Aufgaben des Psychologischen Dienstes

Der Psychologische Dienst umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben, die darauf abzielen, Menschen mit psychischen Störungen oder psychosozialem Betreuungsbedarf zu unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass die psychiatrische Versorgung, insbesondere stationäre Einrichtungen, in das System der allgemeinen Gesundheitsversorgung eingebunden ist.

Allgemeine Prinzipien der psychiatrischen Versorgung

  • Die Versorgungsangebote sollten möglichst nahe dem individuellen Lebensumfeld zur Verfügung stehen.
  • Die verschiedenen Versorgungsebenen sollten in allen Bereichen miteinander vernetzt sein und kooperieren. Dadurch soll sichergestellt sein, dass die jeweils am besten passende Form der Versorgung gewählt werden kann.
  • Oberste Prämisse bei der Bereitstellung von Versorgungsangeboten müssen die Bedürfnisse der psychisch erkrankten Menschen sein. Die Wahrung der Individualität der Person und die Sicherstellung der Bedürfnisse nach Vertrauen, Wertschätzung und der freien Wahl der eigenen Beziehungen, Rollen und Lebensräume sind dabei von zentraler Bedeutung.
  • Die psychiatrische Versorgung muss mit geringst möglicher Einschränkung für den Einzelnen nach den jeweiligen Bedürfnissen ausreichend zur Verfügung stehen.
  • Aus den Forderungen nach Bedürfnis- und Bedarfsorientierung ergibt sich, dass ambulanten und möglichst wohnortnahen Versorgungsangeboten wenn möglich der Vorzug gegeben werden muss. Die stationäre Behandlung ist nur anzustreben, wenn sie für den psychisch erkrankten Menschen die beste Behandlungsform darstellt.
  • Alle Versorgungsangebote und Dienste sollten interdisziplinär orientiert sein (medizinische, psychologische, psychotherapeutische, sozialarbeiterische, pflegerische Angebote).

Aufgaben der Schulpsychologie

Der schulpsychologische Dienst ist laut Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz im Präsidialbereich der Bildungsdirektionen für Zwecke der pädagogisch-psychologischen Beratung sowie der Bereitstellung und Koordination der psychosozialen Unterstützung im Schulwesen eingerichtet (siehe § 18 Abs. 7 BD-EG). Die organisatorische Verankerung erfolgt gemäß der vom Bundesministerium für Bildung im Einvernehmen mit den Landesregierungen festgelegten Rahmenrichtlinien zur österreichweit einheitlichen Grundstruktur der Aufbauorganisation der Bildungsdirektionen (siehe § 22 Abs.). Schulpsychologinnen und Schulpsychologen versehen ihren Dienst an schulpsychologischen Beratungsstellen, die in den Bildungsdirektionen, an deren Außenstellen in den Bildungsregionen oder als eigenständige Beratungsstellen eingerichtet sind.

Bestimmte Aufgaben der Schulpsychologie sind spezifisch gesetzlich definiert. Dies betrifft zum Beispiel Gutachter- und Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Schulpflichtgesetz bei Fragen der Schulreife (§ 7 Abs. 4 SchPflG) und bei Schulpflichtverletzungen (§ 25 Abs. 2 SchPflG), mit dem Schulunterrichtsgesetz beim Frühinformationssystem im Falle von Verhaltensproblemen (§ 19 Abs. 4 SchUG) sowie Fragen zum Überspringen von Schulstufen (§ 26 Abs. 1 SchUG) sowie mit dem Suchtmittelgesetz (§ 13 Abs.). Psychologische Beratung und Behandlung in Bezug auf Fragestellungen und Problemlagen, die einzelne Schülerinnen und Schüler betreffen, gehören ebenso zu den Aufgaben.

Psychologischer Dienst im Strafvollzug

Im Herbst 2018 wurde die Stabsstelle Psychologischer Dienst eingerichtet, deren Aufgabenspektrum sich an alle Bediensteten im Strafvollzug richtet. Einen Schwerpunkt bildet der Bereich der psychologischen Aufnahmetestungen für den Justizwachdienst, welcher die Koordination, Organisation, Planung und Durchführung der Eignungsprüfungen inklusive der interdisziplinären Begutachtungen umfasst.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie mit dem Ziel, gesundheitsrelevante Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Servicierung von Bildungsanforderungen für Psychologen*innen im Strafvollzug sowie die Entwicklung und Umsetzung von Betreuungsmaßnahmen für Strafvollzugsbedienstete nach belastenden Ereignissen.

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