Die Diagnose F32.9G bezieht sich auf eine depressive Episode gemäß dem Internationalen Klassifikationssystem für Krankheiten (ICD-10). Sie wird verwendet, um eine bestimmte Art von Depression zu klassifizieren, die mit einer vorübergehenden Niedergeschlagenheit, Interessensverlust, Energiemangel und anderen Symptomen einhergeht.
Auswirkungen der Diagnose F32.9G auf die Arbeitsfähigkeit
Depressionen können sich erheblich auf die Arbeitsfähigkeit auswirken. Betroffene können mit Konzentrationsproblemen, Schlafstörungen, Erschöpfungszuständen und einer reduzierten Leistungsfähigkeit kämpfen.
Eine depressive Episode kann den Arbeitsalltag erheblich beeinflussen und herausfordernd machen.
Eine Krankschreibung bei der Diagnose F32.9G kann sinnvoll sein, wenn die Symptome der Depression die Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigen. Es ist wichtig, die eigenen Grenzen zu erkennen und auf den eigenen Körper und Geist zu hören.
Eine Krankschreibung bietet die Möglichkeit, sich auf die Genesung zu konzentrieren und den Arbeitsalltag vorübergehend zu entlasten.
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Der Prozess der Krankschreibung beginnt in der Regel mit einem Besuch beim behandelnden Arzt oder Facharzt für Psychiatrie. Dieser wird den Patienten gründlich untersuchen, die Symptome bewerten und die Diagnose F32.9G bestätigen.
Dauer der Krankschreibung
Die Dauer einer Krankschreibung bei F32.9G kann variieren. Es gibt keine festgelegte Zeitspanne, da jeder Fall individuell betrachtet werden sollte.
Tipps zur Bewältigung des Arbeitsalltags während einer depressiven Episode
Es gibt verschiedene Strategien, die Betroffenen helfen können, den Arbeitsalltag trotz einer depressiven Episode zu meistern:
- Offene Kommunikation: Teilen Sie Ihre Diagnose mit Ihren Vorgesetzten und engen Kollegen, sofern Sie sich damit wohlfühlen. Eine offene Kommunikation kann Verständnis und Unterstützung schaffen.
- Flexible Arbeitszeitregelungen: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit von flexiblen Arbeitszeitregelungen.
- Schaffen Sie einen unterstützenden Arbeitsplatz: Gestalten Sie Ihren Arbeitsplatz so, dass er für Sie angenehm und unterstützend ist. Richten Sie Ihren Schreibtisch ein, um eine ruhige und aufgeräumte Umgebung zu schaffen. Bringen Sie persönliche Gegenstände mit, die Sie erfreuen und motivieren.
- Pausen und Auszeiten: Nehmen Sie sich regelmäßig kurze Pausen während des Arbeitstages. Stehen Sie auf, machen Sie einen kurzen Spaziergang oder gönnen Sie sich eine Tasse Tee.
- Stressmanagement-Techniken: Lernen Sie Stressmanagement-Techniken wie Atemübungen, Meditation oder Progressive Muskelentspannung.
- Priorisierung und Zeitmanagement: Setzen Sie klare Prioritäten für Ihre Aufgaben und erstellen Sie eine To-Do-Liste. Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Aufgaben zu organisieren und zu planen.
- Grenzen setzen: Lernen Sie, Ihre Grenzen zu erkennen und zu respektieren. Sagen Sie „Nein“, wenn Sie bereits überlastet sind und keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen können.
- Unterstützung suchen: Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel eine Therapie oder Beratung.
Rechte und Pflichten im Krankenstand
Einfach zu sagen, ich kann nicht mehr, ich bleib mal länger zu Hause, geht natürlich selbst bei einer schwer zu überprüfenden Diagnose wie Burnout nicht. Der Arbeitnehmer muss, wenn er aufgrund von Burnout krankgeschrieben wird, eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Dieser kann den Arbeitnehmer zwar danach fragen, um welche Erkrankung es sich handelt, verpflichtet es diesem zu sagen, ist der Arbeitnehmer aber nicht.
Nein, selbst wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit der Diagnose des Vertrauensarztes des Arbeitnehmers hat, darf er von seinem Mitarbeiter nicht verlangen, sich auch vom Betriebs- oder Amtsarzt untersuchen zu lassen.
