Die klinische Psychologie ist eine Teildisziplin der Psychologie und beschäftigt sich mit der Diagnostik und Behandlung von seelischen Problemen sowie Symptomen. Klinische Psycholog*innen haben das Studium der Psychologie abgeschlossen und eine postgraduale Ausbildung zum/zur klinischen Psycholog*in absolviert.
Die Rolle Klinischer PsychologInnen
Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen. Klinische PsychologInnen haben:
- mindestens fünf Jahre Psychologie an einer Universität studiert,
- nach ihrem Studium eine rund zweijährige postgraduale theoretische und praktische Ausbildung, begleitet durch Supervision und Selbsterfahrung, absolviert,
- meist noch weitere Spezialisierungen, Zusatzausbildungen und Zertifizierungen.
Wobei helfen Klinische PsychologInnen?
Klinisch-psychologische Behandlung wird im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting angeboten und hilft mit psychologischen Maßnahmen bei:
- psychischen Störungen und Leidenszuständen, inkl. Ängste
- gestörten Verhaltensweisen und Einstellungen ändern
- seelisches Leid heilen oder lindern
- Hilfe in Lebenskrisen
- AD(H)S
- Zwänge, Schizophrenie etc.
- neurologischen Erkrankungen, die das Zentrale Nervensystem betreffen (Gehirnhautentzündung, Schädelhirntrauma, Schlaganfall u.ä.) bzw. haben (z.B. die die Alltagsaktivitäten beeinträchtigen.
Was ist eine klinisch-psychologische Diagnostik?
Zur klinisch-psychologischen Diagnostik zählen einerseits das Erkennen von Problemen und Störungen des menschlichen Erlebens und Verhaltens und andererseits das Entwickeln von maßgeschneiderten Lösungen und Behandlungen. Bei der klinisch-psychologischen Diagnostik geht es um die Erfassung psychischer Eigenschaften des Menschen. Bei der klinisch-psychologischen Diagnostik wird mit Hilfe von Gesprächen, Beobachtungen, standardisierten psychologischen Testverfahren und Fragebögen die „Ist-Situation“ der PatientInnen (Kinder, Jugendliche und Erwachsen) erhoben, um eventuell mögliche Ursachen und Auslöser der beobachteten Probleme oder Symptome herauszufinden und in Folge etwaige Behandlungsschritte zu planen.
Eine sorgfältige klinisch-psychologische Diagnostik ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche klinisch-psychologische Behandlung oder Psychotherapie. Im Anschluss an die Diagnostik werden in einer Befundbesprechung wichtige Informationen für die weitere Vorgangsweise mitgeteilt.
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Für die klinisch-psychologische Diagnostik (z.B. zur Abklärung von ADHS, Demenzerkrankungen u.ä.) stehen eine Reihe spezieller Testverfahren zur Verfügung, die zusammen mit der Anamneseerhebung und Exploration zu einem Befund zusammengefasst werden. Dieser Befund erlaubt Vorschläge zu weiterführenden Behandlungen.
Im Rahmen dieser Diagnostik werden Leistungstests, wie z. B. Aufmerksamkeits-, Konzentrations-, Intelligenz-, Merkfähigkeits-, Koordinations- und Neurofeedbacktests sowie Wahrnehmungstests nach Warnke, Legasthenie- und Dyskalkulietests durchgeführt. Außerdem wird eine ausführliche Persönlichkeitsabklärung mittels Fragebogenverfahren und/oder projektiven Tests gemacht.
Die klinisch-psychologische Diagnostik besteht aus einem Anamnese-Gespräch und, je nach Fragestellung, individuell ausgewählten psychologischen Testverfahren, welche mindestens zwei Stunden dauern.
Gutachten psychologische Diagnostik
Die besondere Leistung ist die Zusammenfassung der psychologischen Diagnostik in einem Gutachten. Diese Gutachten werden aufgrund der Anerkennung als allgemein gerichtlich zertifizierte und beeidete Sachverständige vor allem von Schulen, Behörden, Psychotherapeuten, Sozialversicherungsanstalten oder Gerichten sehr geschätzt.
