Psychische Belastungen haben im Arbeitsleben deutlich zugenommen. Dies wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit und Motivation von Mitarbeitern und Führungskräften aus. Gerade bei Führungskräften ist der Druck groß, weswegen auf ihre körperliche und psychische Gesundheit besonders zu achten ist.
Ziel der arbeitspsychologischen Beratung
Die arbeitspsychologische Beratung soll entlasten und gibt Hilfe bei psychosozialen Fragestellungen. Wir zeigen Ihren Mitarbeitenden und Führungskräften neue Perspektiven auf, entwickeln lösungsorientierte Handlungsempfehlungen und stärken sie gezielt in ihren persönlichen Ressourcen. Ihre Mitarbeitenden lernen, Problemstellungen zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Beratung ist dabei mehr als nur ein Gespräch.
Unsere Arbeitspsycholog*innen setzen vielfältige Methoden ein: Vorträge, Workshops, Moderation, Coaching oder die Sprechstunde als niederschwelliges Angebot.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Im beruflichen Umfeld können sich Einflüsse zeigen, die psychisch belastend sein können. Dazu zählen zum Beispiel:
- Mehrfachbelastungen
- Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten
- Mangelnde Wertschätzung
- Fehlendes Sinnerleben
- Dauernde Erreichbarkeit oder Angst vor Jobverlust
Wirken sich psychische Belastungen auf eine Person negativ aus und erzeugen Leidensdruck, sprechen Fachleute von Fehlbelastungen. Diese stellen ein Risiko für die Gesundheit dar.
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Während der beruflichen Tätigkeit kann es zudem zu traumatischen Belastungen kommen. Dies betrifft zum Beispiel Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr oder Rettung. Auch durch die Corona-Pandemie kann es zu besonderen Belastungen am Arbeitsplatz kommen - auch für die Psyche.
Wie sich eine Belastung auf eine Person auswirkt, hängt auch von deren Befinden und Möglichkeiten der Bewältigung mithilfe von persönlichen Ressourcen ab. Dabei spielen unter anderem berufliche Fähigkeiten, Motivation, Einstellungen oder Gesundheit eine Rolle.
Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Maßnahmen
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht unter anderem die verpflichtende Evaluierung von Arbeitsplätzen vor. Darunter versteht man die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren durch den Arbeitgeber sowie die Festlegung von Maßnahmen zu ihrer Vermeidung. Seit 2013 müssen auch die Gefahren durch psychische Belastungen festgestellt werden. Zudem sollen das Festlegen und Durchführen von vorbeugenden Maßnahmen unter Beteiligung der Beschäftigten erfolgen. Die Maßnahmen sollen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dazu zählen zum Beispiel die Verbesserung von Abläufen, Organisation oder Umgebung der Arbeit.
Die Evaluierung erhebt die arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Es geht dabei um die Bedingungen, unter denen die Arbeit erfolgt. Es werden konkrete Einflussfaktoren aus folgenden Dimensionen (laut § 3 Abs. 5 ASchG) erhoben:
- Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z. B. Daueraufmerksamkeit, hohe Verantwortung, emotionale Belastung durch Umgang mit herausfordernden Kundinnen bzw. Kunden)
- Arbeitsorganisation (z.B. Arbeitszeit)
- Arbeitsumgebung (z. B. Lärm)
- Organisationsklima (z. B. Anerkennung, zum Beispiel Lob und Dankbarkeit)
Betriebe müssen zudem im Ausmaß von festgelegten Mindesteinsatzzeiten eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung vorsehen. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) kann hier unterstützen. Sie setzt zum Beispiel bei Stress oder Überlastung an. Durch Optimierung der Arbeitsorganisation, Konfliktbewältigung und etwa Trainieren von Entspannungstechniken fällt der Umgang mit Stress leichter. Auch gesundes Führen beugt Überlastung vor.
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Verantwortung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für das Abwenden von Gefahren für die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Maßnahmen zur Stressprävention und zum Schutz der psychischen Gesundheit umfassen:
- Arbeit gut einteilen
- Grenzen setzen
- Pausen in Anspruch nehmen
- Home-Office gut gestalten
- Work-Life-Balance
- Unterstützung suchen
Wenn Sie das Gefühl haben, am Arbeitsplatz psychisch belastet zu sein: Suchen Sie möglichst frühzeitig Hilfe. Dazu zählen zum Beispiel Ansprechpartner:innen im Betrieb im Bereich Arbeitsmedizin oder Arbeitspsychologie.
Arbeits- und Organisationspsychologie
Die Arbeitspsychologie beschäftigt sich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen bei der Arbeit, sowohl in Unternehmen als auch in Organisationen. Die Organisationspsychologie erforscht, wie Menschen und Organisationen miteinander interagieren. Bei der Arbeit sollen positive Effekte wie Lernen, Motivation und Kompetenz gefördert werden. Es gibt wissenschaftlich erforschte Grenzen, ab denen Arbeitsbedingungen negative Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Menschen haben.