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Entgeltfortzahlung im Krankenstand
Ist der Arbeitnehmer völlig arbeitsunfähig, hat dieser, unabhängig ob Arbeiter oder Angestellter, mindestens sechs Wochen lang Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Je länger das Arbeitsverhältnis bereits besteht, umso länger ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
- Nach fünf Arbeitsjahren verlängert sich dieser Anspruch auf die Dauer von acht Wochen.
- Dieser Anspruch erhöht sich auf zehn Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen 15 Jahre gedauert hat.
- Der Anspruch erhöht sich je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses auf maximal zwölf Wochen. Zusätzlich haben Arbeitnehmer die Möglichkeit für weitere vier Wochen die Hälfte des Entgelts zu erhalten.
Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, jene Höhe des Entgelts zu zahlen, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er seine Arbeit gewohnheitsmäßig erfüllt hätte.
Arbeitnehmer dürfen nur mit ausdrücklicher ärztlicher Erlaubnis fort - und sie sollten den Arbeitgeber informieren.
Kündigung im Krankenstand
Will sich der Arbeitgeber vom Mitarbeiter trennen, kann er diesen - auch während des Krankenstandes - ohne Angabe von Gründen kündigen. Bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, sollte dieser sich vor allem, wenn es sich um einen lange beschäftigten oder älteren Arbeitnehmer handelt, rechtlich beraten lassen. Je nach Sachlage könnte dieser nämlich die Kündigung bei Gericht als sozialwidrig anfechten.
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Der Arbeitgeber steht bei einer Kündigung unter besonderem Beweisdruck.
Entlassung im Krankenstand
Legt der Arbeitnehmer während seines Krankenstandes ein Verhalten an den Tag, das seine Genesung grob beeinträchtigen könnte, kann das prinzipiell eine Entlassung zur Folge haben. Allerdings steht der Arbeitgeber bei Burnout unter besonderem Beweisdruck, denn Therapien sind individuell sehr unterschiedlich. Hat jedoch der Arzt ausdrücklich "Ruhe" verordnet, ist etwa eine Shoppingtour des erschöpften Mitarbeiters unangebracht. Wird ein ausgebrannter Arbeitnehmer gar beim Pfuschen erwischt, ist das zweifelsfrei ein Entlassungsgrund.
Rückkehr in den Job
Vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz ist ein ausführliches Gespräch zwischen dem Mitarbeiter und seinem Vorgesetzten sinnvoll. In diesem wird am besten gemeinsam geklärt, wie die künftige Zusammenarbeit gestaltet werden kann. Häufig wollen Arbeitnehmer nach ihrem Burnout nicht mehr Vollzeit arbeiten, weniger reisen oder sich einer anderen Aufgabe widmen. Es steht dem Arbeitgeber jedoch frei, ob er diesen Wünschen nachkommt.
Was ist im Krankenstand erlaubt?
Im Krankenstand darfst du nichts tun, das deine Genesung verzögert. Deine oberste Priorität im Krankenstand ist es, wieder gesund zu werden. Deswegen kommt es immer darauf an, welche Krankheit du hast und was dir von deiner Ärztin bei der Krankschreibung verschrieben wurde. Jemand, der eine Grippe hat, sollte nicht bei -5 Grad draußen spazieren gehen. Hast du dir jedoch die Hand gebrochen und kannst deswegen nicht arbeiten, spricht nichts gegen einen Spaziergang. Hältst du dich nicht an die ärztlichen Verordnungen, kann das zur Folge haben, dass dein Entgelt gestrichen wird. Prinzipiell gilt: Im Zweifelsfall solltest du immer deine Ärztin fragen, was du im Krankenstand tun darfst und was nicht.
Deine Ärztin entscheidet, ob du arbeitsunfähig bist oder nicht. Bist du beispielsweise Tourguide und musst viel gehen, kann ein gebrochenes Bein ein Grund für eine Krankschreibung sein. Arbeitest du jedoch im Sitzen, zum Beispiel am Computer oder im Home-Office, hält dich ein gebrochenes Bein nicht unbedingt vom Arbeiten ab.
Krankenstand mit Bettruhe
Wird dir Krankenstand mit Bettruhe von deiner Ärztin verschrieben, solltest du diesen auch wirklich im Bett verbringen. Notwendige Wege, wie beispielsweise ärztliche Untersuchungen, Besuch der Apotheke oder Lebensmitteleinkauf sind aber natürlich in Ordnung. Oft werden auf der ärztlichen Krankschreibung Ausgehzeiten vermerkt, an die du dich im besten Fall halten solltest.
