Die Arzthaftung ist ein komplexes Thema, das insbesondere im Zusammenhang mit posttraumatischen Infektionen eine wichtige Rolle spielt. Wenn es nach einem medizinischen Eingriff oder einer Behandlung zu einer Infektion kommt, stellt sich die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und der Patient Anspruch auf Schadensersatz hat. Im Folgenden werden die Definition der Arzthaftung und die relevanten rechtlichen Aspekte näher beleuchtet.
Definition der Körperverletzung und ihre strafrechtlichen Folgen
Gemäß § 83 StGB wird jeder, der eine andere Person am Körper verletzt oder ihre Gesundheit schädigt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Körperverletzung ist jeder erhebliche Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Eine Misshandlung bezeichnet jede üble Behandlung, die das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt.
Eine schwere Verletzung liegt vor, wenn wichtige Organe oder Körperteile stark beeinträchtigt werden, sodass wesentliche Funktionseinbußen damit verbunden sind. Die Strafandrohung für eine schwere Körperverletzung beträgt gemäß § 84 Abs 1 StGB bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Vorsatz des Täters nur auf eine Misshandlung gerichtet war. Wer eine Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen gemäß 84 Abs 5 StGB begeht, muss mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Nach § 87 StGB drohen bis zu zehn oder 15 Jahren Freiheitsstrafe, wenn der Täter mit voller Absicht eine schwere Körperverletzung herbeiführen wollte. Gemäß § 85 StGB wird mit bis zu fünf oder zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft, wer eine Verletzung mit langfristigen oder bleibenden Dauerfolgen verursacht.
Arzthaftung und posttraumatische Infektionen
Eine posttraumatische Infektion kann eine Körperverletzung im Sinne des Strafrechts darstellen. Wenn die Infektion auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, kann der Arzt oder das Krankenhaus haftbar gemacht werden. Dies bedeutet, dass der Patient Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt nicht die Sorgfalt walten lässt, die von einem ordentlichen und gewissenhaften Arzt in der jeweiligen Situation zu erwarten ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arzt Hygienestandards nicht einhält oder eine Infektion nicht rechtzeitig erkennt und behandelt.
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Rechtliche Aspekte der Arzthaftung
Im Rahmen der Arzthaftung müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden:
- Beweislast: Der Patient muss beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass dieser Fehler die Ursache für die Infektion ist.
- Verjährung: Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
- Versicherung: Ärzte und Krankenhäuser sind in der Regel haftpflichtversichert. Die Versicherung übernimmt im Falle eines Behandlungsfehlers die Kosten für den Schadensersatz.
Was tun bei einer Körperverletzung durch eine posttraumatische Infektion?
Wenn Sie eine Anzeige erhalten haben, ist eine professionelle Verteidigung entscheidend. Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Im Zweifel sollte man sich rechtlich beraten lassen.
Wenn Sie vermuten, dass Sie aufgrund eines Behandlungsfehlers eine posttraumatische Infektion erlitten haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Suchen Sie umgehend einen anderen Arzt auf, um die Infektion behandeln zu lassen.
- Dokumentieren Sie alle Behandlungen und Medikamente.
- Lassen Sie sich von einem Anwalt für Medizinrecht beraten.
- Fordern Sie Ihre Patientenakte an.
Eine posttraumatische Infektion kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Patienten haben. Wenn die Infektion auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, hat der Patient Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Es ist wichtig, sich in diesem Fall rechtlich beraten zu lassen, um seine Ansprüche geltend zu machen.
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