Wer sich im österreichischen Straßenverkehr bewegt, muss eine Vielzahl von Regeln und Situationen beachten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, um sicher und gelassen ans Ziel zu kommen.
Das Rechtsfahrgebot
Seit 1960 gilt in Österreich das Rechtsfahrgebot. Das bedeutet, dass auf allen Straßen möglichst weit rechts gefahren werden muss. In der Realität tun sich manche Verkehrsteilnehmende damit aber offenbar schwer.
Dicht aufzufahren, also zu drängeln, die Lichthupe zu betätigen oder gar rechts zu überholen ist dennoch keine passende Reaktion.
Bitte beachten! Im Ortsgebiet können Fahrer:innen grundsätzlich frei wählen, welchen Fahrstreifen sie nutzen. Das gilt jedoch nicht für Autobahnen, wie etwa der Wiener Südosttangente.
Verhalten auf Autobahnen und Schnellstraßen
Wer viel auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen unterwegs ist, kennt folgende Situationen:
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- Die rechte Spur ist frei, auf der linken oder - bei dreispurigen Autobahnen - den beiden anderen herrscht dichter Verkehr.
- Sie fahren auf eine Autobahn auf und wollen sich einordnen. Das gestaltet sich aber schwierig, weil genau in diesem Moment - und sonst nämlich nie! - die erste Spur voll ist.
- Und dann kommt auch noch eine Fahrbahnverengung.
Was ist in diesen Situationen alles zu beachten? Und wie kommen Sie gelassen und vor allem sicher immer auf die richtige Spur?
Ist der Fahrstreifen links von Ihnen frei oder sehen Sie eine Lücke, die groß genug ist, beschleunigen Sie zügig auf die passende Geschwindigkeit. Verzichten Sie auf einen sofortigen Wechsel auf die Überholspur.
Auf dem Beschleunigungsstreifen anzuhalten, ist gefährlich - tun Sie das also bitte nur, wenn es zwingend notwendig ist.
In manchen Fällen regelt auch eine Zuflussanlage das Auffahren auf die Autobahn.
Das Reißverschlussprinzip
Oft kommt es in solchen Situationen zu einem Stau, weil das Reißverschlussprinzip für so manche nur in der Theorie eine gute Idee ist.
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Verkehrsregelung durch die Polizei
Hast du schon einmal auf der Straße eine Polizistin oder einen Polizisten mit ausgestreckten Armen gesehen?
Im Folgenden wird dir einfach erklärt, was die Verkehrsregelung durch die Polizei bedeutet.
Wenn Ampeln vorhanden sind, gelten stattdessen ihre Lichtzeichen.
Manchmal kommt es aber vor, dass eine Ampel ausfällt.
Das kannst du zum Beispiel daran erkennen, dass die Ampel blinkt oder gar nicht leuchtet.
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Dann wird der Verkehr an Kreuzungen oft durch Polizistinnen oder Polizisten geregelt.
Man nennt sie Verkehrspolizistinnen und Verkehrspolizisten.
Die Zeichen der Polizei stehen über allen anderen Vorfahrtsregeln.
Auch wenn es an der Kreuzung Vorfahrtsschilder oder funktionierende Ampeln gibt, gelten in diesem Moment nur die Anweisungen der Polizei.
Die Zeichen der Verkehrspolizei
- Wenn du als Fahrradfahrerin oder Fahrradfahrer am Verkehr teilnimmst, musst du dich unbedingt an die Verkehrszeichen der Polizei halten.
- Deshalb ist es wichtig, dass du die Bedeutung der Zeichen der Verkehrspolizei kennst.
- Die Polizistin oder der Polizist kann dir entweder ein Zeichen zum Anhalten oder zum Weiterfahren geben.
- Siehst du also die Polizistin oder den Polizisten mit ausgestreckten Armen von vorne oder hinten, musst du anhalten und warten. Du hast keine Vorfahrt.
Wenn du die Polizistin oder den Polizisten von der Seite siehst, dann ist der Weg für dich freigegeben. Du hast Vorfahrt und darfst weiterfahren.
Beispiel
Schau dir den Polizisten an der Kreuzung an. Wer darf zuerst fahren?
Hier darf zuerst der Fahrradfahrer fahren, weil er den Polizisten von der Seite sieht.
Der Kreisverkehr
Das Fahren im Kreisverkehr verunsichert oftmals auch versierte Fahrzeuglenker:innen - die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs klärt auf.
In Österreich wird der Kreisverkehr gemäß § 2 StVO wie eine normale Kreuzung behandelt.
Allerdings wird bei fast jedem Kreisverkehr der an sich bestehende Rechtsvorrang durch eine entsprechende Beschilderung - Verkehrszeichen „Vorrang geben“ - aufgehoben.
Der Kreisverkehr ist eine beliebte bauliche Lösung, um den Verkehr ohne Ampeln zu regeln und damit zu einem verbesserten Verkehrsfluss beizutragen.
Vielen Fahrzeuglenker:innen ist allerdings nicht klar, dass es sich bei einem Kreisverkehr um eine "normale Kreuzung" handelt, die lediglich im Erscheinungsbild anders ausgestaltet ist.