Selbst wenn du dich nicht an die Ausgehzeiten hältst, ist das kein Grund für deine Arbeitgeberin, dich zu entlassen. Erst wenn das Verhalten deine Genesung verzögern oder verhindern kann, kann eine berechtigte Entlassung ausgesprochen werden.
Krankenstand ohne Bettruhe
Ist in deinem Krankenstand keine Bettruhe verordnet, darfst du prinzipiell alles tun, was deinen Genesungsprozess nicht verhindert. Hier kommt es wieder sehr auf die Diagnose an - während der Besuch eines Konzerts für jemanden mit Bronchitis oder Gehörsturz schädlich sein kann, kann es für jemanden mit einer Depression oder Burn-Out durchaus förderlich sein. Du darfst grundsätzlich auch dein Auto oder andere Fortbewegungsmittel nutzen. Es gilt jedoch wie immer: was du tust, darf deine Genesung nicht verhindern. Außerdem musst du dafür sorgen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst - beim Auto bedeutet das zum Beispiel, dass die Fahrtüchtigkeit gegeben ist. Nimmst du beispielsweise starke Medikamente oder hast einen gebrochenen Arm, kann deine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein.
Du darfst während deines Krankenstands nicht arbeiten. Hast du also zwei Jobs oder bist nebenbei selbstständig, musst du in beiden Beschäftigungen in Krankenstand gehen.
Krankenstand bei psychischen Erkrankungen
Es ist natürlich auch möglich, wegen psychischer Erkrankungen in Krankenstand zu gehen. In diesem Fall musst du dich ebenfalls ganz normal krank melden und erhältst weiterhin dein Entgelt. Deine Diagnose musst du deiner Arbeitgeberin nicht mitteilen. Es ist jedoch sehr oft so, dass dein Verhalten im Krankenstand bei einer psychischen Erkrankung anders aussieht, als bei einer körperlichen Erkrankung oder Verletzung. Statt dich im Bett zu erholen, solltest du vielleicht unter Menschen gehen, neue Dinge ausprobieren oder sogar einen Urlaub machen - all das kann dir deine Ärztin verschreiben. Deswegen ist es oft ratsam, offen mit deiner Arbeitgeberin oder zumindest deiner direkten Vorgesetzten zu sein, um Missverständnisse im Voraus zu vermeiden.
Wo muss ich mich im Krankenstand aufhalten?
Grundsätzlich gibt es keine Regel, wo du deinen Krankenstand verbringen musst. Befindest du dich nicht an deinem Hauptwohnsitz, solltest du das jedoch deiner Krankenkasse melden. Wenn du deinen Krankenstand im Ausland verbringen möchtest, musst du vorab die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Manche Krankenkassen haben auch die Regel, dass sie Auslandsaufenthalte oder Urlaube vorab genehmigen müssen.
Was darf mein Arbeitgeber (nicht) tun?
Deine Arbeitgeberin darf schon ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung von dir verlangen, ab dem vierten Tag ist eine Krankschreibung von der Ärztin verpflichtend. Im Krankenstand musst du nicht für deine Arbeitgeberin verfügbar sein (außer unter sehr dringlichen Umständen) und deine Arbeitgeberin darf dich nicht dazu anstiften, etwas zu tun das deine Genesung verlangsamt, dich unter Druck setzen oder dich vor Ablauf deiner Krankschreibung zurück zum Arbeitsplatz holen. Bei einem längeren Krankenstand darf deine Arbeitgeberin auch zwischendurch eine Fortsetzung der Krankschreibung verlangen. Nachdem es für eine normale Kündigung keinen spezifischen Grund braucht, kannst du auch im Krankenstand gekündigt werden. Eine gerechtfertigte Entlassung wegen Fehlverhaltens im Krankenstand (also Verhalten, das deinen Genesungsprozess verlangsamt/verhindert) ist jedoch nur möglich, wenn deine Arbeitgeberin dein Fehlverhalten mit Ort, Datum und Dauer nachweisen kann.
