufenthalte für Ukrainer:innen (zu den Öffnungszeiten).
  • Servicestelle der Grundversorgung Wien in der Laxenburger Straße 18, 1100 Wien: Für Folgetermine und laufende Auszahlung der Grundversorgungsleistung für privatwohnende Ukrainer:innen.
  • Rotes Kreuz Notankunftszentrum, 4020 Linz, Raimundstr. 10-14.

Die Anmeldung für einen Termin zur Beratung und Beantragung von Grundversorgung in Wien erfolgt über das Anmeldesystem: gvs-termin.fsw.at.

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Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine

Die EU-Kommission hat bestätigt, den vorübergehenden Schutz der Menschen, die vor der Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das betrifft den Zeitraum vom 5. März 2025 bis zum 4. März 2026. Das temporäre Aufenthaltsrecht wurde bis 4. März 2027 verlängert. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 4. März 2025 weiterhin besteht.

Wer hat Anspruch auf das Aufenthaltsrecht?

  1. Staatsangehörige der Ukraine mit Wohnsitz in der Ukraine, die diese aufgrund des bewaffneten Konfliktes ab dem 24. Februar 2022 verlassen mussten.
  2. Sonstige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose mit einem vor dem 24. Februar 2022 gewährten internationalen Schutzstatus oder vergleichbaren nationalen Schutzstatus jeweils gemäß ukrainischem Recht, die die Ukraine aufgrund des bewaffneten Konfliktes ab dem 24. Februar 2022 verlassen mussten.
  3. Familienangehörige dieser Gruppen, sofern diese vor dem 24. Februar 2022 bereits als Familienangehörige einer der oben angeführten Personen in der Ukraine aufhältig waren.
  4. Staatsangehörige der Ukraine, die sich bereits am 24. Februar 2022 rechtmäßig visafrei oder mit Visum in Österreich aufhielten, nach Ablauf des visumsfreien Aufenthalts oder des Visums, wenn diese nicht in die Ukraine oder den Staat ihres Wohnsitzes zurückkehren können.
  5. Staatsangehörige der Ukraine mit einem am 24. Februar 2022 gültigen Aufenthaltstitel in Österreich, nach Ablauf der Gültigkeit, wenn diese nicht in die Ukraine zurückkehren können.
  6. Staatsangehörige der Ukraine, die ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten und kurzfristig vor dem 24. Februar 2022 nach Österreich gekommen sind (z.B. auf Urlaub).

Rot-Weiß-Rot - Karte plus

Die neue Regelung der RWR+ Karte ist seit 01.10.2024 in Kraft und wird nur auf Antrag erteilt. Die „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ gilt für ein Jahr oder drei Jahre. Sind Vertriebene mindestens zwei Jahre durchgehend niedergelassen und erfüllen Modul 1 der Integrationsvereinbarung, dann wird die „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ sogleich für drei Jahre ausgestellt. Die „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ ist eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Menschen aus Drittländern (Personen, die weder EU-Bürger*innen sind noch aus einem anderen EWR-Land oder der Schweiz kommen), die nicht von der Anforderung eines bestimmten Unternehmens abhängig ist.

Familienbeihilfe für Vertriebene

Personen, denen aufgrund der Vertriebenen-VO gemäß § 62 Abs. 1 Asylgesetz 2005 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zukommt, haben seit dem Inkrafttreten der Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (BGBl. 135/2022) Anspruch für ihre Kinder, denen ebenfalls dieses Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde. Ja, seit dem Inkrafttreten der Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (BGBl. 135/2022). Vertriebene begründen keinen Lebensmittelpunkt in Österreich, weshalb für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich eine Fiktion des Lebensmittelpunktes für die Erfüllung dieser Familienbeihilfe-Anspruchsvoraussetzung geschaffen wurde.

Wichtige Punkte zur Familienbeihilfe:

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  • Die Familienbeihilfe kann ab der Ankunft im Bundesgebiet, frühestens ab dem Monat März 2022 beantragt werden.
  • Bezug der Familienbeihilfe ist grundsätzlich auch möglich, wenn Grundversorgungsleistungen in Anspruch genommen werden.
  • Nachdem nun der Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage für den Bezug von Familienbeihilfe für Vertriebene beschlossen hat, können Sie erneut die Familienbeihilfe beantragen.

