Die Psychotherapie ist eine spezialisierte Form der Hilfe, die Menschen bei der Bewältigung ihrer emotionalen und psychischen Probleme unterstützt.
Um Psychotherapeut*in (griechisch: „Seelenheiler*in“) zu werden, muss man nicht Psychologie studieren, wie häufig angenommen wird.
Psychotherapie ist eine eigenständige Fachrichtung mit einer dementsprechenden Ausbildung und speziellen Voraussetzungen und Lehrinhalten.
Psychotherapeut*innen behandeln psychische Leidenszustände und Verhaltensstörungen mit Hilfe wissenschaftlich anerkannter Methoden.
In Österreich gibt es ein Gesetz, das die Ausbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin regelt: das Psychotherapiegesetz (PthG). Dieses Gesetz ist seit 1991 in Kraft und beschreibt die strukturierte Ausbildung, die aus zwei aufeinander aufbauenden Teilen besteht: dem Propädeutikum und dem Fachspezifikum.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ bzw. Psychotherapeutin“ dürfen in Österreich nur Personen führen, die eine den Anforderungen des zuständigen Bundesministeriums entsprechende Ausbildung absolviert haben.
Mit dem Psychotherapie-Gesetz ist die Psychotherapie-Ausbildung seit 1991 gesetzlich geregelt. Sie besteht aus zwei Teilen, einem allgemeinen Teil (Propädeutikum) und einem speziellen Teil (Fachspezifikum).
Seit Einführung des Psychotherapiegesetzes 1990 ist in Österreich die Ausbildung zum Beruf der »PsychotherapeutInnen« gesetzlich geregelt.
Die Ausbildung verläuft zweistufig, sie beginnt mit dem Psychotherapeutischen Propädeutikum, danach folgt das Psychotherapeutische Fachspezifikum.
Psychotherapeutisches Propädeutikum
Zunächst absolvierst Du das Propädeutikum.
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Das Psychotherapeutische Propädeutikum ist der erste Ausbildungsabschnitt der Psychotherapieausbildung (Grundausbildung). Es hat die Aufgabe, in theoretische und praktische Grundlagen und Grundkonzepte der Psychotherapie einzuführen, erste Erfahrungen in Arbeitsfeldern psychosozialer Versorgung zu ermöglichen, zur Selbstreflexion und Aufarbeitung eigener Erfahrungen anzuregen und der persönlichen Eignungsfindung für eine Tätigkeit als Therapeut/in zu dienen.
Der berufsbegleitende Diplomlehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ bildet die Grundlage für eine qualifizierte Ausbildung zur / zum professionellen PsychotherapeutIn.
Der Abschluss des Diplomlehrgangs erfolgt mittels öffentlich-rechtlich gültigem Abschlusszertifikat.
Der Diplomlehrgang »Psychotherapeutisches Propädeutikum« entspicht inhaltlich den Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes.
Die ARGE Bildungsmanagement GmbH ist als Träger der Ausbildung vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannt.
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Der Diplomlehrgang bietet eine Grundausbildung, die eine notwendige Voraussetzung für die psychotherapeutische Fachausbildung (Psychotherapeutisches Fachspezifikum) darstellt.
Er vermittelt Grundkenntnisse für den Arbeitsbereich Psychotherapie, erfordert Praxiserfahrungen mit PatientInnen in Institutionen der psychosozialen Versorgung und dient der Motivationsklärung und Persönlichkeitsbildung durch Reflexion dieser Erfahrungen in der praxisbegleitenden Supervision.
In speziellen Seminaren werden psychotherapeutische Schulen und Methoden vorgestellt, um die TeilnehmerInnen über die vielfachen Anwendungsbereiche der Psychotherapie zu informieren, sowie Seminare zur Berufspolitik.
Voraussetzungen für das Propädeutikum
Für eine ganze Reihe von Berufsausbildungen und Studien bestehen spezielle Anrechnungsrichtlinien, u. a. für:
- Pädagogik
- Psychologie
- Medizin
- Krankenpflegefachdienst und Psychiatrische Krankenpflege (1974)
- Physiotherapie (1974 und 1993)
- Musiktherapie (Lehrgang und Kurzstudium)
- Ergotherapie (1973 und 1993)
- Sozialarbeit (1976 und 1987)
- Sozialpädagogik (ehem. ErzieherInnenausbildung)
- Ehe- und Familienberatung
- Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
- Kindergartenpädagogik und Sonderkindergartenpädagogik
- Spezielle Ausbildungen an Fachhochschulen
Generell steht die Psychotherapie-Ausbildung allen offen, die 18 Jahre alt sind und Interesse an diesem beruflichen Feld haben.
Um zum Propädeutikum zugelassen zu werden, müssen folgende Kriterien beachtet werden:
- Das 18. Lebensjahr muss jedenfalls vollendet sein!
