Übernahme von Psychotherapie-Kosten durch Krankenkassen in Österreich: Voraussetzungen und Bedingungen

Manchmal kann eine Psychotherapie hilfreich sein. Seit 2001 bezahlen die Wiener Krankenkassen die "Psychotherapie auf Krankenschein" fast vollständig unter der Bedingung, dass eine ärztlich diagnostizierte psychische Störung vorliegt.

Forderungen nach vollständiger Kassenfinanzierung

Seit Jahrzehnten werden seitens des ÖBVP - Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie sowie behandelnder Psychotherapeuten immer wieder Rufe nach einer vollständigen Kassenfinanzierung psychotherapeutischer Leistungen laut. So auch verstärkt wieder während der Zeit der Corona-Pandemie, deren Folge gerade aufgrund der wiederkehrenden Lockdown-Maßnahmen zum Teil erhebliche psychische Belastungen bei Erwachsenen, vor allem jedoch bei Kindern und Jugendlichen sind.

Während die ÖGK entsprechende Forderungen weiterhin zurückweist, geben gegenteilige Ankündigungen seitens der österreichischen Regierung Hoffnung auf ein zukünftig flächendeckenderes Angebot, das dem steigenden Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen gerecht werden soll. In einem ersten Schritt sollen dazu bis Ende 2022 von der Sozialversicherung 300.000 zusätzliche Therapiestunden für Psychotherapie auf Krankenschein geschaffen und zudem 13 Millionen Euro für die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden. Ein konkreter Zeitpunkt für die fixe Implementierung von Psychotherapie als Kassenleistung steht indes noch aus.

Allgemeines zur Psychotherapie-Behandlung mit Kassenzuschuss

Eine Psychotherapie-Sitzung kostet in Wien zwischen 60 und 160 Euro. Diese kann jede/r - egal, mit welchen psychischen Anliegen - gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Damit die Krankenversicherung die vollen Kosten bzw. einen Kostenzuschuss für die Therapie gewährt, muss der Klient zum Patienten werden. Was heißt das?

Internationale Klassifikation von Krankheiten

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen und wird von der WKO veröffentlicht und laufend aktualisiert. Psychische und Verhaltensstörungen werden hier genau definiert.

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Wird eine psychische Störung diagnostiziert, werden psychotherapeutische Behandlungen (unterschiedliche Methoden möglich) als wissenschaftlich fundierte und nachhaltige Behandlungsmethoden der "ärztlichen Hilfe" gleichgestellt und damit von den Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe finanziell übernommen.

Wer bietet psychotherapeutische Behandlungen?

Wie in der medizinischen Versorgung gibt es auch bei psychischen Störungen die Möglichkeit, von einem Kassenvertragsarzt/-therapeuten oder von einem Wahlarzt/-therapeuten behandelt zu werden.

  • Psychotherapie auf Krankenschein: Kassenvertragsarzt /-therapeuten
  • Kostenzuschuss auf Psychotherapie: Wahlarzt /-therapeuten

Voll finanzierte Psychotherapieplätze bei Kassenvertragspartnern sind jedoch rar. Diese Plätze werden vorrangig an sozial bedürftige Menschen vergeben. Auch auf den Schweregrad der psychischen Störung wird meist Rücksicht genommen (Entscheidung liegt beim Therapeuten). Mitunter muss man also bei diesen Vertragspartnern mit längeren Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Für Kinder und Jugendliche ist es manchmal leichter, einen vollfinanzierten Therapieplatz zu bekommen.

Sind beispielsweise berufliche, schulische oder private Probleme (Eheberatung) der Grund für die Therapie, zahlen die Kassen keinen Kostenbeitrag.

Was zahlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)?

Grundvoraussetzung für die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch die Wiener Gebietskrankenkasse ist eine ärztliche Bestätigung (spätestens vor der zweiten Therapie-Sitzung), die dem Psychotherapeuten vorgelegt werden muss. Somit gibt es einen Kostenzuschuss nur bei Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn angesehen wird.

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Wo können Sie psychotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen?

Psychotherapeutische Behandlungen können Sie bei einem Vertragspartner der ÖGK in Anspruch nehmen oder bei einem Wahlarzt/-psychotherapeuten/in. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Abrechnung (vgl. Kassenvertragsarzt und Wahlarzt). Vertragspartner der ÖGK rechnen direkt mit der Kasse ab, es entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Wahltherapeuten müssen Sie die Kosten vorab bezahlen und können dann die Honorarnoten bei der ÖGK für einen Kostenzuschuss einreichen. Die ÖGK behält keinen Selbstbehalt ein.

Hier werden umfassende diagnostische und psychotherapeutische Hilfe sowie psychosoziale Beratung angeboten.

