Sicher mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs

Ganz nüchtern und rein statistisch betrachtet ist Radfahren überhaupt nicht so gefährlich, wie immer behauptet wird. Die subjektive Sicherheit im Sattel ist bei vielen trotzdem niedrig, manche haben sogar Angst vor dem Radfahren.

Auf lange Sicht führt kein Weg daran vorbei, unsere Städte von Grund auf neu zu denken und dem gesamten Fuß- & Radverkehr viel mehr Platz einzuräumen. Wir wohnen leider nicht alle in Amsterdam oder Kopenhagen. Luftschlösser über die perfekte Fahrradinfrastruktur helfen im Hier und Jetzt auch nicht weiter, wenn du einfach nur sicher bei deiner Arbeit ankommen möchtest.

Mit diesen Tipps wird dein Weg durch die Stadt einfacher, weil du dich sicherer fühlst und Gefahrensituationen schon im Vorfeld erkennen und entschärfen kannst. Wie du siehst, gelten beim Radfahren in der Stadt keine besonderen, eigenen Regeln (abseits der Verkehrsregeln natürlich). Weil es dort aber lebhafter zugeht als auf dem Land, musst du etwas mehr für deine Sicherheit tun. Einfache Mittel erzielen aber große Wirkung und gehen dir vor allem schnell in Fleisch und Blut über.

Eine selbstbewusste, aber defensive Fahrweise kombiniert mit ein paar Reflektoren, einem gutsitzenden Helm und einem geschulten Auge gestalten deinen Weg durch die Stadt viel sicherer.

Der richtige Abstand

Der Platz, den du für sicheres Vorwärtskommen brauchst, steht dir vom Gesetz her zu - ­also nimm ihn dir! Wenn der Straßenrand frei ist, dann sind rund 70 Zentimeter (gemessen vom rechten Lenkerende bis zum Bordstein) Seitenabstand das Minimum. Stehen dort parkende Autos, geht nichts unter einem Meter. Das sogenannte "Dooring" (ein durch eine achtlos geöffnete Tür verursachter Sturz) gehört zu den größten Gefahren im Stadtverkehr - mit ausreichend Abstand bleibst du aus der Reichweite der Türen.

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Vorsicht bei abbiegenden Fahrzeugen

Rechtsabbiegende Automobile und ganz besonders LKW sind überproportional häufig für schwere Zusammenstöße verantwortlich. Deswegen solltest du rund um LKW und Lieferwagen besondere Vorsicht walten lassen. Verlass dich nicht auf die Blinker - wer schlampig abbiegt, vergisst auch, den Blinker zu setzen.

Höchste Alarmstufe gilt auf parallel zur Straße verlaufenden Radwegen, auf denen du hinter einer Reihe parkender Autos nur schlecht sichtbar bist. Wenn du geradeaus fährst, hast du dort zwar Vorfahrt gegenüber abbiegenden Fahrzeugen.

Schienen im Blick behalten

Leider haben sie den entscheidenden Nachteil, dass ihre Schienen perfekte Fallen für Fahrradreifen sind. Wenn du nicht gerade ein Mountainbike mit richtig fetten Reifen fährst, gilt höchste Alarmstufe, sobald du dich solchen Schienen näherst. Das gilt erst recht bei Regen, dann werden sie nämlich glatt wie Eis. Solange du sie in rechtem Winkel überqueren kannst, ist alles in Ordnung, aber bei Winkeln spitzer als 45 Grad ist allerhöchste Vorsicht geboten.

Du kannst das Vorderrad beim Überfahren der Schiene leicht anheben, damit es quasi über das Profil fliegt und nicht in der Schiene verkanten kann.

Vorfahrt und Eigenverantwortung

Im Recht zu sein, vergrößert leider deine Knautschzone nicht. Willst du es wirklich darauf ankommen lassen, deine Vorfahrt gegen ein Gefährt durchzusetzen, das zwanzig Mal schwerer und deutlich härter ist als du? Entscheide bewusst, an welcher Stelle du lieber auf die Straße wechselst oder wo es für dich die sicherere Variante ist, auf dem Radweg zu bleiben.

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Entgegen landläufiger Meinung musst du Radwege nur dann nutzen, wenn sie mit einem blauen Schild als benutzungspflichtig ausgewiesen sind. Selbst dann darfst du auf die Straße wechseln, wenn der Radweg nicht befahrbar oder zumutbar ist. Häufig parken zum Beispiel Autos auf dem Radweg und machen ihn unbefahrbar. Ausweichen auf den Gehweg ist für erwachsene Radfahrende verboten, also ab auf die Straße. Es reicht auch schon, wenn du keine Lust auf Slalom zwischen Mülltonnen und Scherben hast.