Behandlungsmöglichkeiten bei Depressionen
Zur Behandlung einer Depression stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zu wesentlichen Therapiemaßnahmen zählen vor allem Medikamente, meist sogenannte Antidepressiva, und Psychotherapie. In jedem Fall erfolgt eine Aufklärung über die Erkrankung. Die Fachwelt nennt das Psychoedukation. Bei der Behandlung einer Depression können auch Ergotherapie oder Musiktherapie zum Einsatz kommen.
Medikamentöse Behandlung
Sogenannte Antidepressiva sind Medikamente gegen Depressionen, denen ein ähnliches Prinzip zugrunde liegt. Diese sollen mit unterschiedlichen Wirkmechanismen die Konzentration von sogenannten Neurotransmittern im Gehirn, vor allem von Serotonin bzw. Noradrenalin oder Dopamin, erhöhen.
- Alpha2-Rezeptor-Antagonisten: Diese erhöhen ebenfalls die Konzentration von Serotonin und Noradrenalin.
- Monoaminooxidase-Inhibitoren (MAO-Hemmer): Diese blockieren die Wirkung des Enzyms Monoaminooxidase.
- Nicht selektive Monoamin-Rückaufnahme-Inhibitoren (NSMRI) erhöhen die Konzentration von Serotonin und Noradrenalin.
Es dauert ungefähr 14 Tage, bis Antidepressiva wirken. Nach ungefähr drei bis vier Wochen rechnet man mit der vollen Wirkung. Dann bespricht die Ärztin oder der Arzt mit der betroffenen Person, ob die Symptome weniger geworden sind.
Studien zeigen, dass Antidepressiva Beschwerden einer Depression lindern und Rückfälle verhindern können. Jedoch wirken sie nicht bei allen Betroffenen gleich gut. Ein Teil hat weiterhin Beschwerden.
Bei der Behandlung einer Depression können auch andere Medikamente als Antidepressiva zum Einsatz kommen. Auch Benzodiazepine oder Antipsychotika können zur Anwendung kommen. Zum Beispiel zur Beruhigung oder bei einer Psychose im Rahmen einer Depression.
Psychotherapie
Es gibt unterschiedliche Methoden der Psychotherapie. Eine Psychotherapie kann einzeln, in der Gruppe oder auch als Paartherapie erfolgen.
Weitere Therapieformen
- Elektrokonvulsionstherapie (EKT): Bei der Elektrokonvulsionstherapie, kurz EKT oder auch Elektrokrampftherapie genannt, erfolgt in einer Kurznarkose eine Verabreichung von Stromimpulsen über Elektroden an der Kopfhaut. Dies führt zu einem Krampfanfall. Eine Therapieserie besteht aus ca. acht bis zwölf Einzelbehandlungen. Diese werden meist zwei- bis dreimal pro Woche durchgeführt. Die EKT kann für einige Wochen das Kurzzeitgedächtnis beeinträchtigen.
- Repetitive Transkranielle Magnetstimulation (rTMS): Bei der repetitiven Transkraniellen Magnetstimulation (rTMS) wird eine Spule an die Kopfhaut angelegt. Diese erzeugt elektromagnetische Impulse, die wiederholt verabreicht werden. Dafür ist keine Betäubung bzw. Narkose notwendig. Ein Behandlungszyklus umfasst fünf Sitzungen pro Woche, die 20 bis 30 Minuten dauern. Die Behandlung erfolgt über drei bis sechs Wochen. In seltenen Fällen kann es zu einem Krampfanfall kommen.
- Bewegungstherapie und sporttherapeutische Maßnahmen: Neben Bewegungstherapie hat sich vor allem Sport in der Gruppe als sporttherapeutische Maßnahme bewährt.
- Musiktherapie: Bei der Musiktherapie kommen musikalische Mittel zum Einsatz.
- Lichttherapie: Bei Depressionen, die einen Zusammenhang mit den Jahreszeiten zeigen, empfehlen Fachleute mitunter Lichttherapie. Diese hat das Ziel, den Spiegel der Hormone Serotonin und Melatonin zu regulieren. Am häufigsten kommt bei der Lichttherapie ein Licht von hoher Lichtstärke zum Einsatz. Fachleute raten zu einer Lichtstärke von ca. 10.000 Lux. Für die Lichttherapie gibt es zum Beispiel sogenannte Tageslichtlampen, aber auch etwa Lichtmasken oder Lichtbrillen. Die Häufigkeit und Dauer der Lichttherapie hängen vom jeweiligen Gerät ab.