Psychotherapie beim Wahltherapeuten oder im Spital

Für eine Psychotherapie beim sogenannten Wahltherapeuten kann Kostenzuschuss beantragt werden. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Honorars, das WahltherapeutInnen selbst festlegen können, beträgt der Kostenzuschuss für Behandlungen (je 60 Minuten (Einzelsitzung) EUR 33,70. (Stand 2025) Auch hier muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden (spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung), damit die Krankenkasse zahlt. Die Honorar-Note des Wahltherapeuten muss der Krankenkasse vorgelegt werden.

Die Kostenübernahme bei einer klinisch-psychiatrischen Behandlung, also in einem Spital, ist abhängig von den durchgeführten Untersuchungen und der Diagnose.

Was zahlt die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)?

Die Kosten einer Psychotherapie bei einem Vertragspartner der BVAEB werden weitgehend von der BVAEB übernommen. Der übliche Behandlungsbeitrag von 10 % ist vom Patienten im Nachhinein zu bezahlen (Gleichstellung mit ärztlicher Hilfe). Für einkommensschwache Patienten wird dieser Selbstbehalt reduziert oder gänzlich erlassen.

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Wird die Psychotherapie nicht bei einem Vertragspartner der BVAEB durchgeführt (freiberufliche/r, zur selbständigen Berufsausübung berechtigte/r PsychotherapeutIn, entsprechend ausgebildeter Vertragsarzt ohne BVA-Vertrag für psychotherapeutische Leistungen), erhält der Versicherte einen Zuschuss.

Der Versicherte muss der BVAEB und dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Vor der elften Sitzung muss ein Bewilligungsantrag an die Versicherung gestellt werden.

Hier gibt es keinen Zuschuss, die BVAEB rechnet direkt mit der jeweiligen Klinik direkt ab und kommt für entsprechende Leistungen auf.

Zuschüsse der BVAEB für Psychotherapie (nicht bei Vertragspartnern)

Die genaue Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt:

  • Einzelsitzung:
    • ab 25 Minuten EUR 28,40
    • ab 50 Minuten EUR 48,80
  • Gruppensitzung:
    • ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
    • ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40

Was zahlt die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)?

Die SVS hat verschiedene Vertragspartner in Österreich. Diese können Sie mit Ihrer E-Card aufsuchen. Die SVS übernimmt dann den Großteil der Kosten für die Sitzung, Der Patient bezahlt lediglich 20 % Selbstbehalt. Dies entspricht in Wien normalerweise 10,60 € pro Sitzung.

Nach der ersten Psychotherapie-Sitzung ist eine Überweisung des Allgemeinmediziners oder Facharztes notwendig, um weitere Therapiesitzungen per E-Card zu besuchen. Ist der Psychotherapeut kein Mitglied eines Partnervereins der SVS, gewährt die Kasse einen Zuschuss von 45 Euro.

Eine klinisch-psychiatrische Behandlung ist einem Spitalsaufenthalt gleichgesetzt. Die SVS übernimmt daher die vollständigen Kosten der allgemeinen Gebührenklasse.

Die verschiedenen Krankenversicherungen bieten eine recht gute finanzielle Unterstützung für Menschen mit psychischen Krankheiten. Bei der SVS und der BVAEB fallen auch bei Kassenärzten Selbstbehalte an, bei der Wiener Gebietskrankenkasse nicht. Besonders wichtig ist es, die Antragsfristen einzuhalten und Honorar-Noten des Wahlarztes aufzubewahren. Denn in manchen Fällen erteilt die Krankenkasse auch Kostenzuschüsse.

Weitere Finanzierungswege der Psychotherapie

Anders als bei Ärzt*innen, wo es einen Gesamtvertrag der Sozialversicherungsträger mit den Ärzt*innen gibt und eine Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung daher bei Kassenärzt*innen gar nichts kostet, ist Psychotherapie grundsätzlich eine private Leistung, die NICHT von den Krankenkassen getragen wird.

Psychotherapie ist deshalb größtenteils eine private Leistung. Die Honorare bewegen sich in der Regel zwischen 70.- € und 150.- € für eine Einzelsitzung von 50 Minuten.

Obwohl es keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie gibt, ermöglichen Vereinslösungen für eine gewisse Zahl an Klient*innen auch die vollständige Übernahme der Psychotherapie-Kosten (je nach Bundesland unterschiedliche Lösungen und Modelle). In der Regel haben einzelne Psychotherapeut*innen dann zwei bis vier Kassenplätze zur Verfügung. Hat der*die Klient*in einen solchen Kassenplatz gefunden, wird meist für bis zu 40 Stunden (entspricht einem vollen Jahr Psychotherapie, abzüglich der Ferienzeiten) die volle Kostenübernahme von der Krankenkasse gewährt. Dies ist auch abhängig von der Diagnose.