"Geisterfahrten" sind die Hauptursache, wenn Radfahrende an Zusammenstößen schuld sind. Deine Tour ist natürlich unnötig anstrengend, wenn du dich an die Verkehrsregeln halten möchtest, die Infrastruktur ausschließlich rund um die Bedürfnisse von Autos gebaut wurde. Benutze Radwege (und Straßen!) trotzdem immer nur in die vorgesehene Richtung. Der Umweg ist in der Regel nur kurz und lohnt sich eigentlich immer. Selbst wenn ein Radweg in beide Richtungen freigegeben ist, solltest du besondere Vorsicht walten lassen.

Sichtbarkeit erhöhen

Keine Diskussion: Licht ist ein Muss, wenn du nicht ausschließlich am helllichten Tag unterwegs bist. Beleuchtung ist sowieso an fast allen Rädern bereits verbaut. Falls dein Rad keine feste Lichtanlage hat: Von der StVZO zugelassene Akkuleuchten für vorn und hinten sind inzwischen so klein und leistungsstark, dass sie selbst an deinem sportlichen Mountain- oder Gravelbike praktisch nicht mehr auffallen.

Mit kleinen Kniffen kannst du deine Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen massiv erhöhen. Reflektoren gehören ohnehin an ein verkehrssicheres Fahrrad. Es kann auch nicht schaden, mit reflektierenden Elementen an deinem Körper auf dich aufmerksam zu machen. Der beliebte Grundsatz "Viel hilft viel" trifft hier allerdings nicht zu. Eine gelbe Warnweste ist weniger weit sichtbar als strategisch platzierte, reflektierende Elemente an den Beinen oder Füßen. Durch ihre charakteristische Bewegung fallen sie nicht nur besser auf, sie signalisieren gleichzeitig die Anwesenheit eines Fahrrades.

Der Helm - Ein wichtiger Begleiter

In vielen Ratgebern zur Sicherheit im Straßenverkehr taucht das Tragen eines Helms prominent an erster Stelle auf. Dabei entfaltet er erst dann seine Wirkung, wenn es längst zu spät ist. Wirkliche Sicherheit entsteht aber nur dadurch, potentiell gefährliche Situationen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Das ist vor allem eine Frage von guter Infrastruktur und umfangreichem Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen.

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Wir empfehlen natürlich trotzdem, einen Fahrradhelm zu tragen, denn er kann tatsächlich manche Kopfverletzungen verhindern oder ihre Wirkungen abschwächen. Achte aber darauf, dass er dir passt und richtig sitzt. Denk trotzdem immer daran, dass ein Helm keine Wunderwaffe ist.

Verkehrsregeln für Radfahrer im Überblick

Die gängigen Vorrangregeln und Beschilderungen gelten für Radfahrer genau wie für Autofahrer. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, z. B. Alkohollimit 0,4 mg bzw. Alleinfahren ab dem 12. Lebensjahr, mit Fahrradausweis ab dem 10.

Folgende Verkehrsflächen dürfen (bzw. Fahrbahn, außer bei Vorhandensein einer Radfahranlage. Auf speziell als solche gekennzeichneten Fahrradstraßen ist jeder Fahrzeugverkehr, außer dem Fahrradverkehr, verboten.

Wenn ein Verkehrszeichen auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung hinweist, dann ist diese genauso von Radfahrerinnen/Radfahrern einzuhalten (z.B.

Die Behörde kann Radfahrerinnen/Radfahrern auf bestimmten Kreuzungen mit Ampelschaltung erlauben, trotz roten Ampellichts rechts abzubiegen oder an "T-Kreuzungen" (Kreuzungen, an denen kein Fahrzeugverkehr von rechts kommen kann) geradeaus zu fahren. die Radfahrerin/der Radfahrer hat vor dem Abbiegen bzw. es ist nicht zu erwarten, dass sie/er Fußgängerinnen/Fußgänger bzw. Die Fahrzeuge müssen angehalten haben.

Radfahrerinnen/Radfahrer dürfen auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen und - auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr - bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren. Beim Nebeneinanderfahren oder wenn eine Radfahrerin/ein Radfahrer neben einer anderen /einem anderen fährt, muss immer der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden. Wird ein Kind begleitet, darf - außer in Schienenstraßen - neben dem Kind gefahren werden.

Fährt eine Gruppe ab zehn Personen in eine Kreuzung ein, so muss es ihr der Querverkehr ermöglichen, die Kreuzung im Verband zu verlassen. Voraussetzung ist, dass die erste und die letzte Person der Gruppe reflektierende Warnwesten tragen und die erste Person im Kreuzungsbereich das Ende der Gruppe durch Handzeichen signalisiert; dafür muss sie im Zweifel vom Fahrrad absteigen.

Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, dürfen Fahrräder auch dort abgestellt werden. Es ist aber zu empfehlen, einen Fahrradabstellplatz zu benutzen, wenn sich einer in der unmittelbaren Nähe befindet. Seit 1.

Bedenken Sie, dass Rad fahren in alkoholisiertem Zustand ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein kann.

Radwege und Geh- und Radwege, die eine für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn kreuzen, sowie Radfahrstreifen, die eine für den übrigen Verkehr bestimmte bevorrangte oder gleichrangige Fahrbahn kreuzen, sind im Kreuzungsbereich durch unterbrochene Linien so begrenzt, dass die volle Breite der entsprechenden Radfahranlage erhalten bleibt.