Die Familienbeihilfe wird pro Kind und Monat gewährt, je nach Alter zwischen 132,30 Euro und 191,60 Euro, ab zwei Kindern mit monatlicher Zuzahlung. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den September wird ein Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt. Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe bis zum 24. Geburtstag des Kindes bezogen werden. Ab der Volljährigkeit ist die Gewährung von Familienbeihilfe jedoch im Allgemeinen an das Vorliegen einer Berufsausbildung gebunden.

Einkommensgrenzen:

  • Das Einkommen eines Kindes ist bis zu jenem Jahr irrelevant, in dem es 19 Jahre alt wird.
  • Erzielt ein Kind, ab dem Kalenderjahr, in dem es 20 Jahre alt wird, eigene Einkünfte, so darf das zu versteuernde Gesamteinkommen den Betrag von 15.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Kinderbetreuungsgeld

Bezug des Kinderbetreuungsgelds hat eine Auswirkung auf den Leistungsanspruch aus der Grundversorgung. Im Gegensatz zur Familienbeihilfe, wird das Kinderbetreuungsgeld als Einkommen im Rahmen der Grundversorgung bewertet. Es kann nur von einem Elternteil bezogen werden. Für den vollständigen Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist es notwendig, die 10 ärztlichen Untersuchungen des österreichischen Mutter-Kind-Pass Programmes (5 Untersuchungen der werdenden Mutter, 5 Untersuchungen des Kindes) durchführen zu lassen.

Varianten des Kinderbetreuungsgeldes:

  • „Kinderbetreuungsgeld-Konto“: Die Anspruchsdauer kann innerhalb eines Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen ausgewählt werden. Die Höhe des Tagesbetrages ergibt sich automatisch aus der gewählten Anspruchsdauer.
  • „Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld“: Die Höhe beträgt 80% des vor der Geburt bezogenen Einkommens (max. € 66 täglich, Zuverdienstgrenze € 7.600 jährlich).

Da das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld nur bis zu 182 Tage rückwirkend geltend gemacht werden können, wird empfohlen, unmittelbar nach der Geburt den Antrag zu stellen, damit keine Bezugszeiten verloren gehen.

Weitere Informationen

Auf bbu.gv.at/ukraine stellen wir Informationen auch auf ukrainisch, russisch, deutsch und englisch zur Verfügung.

Stellenangebote im Bereich Psychologie

In Ergänzung zur Ausbildung zum klinischen Psychologen bzw. zur klinischen Psychologin und zum Gesundheitspsychologen bzw. zur Gesundheitspsychologin finden Sie hier aktuelle Stellenangebote:

  • Mitarbeiter:in Soziale Arbeit, Klinische Psychologie, Psychotherapie (Psychosoziales Zentrum), Außerfern
  • Klinische:r Psycholog:in (ifs Familienberatung), Feldkirch und Dornbirn
  • Psychotherapeut:in (PVZ Leonding), Leonding
  • Klinische:r Psycholog:in (ZEPP), Graz
  • Schulpsycholog:in (Bildungsdirektion Tirol), Lienz

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Johannes Panhofer - Publikationen (Auswahl)

  • Panhofer, Johannes (2024): Nicht als Liebesgabe anbieten, was aus Gerechtigkeit geschuldet (AA 8). Zeichen der Zeit als Überforderung für christliche Gemeinden.
  • Panhofer, Johannes (2023): Kirche als globaler change agent? Impulse für eine Pastoraltheologie im Kontext einer globalisierten Welt.
  • Panhofer, Johannes (2020): Die Gemeinwohlökonomie - mit Werten wirtschaften.
  • Panhofer, Johannes (2017): Neue Formen (säkularer) Spiritualität als Herausforderung für Kirche und Weltgestaltung.
  • Panhofer, Johannes (2016): Die Bedeutung der Seelsorge in der Beratungslandschaft.

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