Eine dritte Möglichkeit ist die Wahl eines*einer Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision, deren Honorare meist unter denen eingetragener Psychotherapeut*innen liegen. Viele Psychotherapeut*innen bieten auch einzelne Plätze mit Sozialtarif für Personen an, die wenig oder kein Einkommen haben (z.B. bei AMS-Bezug, Sozialhilfebezug, o.ä.).

Spezielle Beratungsstellen (Suchtberatung, Familienberatungsstellen, Männerberatung, etc.) bieten ein beschränktes Kontingent an Psychotherapie an, das für den*die Klient*in kostenlos ist. Je nach Beratungsstelle können teilweise nur 10 bis max. 15 Stunden in Anspruch genommen werden, manchmal ist auch eine langfristige Begleitung möglich.

Psychotherapie als eigenständiger Heilberuf

Seit 1990 ist “Psychotherapeut*in" in Österreich ein eigenständiger, freier und wissenschaftlicher Heilberuf. Psychotherapeut*innen behandeln Menschen in seelischen Konflikt- und Krisensituationen, bei Beschwerden und psychischen Leidenszuständen. Die psychotherapeutische Ausbildung dauert etwa sieben Jahre (Propädeutikum + Fachspezifikum) und ist im Psychotherapiegesetz geregelt. Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" und "Psychotherapeutin" ist gesetzlich geschützt.

Die Psychotherapie-Ausbildung wird von Ausbildungs-Instituten und -Vereinen angeboten und ist für Ausbildungskandidat*innen zur Gänze selbst zu finanzieren. Es gibt dafür keine staatlichen Stipendien oder Zuschüsse!

Die Tätigkeit der Psychotherapeut*innen unterscheidet sich von der psychiatrischen und der psychologischen Berufsausübung. Psycholog*in ist jemand, der*die ein Psychologiestudium mit dem akademischen Grad eines Magister oder Doktor abgeschlossen hat. Psychiater*in ist immer ein*eine Ärzt*in mit einer zusätzlichen Facharzt-Ausbildung. Der Beruf des*der Psychotherapeut*in ist immer eine sekundäre Ausbildung und kann auf verschiedenen Quellberufen aufbauen (z.B. Ärzt*in, Psycholog*in, Theolog*in, Pädagog*in, Diplomkrankenpfleger*in, Pflichtschullehrer*in, etc.). Aus diesem Grund gibt es auch akademische und nicht-akademische Psychotherapeut*innen.

Es gibt zahlreiche psychotherapeutische Methoden, die in ihrer Wirksamkeit vom Psychotherapiebeirat im Gesundheitsministerium überprüft wurden. Die einzelnen Methoden unterscheiden sich hinsichtlich Menschenbild, Setting, angewandten psychotherapeutischen Techniken und biografischer Herangehensweise (so gibt es Methoden, deren Fokus auf der frühen Kindheit liegt und andere, die eher das Hier und Jetzt betonen).

Alle Ausbildungsvereine und -Institute müssen die Psychotherapie-Ausbildung gemäß Psychotherapiegesetz anbieten und hier sehr strenge Mindeststandards erfüllen.

Als „Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision“ bezeichnet man Psychotherapeut*innen, die am Ende Ihrer Psychotherapieausbildung angelangt sind und bereits befähigt sind, selbständig mit Klient*innen zu arbeiten. Sie sind gesetzlich verpflichtet den Passus „in Ausbildung unter Supervision“ zu ihrer Berufsbezeichnung hinzuzufügen.

Bedarf und Kosten von Psychotherapie

Psychotherapie ist in Österreich so gefragt wie nie. Im Jahr 2019 verursachten sie Kosten von rund 13,9 Milliarden Euro, was 4,3 Prozent des österreichischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) entspricht. Im Rahmen der COVID-19-Folgeerkrankungen wird eine aktuelle weitere Steigerung um rund 20 Prozent in ersten Erhebungen sichtbar.

Psychotherapie ist ein eigenständiges, wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren. Ihr Ziel ist die Unterstützung in der Heilung oder Linderung von seelischem Leid. Sie kann aber auch in Lebenskrisen stabilisierend wirken, sowie die persönliche Entwicklung und Gesundheit fördern. Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens psychisch belastende Zeiten erleben. Eine Psychotherapie ist in der Regel dann notwendig, wenn die eigenen Gedanken, Gefühle oder das eigene Verhalten die Lebensqualität negativ beeinträchtigen.

