Voraussetzungen für eine ambulante psychosomatische Kur

Rehabilitation und Prävention sind wichtige Aufgaben der Pensionsversicherung (PV). Eine Rehabilitation kann stationär oder ambulant erfolgen. Welche Rehabilitationsform für Sie geeignet ist, ist abhängig von Ihrem Krankheitsbild und dem Angebot der Rehabilitationseinrichtung.

Ambulante Rehabilitation: Was ist das?

Bei einer ambulanten Rehabilitation werden nur die Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung durchgeführt und anschließend kehren Sie in Ihr gewohntes Umfeld zurück.

Vorteile der ambulanten Rehabilitation

  • Unmittelbare Integration therapeutischer Elemente in den Alltag
  • Unterschiedliche Übungsmöglichkeiten vor Ort sowie in häuslicher und sozialer Umgebung
  • Einbeziehung von Angehörigen und Aufbau sozialer Netzwerke in der heimischen Umgebung
  • Leichtere Anpassung und Organisation nicht delegierbarer häuslicher Pflichten

Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation

Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist.

Anstelle eines stationären Aufenthaltes, gibt es auch die Möglichkeit, die Rehabilitation ambulant durchzuführen. Dazu ist es erforderlich, dass eine entsprechende Mobilität gegeben ist.

Rehabilitationsbedürftigkeit ist dann gegeben, wenn alle möglichen ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind und medizinische Maßnahmen der Rehabilitation notwendig sind, um die Leistungsfähigkeit im Alltag bzw. im Berufsleben wieder herzustellen.

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Unter der Rehabilitationsfähigkeit wird die körperliche und geistige Belastungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten als Voraussetzung für einen Rehabilitationsantritt verstanden. Sie müssen in der Lage sein, aktiv an den Therapien teilzunehmen. Ihr Mitwirken ist von großer Bedeutung für den angestrebten Heilungsprozess.

Die ambulante Rehabilitation der Phase 2 (nach Operationen und Akuterkrankungen) dauert 6 Wochen und umfasst 60 Therapieeinheiten. Die ambulante Rehabilitation der Phase 3 (fortführende Rehabilitation) dauert je nach Indikation zwischen 3 und 12 Monaten und umfasst 100 Therapieeinheiten.

Ambulante Psychiatrische Rehabilitation

Die Ambulante Psychiatrische Rehabilitation der Therme Wien Med bietet interessierten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit einer multiprofessionellen Behandlung ihrer psychischen Erkrankungen. Dabei möchten wir den Genesungsprozess möglichst alltagsnah fördern, um die Teilhabe am sozialen Leben nicht einzuschränken.

Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme ist v.a. im Anschluss an einen stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt zielführend, falls eine weitere Symptomreduktion gewünscht wird. Gleichfalls können Patientinnen und Patienten von unseren Therapieangeboten profitieren, die aktuell in fachärztlich-psychiatrischer Behandlung stehen und eine ausreichende Stabilität für das mehrwöchige Therapieprogramm aufweisen.

Die Phase II (142 Einheiten) bietet ein ganztägiges und ganzheitliches Therapieprogramm für 6 Wochen, täglich von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr.

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Die Phase III (100 Einheiten) kann im Anschluss an eine vorherige ambulante Rehabilitation Phase 2 angesucht werden.

Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme gilt als nicht zielführend für Patientinnen und Patienten, die aktuell eine akute bzw. schwerwiegende psychische Symptomatik zeigen. Auch bei bestehender Suizidalität sowie vorrangig organischen Störungen, akuten Suchterkrankungen und Essstörungen kann keine adäquate Behandlung angeboten werden.

Zentrale Therapieziele

  • Psychotherapeutische/ Klinisch- Psychologische Behandlung (inkl. Gruppenpsychotherapeutische Angebote
  • Störungsspezifische Gruppen: z. B.

Es sind gesundheitspsychologische Aspekte zu vermitteln (Psychoedukation) mit dem Ziel der Prävention, Erhöhung von Lebensqualität und Compliance sowie Motivierung zur Umsetzung gesundheitsfördernder und krankheitsvermeidender Verhaltensweisen. Hilfestellungen hinsichtlich Krankheitsakzeptanz und -bewältigung sind zu geben, Stressbewältigungs- und Entspannungstechniken sind bekannt zu machen.