Klinisch-psychologische Behandlungen und Kostenzuschüsse
Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Die BVAEB erbringt seit dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen.
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Die Psychologinnen und Psychologen müssen in die vom Bundesministerium geführte Psychologenliste eingetragen sein.
Der bzw. die Versicherte muss der BVAEB und der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachweisen.
Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Ab der elften Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig.
Die Höhe des Kostenzuschusses wird in der Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages gewährt. Es gelten folgende Beträge:
- Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
- Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
- Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
- Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40
Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich. Als Gruppe wird die Behandlung von 3 bis 7 Personen bezeichnet, 2 Personen werden als Paartherapie gewertet.
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Wenn zeitgleich eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten absolviert wird (laufende Therapieserie), können keine Kosten übernommen werden.
Voraussetzungen für den Kostenzuschuss
Um den Kostenzuschuss zu erhalten, ist eine ärztliche Untersuchung nötig. Was Sie allerdings spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung benötigen, ist der Nachweis, dass eine ärzliche Untersuchung stattgefunden hat. In dieser Untersuchung wird beispielsweise ausgeschlossen, dass körperliche Erkrankungen für die psychische Erkrankung verantwortlich sind.
Die ärztliche Untersuchung kann von AllgemeinmedizinerInnen oder beispielsweise auch von FachärztInnen wie NeurologInnen oder PsychiaterInnen durchgeführt werden. Diese Bestätigung sollte auf dem von der Kasse bereitgestellten Bestätigungsformular erfolgen.
Laut Gesetz gibt es hier keine Einschränkungen, somit können neben AllgemeinmedizinerInnen auch andere FachärztInnen die ärztliche Untersuchung durchführen.
Die Einreichung von mehreren Honorarnoten gleichzeitig ist ebenso möglich, wie die Einreichung von Sammelhonorarnoten.
Wie beantrage ich den Kostenzuschuss?
Sie können die Honorarnoten bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Die Einreichung von mehreren Honorarnoten gleichzeitig ist ebenso möglich, wie die Einreichung von Sammelhonorarnoten. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Sozialversicherung.
Nach Ausschöpfung der ersten Behandlungseinheiten kann ggf. bei der jeweiligen Sozialversicherung, der Sie angehören, ein Antrag auf eine Verlängerung gestellt werden. Das Antragsformular für den Kostenzuschuss ab der 11. Stunde kann bei Ihrer Sozialversicherung angefordert werden, das Sie mit Ihrem/r Klinischen PsychologIn ausfüllen und dann bei Ihrer Sozialversicherung einreichen.
Für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses können in Ausnahme- und begründeten Einzelfällen einzelne klinische-psychologische Behandlungen unter folgenden Voraussetzungen online durchgeführt werden:
- Eine Online-Behandlung setzt eine vorangegangene persönlichen Kontakt zwischen Klinischer PsychologIn und KlientIn voraus.
- Eine Online- Behandlung setzt voraus, dass durch die telemedizinische Behandlung gleichwertige Ergebnisse wie in Präsenz zu erwarten sind.
Die Online-Behandlung soll auf der Honorarnote vermerkt sein.
Kostenzuschuss für Mitversicherte und Hausbesuche
Der Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung ist auch bei Mitversicherten möglich. Der Kostenzuschuss besteht hier in derselben Höhe.
Auch für Hausbesuche sind Kostenzuschüsse möglich. Die Höhe des Kostenzuschusses bleibt allerdings gleich, egal, wo die klinisch-psychologische Behandlung durchgeführt wird.
Finanzielle Unterstützung durch die ÖGK
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hilft in besonderen Notlagen im Zusammenhang mit Gesundheitskosten und bietet deshalb freiwillige Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds an.
Zusammenfassung der Kostenzuschüsse verschiedener Träger
| Leistung | BVAEB |
|---|---|
| Einzelsitzung (ab 25 Minuten) | EUR 28,40 |
| Einzelsitzung (ab 50 Minuten) | EUR 48,80 |
| Gruppensitzung (ab 45 Minuten, je Teilnehmer) | EUR 11,50 |
| Gruppensitzung (ab 90 Minuten, je Teilnehmer) | EUR 16,40 |
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