Das ASchG verpflichtet zur Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Bei der Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz geht es ausschließlich um die Arbeitsbedingungen bzw. Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfindet. Es geht nicht um die Zufriedenheit oder individuelle negative Auswirkungen (z. B. Stress, Erschöpfung etc.) auf die Mitarbeiter:innen.
Tätigkeitsfelder der Arbeits- und OrganisationspsychologInnen
- Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten
- Arbeitsorganisation
- Arbeitsumgebung
- Organisationsklima
Nach Notfällen wie Arbeitsunfällen, Überfällen oder Todesfällen ist schnelle psychologische Hilfe für Betroffene wichtig, um negative Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit zu verhindern. Psychische und körperliche Fehlbelastung am Arbeitsplatz kann zu Stress, psychischer Ermüdung, Schmerzen oder Abnützungserscheinungen führen. Das Präventionsprogramm AUVAfit hilft dabei, diesen Problemen vorzubeugen.
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Forderungen und Maßnahmen zur Verbesserung des psychischen Gesundheitsschutzes
Arbeitsbedingte psychische Belastungen und die in der Folge auftretenden Erkrankungen nehmen seit Jahren drastisch zu. Um einen weiteren Anstieg arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen hintanzuhalten und im Hinblick auf das zunehmende Erfordernis psychisch menschengerechter Arbeitswelten, sind Arbeits- und OrganisationspsychologInnen (bei gleichzeitiger Erhöhung der Präventionszeiten für alle Präventivfachkräfte) als gleichwertige Präventivfachkraft im ArbeitnehmerInnenschutz zu verankern.
Wir fordern:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Psyche gewährleisten
- Mobbing- und Gewaltprävention als Pflichtaufgabe konkretisieren
Um einen weiteren Anstieg der Mobbingrate in Österreich hintanzuhalten und Gewalthandlungen in den Betrieben zurückzudrängen, sind weiterführende Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus ist eine legistische Klarstellungen v.a. im Hinblick auf die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin erforderlich.
Bedeutung für das Personalmanagement
Über die positiven Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen hinaus hat die Prävention von sowohl körperlichen als auch psychischen Belastungen am Arbeitsplatz auch weitreichende Relevanz im Personalmanagement, wie beispielsweise die Verminderung krankheitsbedingter Fehlzeiten oder die Unterstützung der Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten über den gesamten Erwerbszyklus.
Im Sinne der Bekämpfung von Stigma und sozialer Ausgrenzung von Menschen mit psychischen Problemen sind Arbeitgeber auch gefordert, für Unterstützung und Integration am Arbeitsplatz Sorge zu tragen.
Evaluierung psychischer Belastungen
Die Evaluierung psychischer Belastungen erfolgt mit standardisierten und geeigneten Erhebungsinstrumenten oder Verfahren, die je nach Arbeitsbereich unterschiedlich sein können - zum Beispiel Fragebögen, moderierte Gruppen- beziehungsweise Einzelinterviews oder kriterienorientierte Beobachtung. Arbeitspsycholog:innen befassen sich mit dem Erleben und Verhalten von Menschen in Organisationen.
Ablauf der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung
- Planung
- Ermittlung/Beurteilung
- Dokumentation
- Maßnahmenentwicklung, -umsetzung und Wirksamkeitskontrolle
Sinn und Zweck der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung ist es, durch psychische Belastung entstehende Gefahren im Betrieb systematisch zu ermitteln, zu beurteilen und zu verhüten. Wurden psychisch gefährliche Arbeitsverhältnisse erkannt, sind diese mit geeigneten Maßnahmen an der Quelle zu bekämpfen (vgl. § 7 Satz 3 ASchG).
Bei der Arbeitsplatzevaluierung stehen objektivierbare Arbeitsverhältnisse im Fokus, welche auf Arbeitnehmende einwirken. Diese Arbeitsverhältnisse sollen so gestaltet werden, dass arbeitsbedingte psychische Belastungsfaktoren, welche zu „Fehlbeanspruchungen“ führen, vermindert werden können.
Die drei gängigsten psychischen Belastungsfaktoren in Österreich gem. Statistik Austria (2022):
- Starker Zeitdruck oder Arbeitsüberlastung (38,3%)
- Umgang mit schwierigem Klientel (Männer 29,9%, Frauen 39,6%)
- Emotional belastende Interaktionsarbeit innerhalb des Unternehmens (Kommunikation/Zusammenarbeit) (12,6%)
Psychische Gefährdungen aufgrund nicht optimaler Belastungsprofile können Erkrankungen wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel- und Skeletterkrankungen, Magen-Darmerkrankungen, Immunerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, wie z.B. Diabetes mellitus begünstigen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Der ArbeitnehmerInnenschutz mit allen rechtlichen Aspekten stellt die gesetzlich verpflichtende Grundlage für ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement dar. Eine fachgerechte Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung trägt dazu bei, dass der praktizierte ArbeitnehmerInnenschutz eine tragende Säule für das betriebliche Gesundheitsmanagement sein kann.
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