- Schlafentzugstherapie: Diese findet in einem Krankenhaus auf einer Station oder in einer spezialisierten Ambulanz statt. Dabei kommt es zu einem Schlafentzug über die ganze Nacht oder in der zweiten Nachthälfte.
Arbeitsbedingte psychische Belastung
Immer mehr Menschen klagen über die krankmachende psychische Belastung am Arbeitsplatz: Zu viel Arbeit bei zu wenig Zeit, lange Arbeitstage, eine dünne Personaldecke, Freundlichkeitsdruck, Umstrukturierungen und vieles andere mehr kennzeichnen den Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer:innen.
Die Ergebnisse der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria (2022, Zahlen aus 2020), zeigen: 60 % der Erwerbstätigen fühlen sich am Arbeitsplatz mindestens einem psychischem Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Als größtes arbeitsbezogenes Gesundheitsrisiko wird am häufigsten starker Zeitdruck bzw. Arbeitsüberlastung angegeben: 38,3 % berichten, in ihrer Arbeit unter starkem Zeitdruck zu leiden bzw. überlastet zu sein.
Von gut von einem Drittel der Befragten wird der den Umgang mit schwierigen Personen als Risikofaktor angeführt.
Auch schlechte Kommunikation/Zusammenarbeit (12,6 %), fehlender Einfluss auf das Arbeitstempo (8,2 %) und unsichere Beschäftigungsverhältnisse (6,4 %) werden als Risikofaktoren genannt.
4,1 % der Befragten berichten, in ihrer Arbeitsumgebung von Gewalt bedroht oder durch Mobbing (3,2 %) belastet zu sein.
In einer repräsentativen EU-Studie aus 2022 geben 47 % der Befragten in Österreich an, dass der Arbeitsdruck als eine Konsequenz der Corona-Pandemie weiter zugenommen hat.
Auswirkungen arbeitsbedingter psychischer Belastung
Arbeitsbedingte psychische Belastung kann zu Fehlbeanspruchung führen und krank machen. Eine Folge können etwa psychische Erkrankungen, wie Depressionen oder Angststörungen, sein. Die Krankenstandstage durch psychische Erkrankungen haben seit 1994 deutlich zugenommen. Auch die auf diesen beruhenden Invaliditätspensionen haben einen bedenklichen Anteil erreicht.
Seit Mitte der 1990er-Jahre haben sich die Krankenstandstage aufgrund psychischer Krankheiten und Verhaltensstörungen verfünffacht (siehe Tabelle unten).
Beinahe 45% der Invaliditätspensionen sind durch psychische und Verhaltensstörungen bedingt .
Veränderung Krankenstandstage 1994 zu 2023 (gerundet auf Tausend)
Krankheitsgruppen | 1994 | 2023 | Veränderung absolut | Veränderung in % |
---|---|---|---|---|
insgesamt | 40.211.000 | 56.088.000 | + 15.877.000 | + 39,5% |
Psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen | 1.063.000 | 5.776.000 | + 4.713.000 | + 443,4% |
Aber auch psychosomatische Störungen (Verdauungsbeschwerden, Herzbeschwerden, Kopfschmerzen etc.) und körperliche Erkrankungen wie Muskel- und Skeletterkrankungen bis hin zu einem erhöhten Herzinfarktrisiko können die Folge von psychisch ungünstig gestalteter Arbeit sein. Ein weiteres Risiko stellen psychosoziale Auswirkungen, wie etwa ein erhöhter Nikotin-, Alkohol- und Medikamentenkonsum, Unzufriedenheit, Resignation, innere Kündigung oder Leistungsminderung dar.
Oft vergessen wird auch: Krankmachende psychische Belastung am Arbeitsplatz verursacht hohe Kosten für Betriebe und Volkswirtschaft. Rund 3,3 Milliarden Euro betragen die gesamtwirtschaftlichen Kosten der resultierenden Krankenstände jährlich.
Schutz vor arbeitsbedingten psychischen Gefahren
Arbeitgeber:innen haben eine Schutzverpflichtung für die Arbeitnehmer:innen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) stellt klar: Auch die arbeitsbedingte psychische Belastung ist Teil der betrieblichen Arbeitsplatzevaluierung. Arbeitgeber:innen müssen beeinträchtigende Arbeitsbedingungen ermitteln, beurteilen und durch wirksame Schutzmaßnahmen ausschalten oder zumindest reduzieren.
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