In der Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeut und Klient von großer Bedeutung für den Therapieerfolg. Zu den Rahmenbedingungen gehört auch die Regelung von Ausfallhonoraren, insbesondere die sogenannte 48-Stunden-Regelung.
Rahmenbedingungen der Psychotherapie
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen. Neben der professionellen Methode ist auch die Beziehung zwischen Therapeut*in und Klient*in eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Sie sollten ein erstes Gefühl dafür bekommen, ob Sie sich mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben und verstanden fühlen. Im Erstgespräch wird vor allem Ihr Anliegen, Ihre Motivation und Erwartungen an die Therapie geklärt, die Rahmenbedingungen besprochen und es werden bereits erste Hilfestellungen gegeben. Die Erstgespräche dienen dem gemeinsamen Kennenlernen. Sie erzählen mir von Ihren Anliegen und Ihren Erwartungen an die Therapie. Ich wiederum informiere Sie über meine Arbeitsweise und einen möglichen Ablauf. Für diesen gemeinsamen Einstieg nehme ich mir in der Regel vier Einheiten Zeit. Ein Erstgespräch bietet Ihnen die Möglichkeit, mich kennenzulernen. So können Sie entscheiden, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und mir Ihre Anliegen anvertrauen möchten. Für ein 50 minütiges Erstgespräch verrechne ich 115 Euro. Ein Erstgespräch dauert 45 Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Klärung des Anliegens und der Rahmenbedingungen. Sie können so einen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise bekommen und ich kann mir ein Bild Ihrer aktuellen Themen machen.
Therapiedauer und Frequenz
Die Dauer der Behandlung ist sehr individuell und hängt von der jeweiligen Problemstellung und dessen Schweregrad ab, aber auch von der Therapiemotivation und den Zielen. Sie kann von einigen Sitzung bis zu mehreren Jahren dauern. Der Wunsch nach einer schnellen Besserung ist nachvollziehbar, trotzdem benötigt eine tiefgreifende Therapie ausreichend Zeit. Wie lange eine psychotherapeutische Behandlung dauert, ist individuell und hängt von der Art des Problems, der Intensität der Problemlage und dem Engagement, das Sie mitbringen, ab. So kurz wie möglich, so lange wie nötig. Das Behandlungsspektrum reicht von einer kurzfristigen Krisenintervention bis zu einer Psychotherapie oder Analyse über mehrere Jahre. In der Regel finden die Einheiten ein- bis zweimal pro Woche statt, bei einer Analyse dreimal pro Woche. In der Regel vergebe ich wöchentliche Termine, da ich die Erfahrung gemacht habe, dass eine Regelmäßigkeit maßgebend zur Veränderung und Heilung beiträgt. In akuten Krisen und nach sorgfältiger Absprache sind auch zwei Termine pro Woche möglich.
Kosten und Krankenkassenzuschuss
Der Richtwert liegt bei 110 Euro pro Einheit. Bei mehreren Einheiten pro Woche kann ein reduzierter Satz vereinbart werden. Ich biete auch begrenzt Sozialtarifplätze an. Dies ist je nach Verfügbarkeit unter individueller Absprache mit Vorlage eines Einkommensnachweises möglich. Sie haben die Möglichkeit, für psychotherapeutische Behandlung bei der Stellung einer Krankheitswertigen Diagnose einen Kostenzuschuss bei den Krankenkassen zu beantragen. Wenn eine Diagnose gemäß ICD-10 vorliegt, ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich. Die aktuellen Informationen dazu finden Sie hier. Durch die Krankenkasse ist eine Teilrefundierung des Honorars für die ersten 10 Einheiten dann möglich, wenn eine krankheitswerte Diagnose gestellt werden kann. Dazu müssen Sie bis zur 2. Vom Hausarzt oder Psychiater/Neurologen wird vor der 2. benötigte Formular erhalten Sie von mir in der ersten Stunde. muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt nach der Therapieeinheit.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse. Untenstehend finden Sie einen Überblick der vier gängigsten Krankenkassen in Österreich.
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Krankenkasse | Zuschuss |
---|---|
ÖGK | 28€ |
SVS | 45€ |
BVEB | 40€ |
KFA | 28€ |
Absageregelung und Ausfallhonorar
Sollten Sie einmal Ihren Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um eine Absage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Wenn Sie mehr als 48 Stunden vor dem Termin absagen, ist die Therapiestunde nicht zu zahlen. Eine kostenfreie Absage eines vereinbarten Termins ist telefonisch bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich. Sie können vereinbarte Termine bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei absagen. In dieser Zeitspanne kann ich noch gut freie Plätze aus meiner Warteliste vergeben und jemand anderes freut sich im Optimalfall über den kurzfristig freigewordenen Termin.
Das Ausfallhonorar beträgt ansonsten 110 Euro und muss von Ihnen selbst bezahlt werden, d.h. wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder nicht eingehalten, ist das Honorar im Grunde zur Gänze zu bezahlen. Lassen Sie mich jedoch bitte auch Absagen welche sich nach den 48 Stunden ergeben sobald als möglich wissen. Ich werde mein bestes tun und versuchen Ihr Fenster zu vergeben. In diesem Fall entfällt das Ausfallhonorar für Sie. Sollten Sie kurzfristig absagen müssen und ich den Termin nicht vergeben können, bleibt immer noch die Möglichkeit den Termin auf ein Online Format zu übertragen. Arzt über die akute Erkrankung mitbringen, dann ist die Stunde ebenfalls nicht zu zahlen.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeut unterliege ich der im Psychotherapiegesetz festgelegten Verschwiegenheitspflicht. Das Psychotherapiegesetz verpflichtet alle Psychotherapeut*innen zur absoluten Verschwiegenheit, damit Sie als Patient*in sicher sein können, dass Ihre Erzählungen vertraulich bleiben. Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit über alles was in der Therapie gesagt oder getan verpflichtet. Nach Paragraph 15 des Psychotherapiegesetzes bin ich dazu verpflichtet, gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen über jegliche Inhalte, die wir besprechen, zu wahren. Diese Schweigeplicht gilt über den Zeitraum Ihrer psychotherapeutischen Behandlung hinaus und wird auch dann nicht aufgehoben, wenn Ehepartner, Eltern, ArbeitgeberInnen oder betreuende ÄrztInnen bei mir anrufen sollte, um sich über Sie zu erkundigen. Nach sorgfältiger Absprache mit Ihnen ist es möglich, mich in schriftlicher Form von meiner Schweigepflicht zu entbinden. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie den Wunsch haben, dass der Facharzt, die Fachärztin Ihres Vertrauens und ich einander kennenlernen und Ihr Anliegen gemeinsam besprechen.
Ablauf
Wenn wir uns dazu entschließen gemeinsam zu arbeiten, finden die weiteren Termine, je nach Vereinbarung, ein Mal pro Woche oder ein Mal vierzehntägig statt. Eine Einheit dauert 45 Minuten.
Was bedeutet „in Ausbildung unter Supervision“?
Dies bedeutet, dass ich den Großteil der Ausbildung absolviert habe und psychotherapeutische Leistungen eigenständig unter engmaschiger fachlicher Lehrsupervision erbringen darf. Erfahrene Lehrtherapeut*innen unterstützen Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision. Patient*innen profitieren von der Expertise eines Teams.
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