AOK Psychologische Behandlung Leistungen

Psychotherapie kann bei Vereinigungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen, bei einem zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten, bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, in einer Vertragsambulanz einer Krankenanstalt oder in einem Vertragsambulatorium auch bei einer Vertragsorganisation als Sachleistung in Anspruch genommen werden.

Zunächst finden mindestens zwei und maximal vier 50-minütige Sitzungen statt, die Ihnen in jedem Fall von Ihrer Kasse rückerstattet werden; diese müssen nicht bewilligt werden. Diese sogenannten probatorischen Sitzungen dienen dazu, die Voraussetzung für die Durchführung einer Psychotherapie zu prüfen. Anschließend besteht die Möglichkeit, für eine darauffolgende ambulante Psychotherapie-Behandlung (Kurz- oder Langzeittherapie), einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden. Seit 1.1. dieses Jahres gelten folgende Beträge:

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40

Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich.

Der Versicherte muss der BVAEB und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Ab der elften Sitzung ist die psychotherapeutische Behandlung bewilligungspflichtig.

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Klinisch-psychologische Behandlungen

Die BVAEB erbringt seit dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen.

Die Psychologinnen und Psychologen müssen in die vom Bundesministerium geführte Psychologenliste eingetragen sein.

Der bzw. die Versicherte muss der BVAEB und der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachweisen. Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Ab der elften Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig.

Die Höhe des Kostenzuschusses wird in der Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages gewährt. Es gelten folgende Beträge:

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40

Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich. Als Gruppe wird die Behandlung von 3 bis 7 Personen bezeichnet, 2 Personen werden als Paartherapie gewertet.

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Wenn zeitgleich eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten absolviert wird (laufende Therapieserie), können keine Kosten übernommen werden.

Keine Leistungen der Sozialversicherung sind in dem Zusammenhang die von Psychologinnen bzw. Psychologen erbrachten Coachings zur Berufsberatung bzw. von der Klientin bzw.

Biofeedback

Derzeit bieten nur einige wenige Krankenkassen die Möglichkeit, Biofeedback erstattet zu bekommen. Die BKK advita hat hier ein Sonderprojekt in welchem Sie die Kosten für die Biofeedback-Behandlung bei Spannungskopfschmerzen und Migräne übernimmt. Die Ergebnisse könnten dazu führen, dass die Abrechnung von Biofeedback in Zukunft erleichtert wird. Im Schnitt werden für eine Sitzung Biofeedback oder Neurofeedback ca.

In Bezug auf GOÄ (respektive GOP) gibt es folgendes zu sagen:

Biofeedback ist in Deutschland definitiv eine Igel-Leistung. Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlung, die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe meist.

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Die Abrechnung kann analog mit GOÄ 846, 558 oder 838 erfolgen. Die Kosten werden von den PKV in der Regel erstattet, wenn die Indikation unter den Begriff Krankheit fällt. Biofeedback kann mit anderen psychotherapeutischen Behandlungsverfahren kombiniert werden. Schon die Aufklärung des Klienten selbst (Möglichkeit und Methode) ist eine Igel), welche mit Nr. 3 GOÄ berechnet werden kann. Atembiofeedback kann nach Nr. 846 (2,3-fach), EMG-Biofeedback ebenfalls mit 8,46 (aber mit Faktor 3,5 - die Behandlung ist aufwendiger - Begründung z.B „Besonders hoher Aufwand wegen Erfordernis der Assistenz während der gesamten Dauer der Sitzung“.) abgerechnet werden. Alternativ wird auch die Nr. 558 analog (1,8-fach) oder 838 analog (1-fach) angewandt. Die Entscheidung muss der Anwender hier selbst treffen.

An einer anderen Quellen wird die GOÄ-Analogziffer 870a angesetzt (1-facher Satz). Beratungen, welche im Trainingverlauf erfolgen können nach den Nummern 1 oder 3, gegebenenfalls auch nach Nr. 849 berechnet werden. Gemeint ist hier z.B eine Beratung nach einigen Sitzungen zum Erleben oder der Fortführung der Training). Hier sollte genau dokumentiert werden, dass sich die Beratung auf die Biofeedback-Behandlung bezieht. Auch im GOÄ-Buch des Springer-Verlages finden, wir Biofeedback (sämtliches) als Einzelbehandlung unter 846 analog.

Zusammenfassung der Kostenzuschüsse für Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlungen (BVAEB, Stand 1.1.)

Leistung Dauer Kostenzuschuss
Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40

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