- Bezüglich einer vorangegangenen Ausbildung gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Matura (inkl. Berufsmatura)
- eine Studienberechtigungsprüfung
- einen anerkannten, der Matura gleichwertigen Abschluss im Ausland
- das Diplom des Krankenpflegefachdienstes
- das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes
- eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Die Aufnahme in den Diplomlehrgang erfordert die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufnahmevoraussetzungen:
- Reifeprüfung/Matura oder
- Studienberechtigungsprüfung/Berufsreifeprüfung
- einen gleichwertigen Abschluss im Ausland oder
- Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst
- Eigener Laptop, PC oder Tablet mit Internetzugang (stabile Internetverbindung - Empfehlung: mind.
- Nachweis des akademischen Grades
- Einzahlung der Anmeldegebühr (Raiffeisenbank Horn,IBAN: AT85 3299 0000 0385 8180, BIC: RLNWATWWZWE)
Inhalte des Propädeutikums
Das Psychotherapeutische Propädeutikum umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Psychotherapeutisches PropädeutikumAusbildungsbestimmungen nach dem Psychotherapiegesetz Umfang4 Semester, 1315 Stunden, 120 ECTS
- Blocklehrveranstaltungen765 Std.
- Praktikum480 Std.**
- Praktikumssupervision20 Std.**
- Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung50 Std.**
- Abschlussarbeit
Die Ausbildung zum/-r Psychotherapeuten/-in umfasst mindestens 3.000 Stunden und besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Teilen.
Wie oben erläutert, splittet sich die Lehre in das psychotherapeutische Propädeutikum und das darauf aufbauende psychotherapeutische Fachspezifikum auf.
Das Propädeutikum stellt keine Lehre im eigentlichen Sinne dar.
Praxis 550 Stunden
- Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 50
- Praktikum im Umgang mit verhaltensauffälligen oder psychisch leidenden Personen in einer darauf spezialisierten Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens 480
- Praktikumssupervision 20
Extern zu absolvieren: Praktikum: 480 Std. bzw. 20 Std. Praktikumssupervision bei eingetragenen PsychotherapeutInnen.
Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung: mind. 50 Std.
Im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung bietet Schloss Hofen seit 1993 ein fünfsemestriges psychotherapeutisches Propädeutikum an, welches seit Oktober 2012 ein Lehrgang zur Weiterbildung nach § 9 des FHG der "FHV - Vorarlberg University of Applied Sciences" ist.
Schloss Hofen ist seit 8.
Abschluss des Propädeutikums
Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss:
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen
- Absolvierung des Praktikums
- Absolvierung der Praktikumssupervision
- Absolvierung der Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung
- Abfassen der Abschlussarbeit (schriftlich)
- Abschlusskolloquium (mündlich)
Den AbsolventInnen wird nach der erfolgreichen Absolvierung des Diplomlehrgangs ein öffentlich-rechtlich gültiges Abschlusszertifikat ausgestellt. - 120 ECTS
Der positive Abschluß des Propädeutikums ist Voraussetzung für den Eintritt in das Psychotherapeutische Fachspezifikum in einer der vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannten psychotherapeutischen Schulen.
Wichtig zu wissen, ist hier: Das psychotherapeutische Propädeutikum stellt keine Berufsausbildung dar!
Der alleinige Abschluss des Propädeutikums berechtigt in Österreich nicht zum Arbeiten als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.
Psychotherapeutisches Fachspezifikum
Im Anschluss an das Propädeutikum kann ein psychotherapeutisches Fachspezifikum absolviert werden.
Das Fachspezifikum vermittelt die methoden-spezifische Ausbildung in einer gewählten Richtung (z.B.
Das Fachspezifikum stellt, wie schon erwähnt, den zweiten Teil der Psychotherapie-Ausbildung dar.
Dazu ist eben das Fachspezifikum, das sich auf eine psychotherapeutische Methode fokussiert, notwendig.
Auch das daran anschließende psychotherapeutische Fachspezifikum besteht sowohl aus einem theoretischen als auch aus einem praktischen Teil.
Denn im Fachspezifikum besteht ein größerer Teil aus Supervision.
Der erfolgreiche Abschluss der Psychotherapieausbildung berechtigt zur Eintragung in die Psychotherapeutinnenliste bzw.
In Österreich gibt es aktuell 39 vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz anerkannte Ausbildungseinrichtungen für psychotherapeutische Propädeutika und Fachspezifika.
Voraussetzungen für das Fachspezifikum
Dieses wiederum verlangt die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen:
- Handlungsfähigkeit in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung
- Vollendung des 24. Lebensjahres
- Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums
Dauer und Kosten der Ausbildung
Während sich die Dauer des Propädeutikum meist auf zwei bis drei Jahre beläuft, hängt die Dauer des psychotherapeutischen Fachspezifikums von gewählten psychotherapeutischen Methoden sowie von der Trägerschaft der Ausbildungseinrichtung ab.
In der Ausbildung erhält ein/e Psychotherapeut/in in der Regel kein Gehalt.
Stattdessen sind damit hohe Kosten verbunden.
Die Gesamtkosten für die Lehre betragen zwischen 25.000 Euro bis 60.000 Euro und müssen selbst getragen werden.
Allerdings sind sie steuerlich absetzbar.
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