Radfahrerüberfahrten werden, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, mit dem Gefahrenzeichen „Radfahrerüberfahrt“ angekündigt. Das Hinweiszeichen „Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt“ (bzw. die Kombination mit einem gemeinsam laufenden Zebrastreifen) ist direkt bei der Bodenmarkierung angebracht. Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung oder bei einem gelb blinkenden Licht kann das Hinweiszeichen entfallen.Die Blockmarkierungen für Radfahrerüberfahrten bestehen aus weißen quadratischen Feldern. Im Falle von schrägen Überfahrten können statt der Quadrate auch Parallelogramme aufgebracht werden.

Wenn neben einer Radfahrerüberfahrt ein Schutzweg markiert ist, kann jene Linie der Radfahrerüberfahrt, die auf der dem Schutzweg zugewandten Seite verlaufen würde, entfallen.Parallel geführte Radfahrerüberfahrten und Fußgängerübergänge können mit einem gemeinsamen Schild angekündigt werden.

Als Fortsetzung eines gemeinsam geführten Geh-und Radwegs werden Blockmarkierungen der Radfahrerüberfahrt beiderseits des Schutzwegs jeweils versetzt zu den Längsstreifen des Schutzwegs angebracht, sodass der Fußgängerübergang und die Radfahrerüberfahrt funktionell „übereinander gelegt“ werden (und nicht wie vor der 30. StVO-Novelle nebeneinander liegen). Die Anbringungsart war in Fachkreisen bisher als „St. Pöltner Modell“ bekannt.

Verhaltensvorschriften für RadfahrerRadfahrer und Rollschuhfahrer dürfen sich ungeregelten Radfahrüberfahrten nur mit höchstens 10 km/h nähern und sie nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren. Ab 1. Oktober 2022 wird diese niedrige Annäherungsgeschwindigkeit nur mehr gefordert, wenn in der unmittelbaren Nähe der Überfahrt Kraftfahrzeuge fahren.

Verhaltensvorschriften für andere VerkehrsteilnehmerWenn sich ein Radfahrer oder ein Rollschuhfahrer auf der Radfahrerüberfahrt befindet oder wenn ein Radfahrer oder Rollschuhfahrer die Überfahrt erkennbar benützen will, musst du ihm das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Dazu näherst du dich bremsend - du fährst auf Gefahrensicht.

Ist eine Radfahranlage (Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radweg, Geh- und Radweg oder Radfahrerüberfahrt) vorhanden, muss diese von Radfahrerinnen/Radfahrern grundsätzlich auch benutzt werden. Ansonsten muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Eine Ausnahme bilden nicht benützungspflichtige Radwege bzw. Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 100 cm ist, sowie mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 100 cm sind, darf die Radfahranlage benützt werden. Mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger oder mit sonstigen mehrspurigen Fahrrädern ist immer die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen. Mit einspurigen Fahrrädern mit mehr als 1,7 m Nabenabstand (z.B.

Radfahrerinnen/Radfahrer dürfen auf Radwegen grundsätzlich nebeneinander fahren. Auch wenn Radfahrerinnen/Radfahrer auf Radfahrerüberfahrten (wie auf allen Radfahranlagen) Vorrang haben, dürfen sie sich diesen - außer es befinden sich aktuell in unmittelbarer Nähe keine Kraftfahrzeuge - nicht beliebig schnell nähern: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt bei der Annäherung an ungeregelte Radfahrerüberfahrten (das sind solche, die weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt werden) eine Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h vor.

Grundsätzlich ist es verboten, mit dem Rad gegen eine Einbahn zu fahren. Es muss in die Richtung gefahren werden, die das Einbahnschild anzeigt. In Fußgängerzonen ist grundsätzlich jeglicher Fahrzeugverkehr und damit auch das Rad fahren - nicht hingegen das Schieben des Rades - verboten. Gehsteige und Gehwege dürfen mit Fahrrädern nicht in der Längsrichtung befahren werden. Nur das Queren, z.B.

Ein Verbot zum Befahren von Schutzwegen mit Fahrrädern ergibt sich aus der Definition des Schutzwegs in der Straßenverkehrsordnung: Ein Schutzweg ist ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte "Zebrastreifen") gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgängerinnen/Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil. Eine Radfahrerüberfahrt ist ein auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrerinnen/Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil.

In Wohnstraßen ist das Rad fahren erlaubt. Es darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Straßen oder Straßenabschnitte zeitweilig oder dauernd zu Fahrradstraßen erklärt werden. Dort dürfen grundsätzlich alle Fahrzeuge zu- und abfahren, das Queren ist jedenfalls erlaubt. Radfahrerinnen/Radfahrer dürfen auch durchfahren.

Begegnungszonen werden als Straßen, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgängerinnen/Fußgänger bestimmt und als solche gekennzeichnet ist, definiert. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in Begegnungszonen beträgt generell 20 bzw.

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