Psychotherapie möchte den/-ie Patient/in in seiner/ihrer Entwicklung voranbringen und Möglichkeiten aufzeigen, die bestehenden Schwierigkeiten zu verstehen und Wege zu finden, wie damit umgegangen werden kann. Im Anschluss an die Therapie sollen Therapierte ein glücklicheres und sorgenfreieres Leben führen können. Ein/e Psychotherapeut/in begleitet seine Patienten/-innen ein Stück auf ihrem Lebensweg und unterstützt sie. Ihre Beziehung entwickelt sich insbesondere durch das vertrauensvolle Gespräch, bei dem der/-ie Therpeut/in zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Sowohl Psychotherapeuten/-innen, Psychiater/-innen als auch Psychologen/-innen können eine Psychotherapie durchführen. Der genaue Unterschied zwischen den Berufsfeldern liegt vor allem in ihren verschiedenen Ausbildungen und dem daraus erworbenem Wissen, sowie der Tatsache, dass ärztliche Psychotherapeuten/-innen auch Medikamente verschreiben dürfen.

Aktuell gibt es in Österreich über 10.415 Personen die entweder in freier Praxis oder in Einrichtungen des Gesundheitswesens durchschnittlich 12 Stunden pro Woche Psychotherapie anbieten. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass das vorhandene Angebot den Bedarf nicht deckt. Denn 2018 standen nur für 0,8 Prozent der Österreicher/innen vollfinanzierte Kassentherapieplätze zur Verfügung. Das sind laut dem österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) rund 70.000 Plätze.

Wartezeiten auf einen Therapieplatz können zwischen sechs Wochen und neun Monate betragen. Offiziell stehen derzeit 10.000 Betroffene auf der Warteliste.

Psychotherapie ist derzeit größtenteils eine private Leistung, deren Kosten von Bundesland zu Bundesland variieren. Eine Einzeltherapiesitzung von 50 Minuten Dauer kostet in der Regel zwischen 50 und 130 Euro, eine 90-minütige Gruppensitzung zwischen 24 und 50 Euro.

Kostenlose Psychotherapie gibt es vor allem in Institutionen, die entweder die öffentliche Hand mitfinanziert oder die vertraglich an die Krankenkassen gebunden sind. Normalerweise wird jedoch ein geringer Selbstbehalt verlangt. Solche Einrichtungen sind beispielsweise der psychosoziale und der schulpsychologische Dienst, oder Frauen-, Familien-, Erziehungs- sowie Studentenberatungsstellen.

Finanzierungswege der Psychotherapie

Die Kosten für Psychotherapie trägt entweder der/-ie Patient/in in voller Höhe ('Selbstzahler') oder ein Teil der Kosten wird von der Krankenkasse erstattet ('Teilfinanzierung'). Voraussetzung für eine (Teil-)Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist immer eine krankheitswertige Störung. Krankenkassen übernehmen keine Kosten, wenn die Therapie als allgemeines Coaching genutzt wird, oder wenn es sich um Paar- bzw. Familientherapien handelt.

Es können maximal 50 Therapiestunden auf einmal beantragt werden. Für den Besuch ist keine ärztliche Zuweisung nötig. Obwohl es keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie gibt, ermöglichen regionale Vereinslösungen für eine gewisse Anzahl an Patienten/-innen die vollständige Übernahme der Psychotherapiekosten („Psychotherapie auf Krankenschein“).

In Österreich sind zurzeit 23 psychotherapeutische Methoden gesetzlich anerkannt.

  • Tiefenpsychologisch-Psychodynamisch
  • Humanistisch
  • Systemisch
  • Verhaltenstherapeutisch

Eine Psychotherapie kann entweder stationär, ambulant oder teilstationär durchgeführt werden. Wie die Therapie gestaltet ist, hängt von der Therapieform ab und ist speziell auf den/-ie Patienten/-in abgestimmt. Grundsätzlich verläuft jede Therapie nach dem Schema Erstgespräch - Diagnose - Prognose. Der/-ie Patient/in beschreibt dafür dem/-r Therapeuten/-in seine/ihre Problematik. Er/sie gibt daraufhin eine Einschätzung, welche Diagnose vorliegt und wie die Therapie ablaufen könnte. Oft wird zu Beginn einer Behandlung ein konkretes Ziel festgelegt, worauf dann gemeinsam hingearbeitet wird. Im Idealfall ist die Therapie beendet, wenn das Therapieziel erreicht und das seelische Problem bewältigt wurde.

Ausblick

Im Rahmen der Strategie „Psychische Gesundheit fördern - Psychisch Erkrankte optimal versorgen“ der Trägerkonferenz wurde ein Ausbau der Psychotherapiekapazitäten in Österreich in Aussicht gestellt.

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