Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten in Ausbildung: Ein umfassender Vergleich

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Psychotherapeut:innen und insbesondere für solche in Ausbildung. Sie schützt vor finanziellen Forderungen, die aus Schadensersatzansprüchen von Patient:innen oder Klient:innen resultieren können, wenn diesen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ein Schaden zugefügt wurde. Im Versicherungsschutz wären dann auch Schadenersatzansprüche nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen inkludiert. Gemeint sind damit die Datenschutz Vorschriften der EU Datenschutz-Grundverordnung des Europäischen Parlaments und des EU Rates vom 27.04.2016 sowie des EU Datenschutz Gesetzes (DSG) in der jeweils geltenden Fassung.

Gesetzliche Verpflichtung und Mindestdeckungssumme

In Österreich ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeut:innen gesetzlich verpflichtend und muss eine Mindestversicherungssumme von einer Million Euro pro Versicherungsfall haben. Seit 01.01.2016 benötigen alle eingetragenen PsychotherapeutInnen und Psychotherapeuten eine spezielle Berufshaftpflicht Versicherung.

Verschiedene Versicherungsarten für Psychotherapeuten

Es gibt verschiedene Berufshaftpflichtversicherungen für Psychotherapeut:innen, die je nach Berufsverband oder Versicherungsanbieter unterschiedliche Konditionen und Leistungen bieten. Dabei sollte die Versicherungsdeckung hierbei auch sogenannte reine Vermögensschäden bzw. Versicherungsschutz genießen. gilt auch für PsychotherapeutInnen in Ausbildung.

Neben der Berufshaftpflichtversicherung gibt es weitere Versicherungen, die für Psychotherapeuten relevant sein können:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die im Rahmen des Praxisbetriebs entstehen können, beispielsweise durch einen Sturz eines Patient:innen in der Praxis oder einen Wasserschaden, der die Räumlichkeiten eines Nachbarn betrifft.
  • Praxisinventarversicherung oder Praxisinhaltsversicherung: Eine Versicherung, die die Praxiseinrichtung und das Praxiszubehör vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Glasbruch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus schützt. Sie kann auch Elementarschäden wie Überschwemmung, Schneedruck oder Erdbeben abdecken. Eine Praxisinventarversicherung ist für Psychotherapeut:innen wichtig, um ihre Vermögenswerte zu sichern und eine Betriebsunterbrechung zu vermeiden, wenn die Praxisräume oder die Geräte nicht mehr nutzbar sind.
  • Rechtsschutzversicherung: Hilft Psychotherapeut:innen, die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen zu decken, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Da Psychotherapeuten in der Regel als Selbstständige tätig sind, erhalten sie im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanzielle Absicherung für den Fall, dass Psychotherapeut:innen aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.

Berufshaftpflichtversicherung über den BÖP

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) bietet mit der UNIQA-Berufshaftpflichtversicherung seinen Mitgliedern einen sehr attraktiven Versicherungsschutz, der mit vielen Extras über die gesetzlich verpflichtenden Leistungen hinausgeht. So zahlen BÖP-Mitglieder eine Prämie von € 49,- (EUR 40,- Prämie, EUR 9,- Verwaltungsaufwand).NEU ist, dass vom Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung auch Schadenersatzansprüche nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen (zB.: nach der DSGVO oder dem DSG) umfasst sind.

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Die Berufshaftpflichtversicherung des BÖP entspricht in allen Punkten der gesetzlichen Vorgabe von § 39 PG 2013 und deckt alle psychologischen Leistungen (ausgenommen Leistungen als Gerichtssachverständige/r und Mediator/in) ab. Die Versicherung kann von jedem Mitglied abgeschlossen werden. Eine Eintragung in die Liste der Klinischen PsychologInnen oder GesundheitspsychologInnen am BMSGPK ist nicht notwendig.

PsychologInnen, die gleichzeitig in die Liste der PsychotherapeutInnen beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) eingetragen sind oder sich in einem Praktikum zur Eintragung in die Liste der PsychotherapeutInnen befinden, genießen ebenfalls den entsprechenden Versicherungsschutz im Sinne des Psychotherapiegesetzes im Rahmen der BÖP-Berufshaftpflichtversicherung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der attraktiven Versicherungsprämie von EUR 49,- ist die Mitgliedschaft im Berufsverband Österreichischer PsychologInnen. Mitglieder können ab Mitte November 2017 die Versicherung für das Jahr 2018 in ihrem Mitgliederbereich verlängern bzw.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden.

Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend.

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