"Demgemäß gelten beim Kreisverkehr auch die für Kreuzungen üblichen Regeln", erläutert Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung.
"Die StVO sieht für Kreisverkehre keine Sonderregelungen vor.
Unklarheit darüber, wie man sich vor bzw. in einem Kreisverkehr richtig verhält, birgt erhöhte Unfallgefahr: Rund acht Prozent aller Unfälle mit Personenschaden im Bereich von Kreuzungen entfallen auf Kreisverkehre im Freiland, rund sechs Prozent auf solche im Ortsgebiet (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung ÖAMTC Unfallforschung).
"Da der Kreisverkehr grundsätzlich wie eine normale Kreuzung behandelt wird, gilt die Rechtsregel, somit haben Einfahrende als Rechtskommende Vorrang", so der ÖAMTC-Rechtsberater.
"Allerdings wird bei vielen Kreisverkehren der allgemeine Rechtsvorrang durch ein 'Vorrang geben'-Schild verdrängt - wer einfährt, hat also 'Nachrang'."
Im Kreis befindliche Lenker:innen dürfen dann weder zum plötzlichen Bremsen noch zum Auslenken genötigt werden.
"Gerade weil aber in der Praxis die Rechtsregel aufgrund von Beschilderungen vor Ort oftmals nicht gilt, heißt es, aufmerksam zu sein und bei jedem Kreisverkehr individuell auf die Vorrangsituation zu achten", so Authried.
Viele Fahrzeuglenker:innen blinken nicht beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr bzw. geben keine Handzeichen.
Verglichen mit der Situation an "normalen" Kreuzungen sind es in Kreisverkehren fast vier Mal so viele "Nichtblinker".
Nikolaus Authried vom ÖAMTC stellt klar: "Die StVO gibt vor, dass eine Änderung der Fahrtrichtung anzuzeigen ist, damit sich andere Verkehrsteilnehmende darauf einstellen können.
"Nicht selten führt ein Schutz- oder Radweg über Ein- und Ausfahrten eines Kreisverkehrs.
Vorhandenen Bodenmarkierungen ist jedenfalls Folge zu leisten: "Oft ist es so, dass Einfahrende vom Fahrstreifen rechts außen gleich bei der nächstmöglichen Ausfahrt wieder aus dem Kreisverkehr ausgeleitet werden - das soll für einen besseren Verkehrsfluss sorgen.
Daher ist es wichtig, sich beim Befahren des Kreises so einzuordnen, dass der Wechsel des Fahrstreifens erst wieder beim Verlassen nötig ist - und nicht mittendrin", hält Authried fest.
"Muss man innerhalb des Kreisverkehrs doch einmal spontan den Fahrstreifen wechseln, ist es wichtig, dabei niemanden zu gefährden oder zu behindern - außerdem heißt es auch hier: 'Bitte blinken'. "
"Ist vor einem Kreisverkehr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit verordnet und entsprechend beschildert, so gilt dieses Tempolimit grundsätzlich bis zum Verlassen dieses Straßenzuges, also dem Einfahren in den Kreisverkehr", erklärt der ÖAMTC-Jurist.
Anderes kann gelten, wenn es sich um keinen "echten Kreisverkehr" handelt, sondern um eine Art "Mittelinsel", weshalb kein Einbiegen in einen anderen Straßenzug vorliegt bzw. - anders ausgedrückt - sich der ursprüngliche Straßenzug durch den und nach dem Kreisverkehr fortsetzt.
"Bei Zonenbeschränkungen, erkennbar am Zusatz 'Zone' unterhalb der kundgemachten Höchstgeschwindigkeit, gilt: Das festgelegte Tempolimit besteht auch nach dem Einfahren in den Kreisverkehr weiter, bis es mittels Beschilderung wieder aufgehoben wird", ergänzt Authried.
"Wer es verabsäumt, den Kreisverkehr an der geplanten Ausfahrt zu verlassen, darf selbstverständlich noch eine Runde fahren.
Das richtige Verhalten im mehrspurigen Kreisverkehr
Kreisverkehre sind für viele Autofahrer oftmals ein Stressfaktor - ganz zu schweigen vom zweispurigen oder gar mehrspurigen Kreisverkehr.
Diese Arten des Kreisverkehrs gibt es
Kaum zu glauben, aber auch bei Kreisverkehren wird zwischen verschiedenen Arten unterschieden.
Die kleinste Form des Kreisverkehrs ist der Minikreisverkehr: Dieser hat einen Durchmesser von 13 bis 22 Meter.
Aufgrund der geringen Größe bleibt die Mittelinsel unbepflanzt und wird stattdessen gepflastert.
Auf den Minikreisverkehr folgt der kleine Kreisverkehr mit 26 bis 50 Metern Durchmesser.
Ein großer Kreisverkehr, auch bekannt als mehrspuriger Kreisverkehr, hat einen Durchmesser von mehr als 40 Metern, liegt meist außerhalb von Ortschaften und kann als zweispuriger oder sogar dreispuriger Kreisverkehr angelegt sein.