Es ist auf die Bedeutung arbeitsbezogener Faktoren bei der Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Störungen zu achten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Übung berufs- und alltagsrelevanter Praktiken. Der Fokus der Ergotherapie liegt auf der Handlungsebene.

Heil- bzw. Krankengymnastik (z. B.

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Beratung und Hilfestellung bezüglich Kontextfaktoren (Hilfsmittel, Wohn- und Arbeitsumfeld, Kontakte zu externen Stellen wie z. B.

Kontraindikationen

  • Akute psychische Störungen bzw.
  • Akute oder dekompensierte Krankheitszustände (z. B.
  • Belastende und zeitintensive Therapieformen, die die Rehabilitationsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (z. B.
  • Erfordern eine individuelle Einschätzung der Rehabilitationsprognose bzw.
  • Infektionskrankheiten mit Infektionsgefahr wie z. B. offene Tuberkulose, AIDS

Vertretbare Risiko-Konstellation für eine ambulante Rehabilitation mit nachweislicher Aufklärung des Rehabilitanden.

Wie beantrage ich eine ambulante Rehabilitation?

Sie können das Antragsformular unter dem Link Service-Zone downloaden oder bei der Hauptstelle bzw. Ihrer Kundenservicestelle besorgen. Geben Sie das Formular Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zum Ausfüllen des medizinischen Teils. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und schicken Sie das Formular an Ihre Kundenservicestelle. Die Formulare liegen auch im Krankenhaus auf. Bitte wenden Sie sich an das Entlassungsmanagement bzw. an die Sozialarbeit im Krankenhaus.

Kosten und finanzielle Unterstützung

Zuzahlung zur stationären Rehabilitation

Für stationäre Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen ist eine tägliche Zuzahlung vorgesehen. Diese Zuzahlung ist für die gesamte Aufenthaltsdauer (für Rehabilitationsaufenthalte allerdings für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu entrichten. Die Höhe der Zuzahlung für Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte ist vom monatlichen Brutto-Bezug der Hauptversicherten bzw. des Hauptversicherten (gilt auch für mitversicherte Angehörige) zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig.

Für das laufende Jahr gelten folgende Sätze:

  • EUR 10,31 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 1.855,37
  • EUR 17,67 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 2.436,76
  • EUR 25,04 über einem Brutto-Bezug von EUR 2.436,76

Diese Richtsätze erhöhen sich bei mitversicherter Ehepartnerin bzw. mitversichertem Ehepartner und mitversicherten Kindern.

Sie zahlen keine Zuzahlung, wenn Ihr Brutto-Bezug unter EUR 1.273,99 liegt, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wenn Sie von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit sind (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze).

Transport-, Reise-, oder Fahrtkosten

Im Rahmen der ambulanten Rehabilitation bezahlen wir keine Transport-, Reise,- oder Fahrtkosten.

Wenn ein medizinischer Grund vorliegt, bezahlen wir die Kosten für einen Krankenwagen oder für einen Taxitransport bis zur nächstgelegenen Rehabilitationseinrichtung. Der Transport für die Anreise zur Rehabilitation muss vor Antritt des Aufenthaltes von uns bewilligt werden.

Sind Sie während Ihres Aufenthaltes von der Rezeptgebühr befreit, können Sie Reise-(Fahrt-)kosten bis zur nächstgelegenen Rehabilitationseinrichtung beantragen. Sie bekommen jedoch keine Reisekosten, wenn die Rezeptgebührenbefreiung nur auf Grund der Überschreitung der Obergrenze besteht.

Kosten einer Begleitperson

Im Regelfall wird anlässlich eines Rehabilitationsaufenthaltes keine Begleitperson bewilligt. In Ausnahmefällen werden für diese die Aufenthaltskosten (Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe) übernommen, jedoch nur bis zum Ausmaß der für die Unterbringung des Leistungsempfängers, ohne die anfallenden Kosten für ärztliche Betreuung und sonstige Behandlungen (Kurmittel), erwachsenden Kosten.

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