Staatlich anerkannter Heilpraktiker für Psychotherapie: Voraussetzungen

Die Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie erfreut sich wachsender Beliebtheit. Um in Deutschland als staatlich anerkannter Heilpraktiker für Psychotherapie tätig zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die für die Erlangung dieser Qualifikation notwendig sind.

Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen

Mit der Schaffung des Gesundheitsberuferegisters wird den langjährigen Forderungen nach Qualitätssicherung und Patientensicherheit Rechnung getragen. Jeder Berufsangehörige hat vor Ablauf der fünf Jahresfrist seine Registrierung zu verlängern. Alle im Gesundheitsberuferegister eingetragenen Personen erhalten einen Berufsausweis, der jeweils fünf Jahre gültig ist.

Die Berufsangehörigen haben vor Beginn der Berufsausübung die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister mittels eines, von den Registrierungsbehörden zur Verfügung zu stellenden, Formulars zu beantragen. Der Antrag kann eigenhändig unterschrieben persönlich oder im Rahmen eines Onlineverfahrens mittels elektronischer Signatur eingebracht werden.

Psychologie-Studium und verwandte Bereiche

Psychologie ist eines der gefragtesten Studienfächer überhaupt - auch im Bereich der Fernstudiengänge. Die Lehre des menschlichen Verhaltens und Erlebens betrifft schließlich all unsere Lebensbereiche - von der Erziehung über zwischenmenschliche Beziehungen aller Art bis hin zur Gesundheits- und Arbeitspsychologie.

Für ein Fernstudium der Psychologie gibt es im deutschsprachigen Raum daher eine gute Auswahl an renommierten Einrichtungen, die psychologische Fernstudiengänge verschiedenster Art anbieten. Zum Angebot zählen Angewandte Psychologie, Wirtschaftspsychologie, Psychologie frühkindlicher Entwicklung oder verwandte Lehrgänge rund um Mediation.

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Die Lehrgänge sollten Sie übrigens nicht vergessen, denn das Angebot an psychologischen Fernlehrgängen ist sehr groß und vielfältig. Der Vorteil an einem Fernlehrgang ist, dass er in der Regel deutlich kürzer ist als ein Bachelor- oder Masterstudium, Sie aber eventuell beruflich ebenfalls weiterbringen kann.

Studieninhalte

Ein Psychologie Studium umfasst die Grundlagen in Methodenlehre, wissenschaftlichem Arbeiten und psychologischer Diagnostik sowie fundierte Kenntnisse in einigen Anwendungsbereichen - darunter:

  • Sozialpsychologie
  • Entwicklungspsychologie
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie)
  • Statistik und Datenauswertung
  • Differentielle Psychologie

Das Studium ist vorrangig theoretisch aufgebaut und legt den Fokus auf Wissenschaft und Forschung. Dementsprechend spielt auch die Mathematik sowie die Statistik eine große Rolle, damit Studien durchgeführt und analysiert werden können.

Voraussetzungen für ein Psychologie-Studium

Auf der sicheren Seite sind Sie mit der Hochschulreife. Wenn Sie die Matura nachweisen können, können Sie normalerweise auch den Bachelor Psychologie als Fernstudium beginnen. Aber auch ohne Matura haben Sie gute Chancen auf eine Zulassung zum Fernstudium Psychologie. Alternativ zur Hochschulreife können Sie eine Studienberechtigungsprüfung ablegen, je nach Hochschule gilt auch eine Berufsreifeprüfung.

Masterstudium

Um ein Masterstudium in Psychologie zu besuchen, müssen Sie davor zwingend ein Bachelor-Studium in Psychologie erfolgreich abgeschlossen haben - Ausnahmen bilden dabei höchstens ausländische Hochschulen. Allerdings müssen Sie nicht zwingend den Bachelor und Master an derselben Hochschule absolvieren, sondern haben die Möglichkeit, die Fernhochschule zu wechseln, wenn Sie ein anderer Master-Schwerpunkt mehr anspricht.

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Wer Psychologie studieren möchte, sollte natürlich ein großes Interesse am Menschen, Empathie und soziale Kompetenz mitbringen. Aber auch die mathematischen Inhalte sollten nicht unterschätzt werden.

Kosten eines Fernstudiums

Die Kosten bei Fernstudien sind allerdings nicht zu unterschätzen, denn gerade bei privaten Anbietern kann das schon eine ordentliche Summe sein, da sie sich über Studiengebühren finanzieren. 10.000 bis 15.000 Euro für einen Bachelor in Psychologie können da schon mal zusammenkommen.

Gesundheitspsychologie und Klinische Psychologie

Die Gesundheitspsychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie. Die berufsmäßige Ausübung im Rahmen der Gesundheitspsychologie ist der Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie vorbehalten. Andere Personen, die nicht zur Berufsausübung der Gesundheitspsychologie berechtigt sind, ist die berufsmäßige Ausübung verboten.

Die Klinische Psychologie ist ebenfalls ein Teilgebiet der Psychologie. Tätigkeitsvorbehalt bedeutet, dass es einen generellen Ausschließungsanspruch auf die Ausübung von Tätigkeiten gibt, unabhängig davon, ob diese berufsmäßig oder nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

Eintragung in Listen und Berufspflichten

Der Eintrag in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen ist der Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung. Er dient daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc.

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Der Eintrag in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen ist der Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung. Er dient daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc.

Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.

Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsgruppe der Klinischen Psychologie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.

Fortbildungspflichten

Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als ein Jahr gegeben ist, sind (je) 30 Fortbildungseinheiten (siehe § 19 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor der Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren.

Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als fünf Jahre gegeben ist, sind (je) 60 Ausbildungseinheiten (siehe § 19 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren.

Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als ein Jahr gegeben ist, sind (je) 30 Fortbildungseinheiten (siehe § 28 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor der Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren.

Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als fünf Jahre gegeben ist, sind (je) 60 Ausbildungseinheiten (siehe § 28 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren.

Anträge und Nachweise

Antrag auf Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen gemäß § 18 Abs. 1 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. Nachweis (Glaubhaftmachung) über absolvierte Fortbildungen gemäß Psychologengesetz 2013 (Word, 96 KB) (u.a. Richtlinie für Spezialisierungen.

Antrag auf Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen gemäß § 27 Abs. 1 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. (u.a. Richtlinie für Spezialisierungen.

Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzungen für eine Berufsausübung im Sinne der Sicherheit der zu behandelnden Personen notwendig.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein gebührenpflichtiges Verwaltungsverfahren im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) handelt.

Erforderliche Dokumente

Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:

  • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, dass die Berufsausübung nicht vorübergehend oder endgültig untersagt wurde („Certificate of good standing“)
  • Lehrplan über die absolvierte Ausbildung (aufgeschlüsselt nach Theorie und Praxis unter Angabe von Stunden bzw.
  • Nachweis der Anerkennung dieser Ausbildung in einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft samt absolvierter Ausgleichsmaßnahmen (Prüfungen und Praktika) durch Vorlage der Anerkennungsurkunde bzw.
  • Unbeglaubigte Fotokopien oder nicht übersetzte Dokumente werden als Nachweise nicht anerkannt.

Besonderheiten in Österreich

Bitte bedenken Sie, dass in Österreich die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Berufen an tertiären Fachhochschul-Studiengängen stattfindet. Für Antragsteller/innen, deren EU/EWR-Qualifikationsnachweise in diesen Berufen nicht im hochschulischen Bereich (z.B. Fachhochschule, Universität) erworben wurden, ist es notwendig, vor einer Anerkennung bzw.

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