Voraussetzungen für die Psychotherapie Ausbildung in Deutschland und Österreich

Die Psychotherapie Ausbildung ist der richtige Weg für dich, wenn du dich für psychisch bedingte Störungsbilder und Krankheiten sowie ihre Ursachen interessierst, dich mit psychotherapeutischen Methoden auseinandersetzen und die bestmögliche Therapieform finden willst, um die Leiden deiner Patienten zu lindern.

Als Psychotherapeut/in behandelst du Patienten, die unter psychisch bedingten Verhaltensstörungen oder Krankheiten leiden, anhand wissenschaftlich anerkannter Methoden. Du unterstützt Patienten aber auch in Lebenskrisen oder belastenden Situationen in der Familie, im Beruf oder in der Partnerschaft. Patienten kommen entweder bereits mit einer Diagnose zu dir oder du nimmst diese selbst im Rahmen der Therapiesitzungen vor, gegebenenfalls auch in Absprache mit Psychologen und Psychiatern. Du wählst eine Therapieform aus, die für die Behandlung der Erkrankung, Störung oder das Leiden bestmöglich geeignet ist.

Gut zu wissen: Die Psychotherapie Ausbildung ist seit 1991 im Psychotherapiegesetz geregelt. Bis dahin konnten nur Ärzte entsprechende Therapien und Behandlungen durchführen. Der Beruf Psychotherapeut/in ist rechtlich geschützt. Die Berufsberechtigung kannst du nur erwerben, wenn du die psychotherapeutische Ausbildung absolvierst. Im Anschluss musst du dich, um eigenständig praktizieren zu dürfen, in die Psychotherapeutenliste eintragen lassen.

Abgrenzung der Berufsfelder: Psychologe, Psychotherapeut und Psychiater

Die Berufsfelder Psychologe/in, Psychotherapeut/in und Psychiater/in haben zahlreiche Überschneidungen, allerdings gibt es deutliche Unterschiede bei der jeweiligen Ausbildung und den Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Psychologe/in: Im Psychologie Studium erwirbst du vor allem theoretisches Wissen in den Bereichen Neurologie, Bildungs-, Entwicklungs- und Sozialpsychologie, aber auch statistische Erhebung sowie Grundlagenforschung. Ein Psychologie Masterabschluss berechtigt dich bereits dazu, die Berufsbezeichnung Psychologe/in zu tragen, allerdings darfst du nur beratende und wissenschaftliche Tätigkeiten durchführen. Wenn du Diagnosen stellen und Patienten behandeln willst, musst du eine postgraduelle Ausbildung (z. B. Gesundheitspsychologie, Klinische Psychologie) absolvieren. Klinische Psychologen sind Experten für die Beschreibung, Erklärung sowie Vorhersage menschlichen Verhaltens. In Abgrenzung zum Beruf Psychotherapeut/in liegt der Fokus der psychologischen Tätigkeit eher auf der Diagnose als der Therapie.
  • Psychotherapeut/in: Die Psychotherapie Ausbildung ist zu einem hohen Anteil praktisch ausgerichtet und bereitet auf die Behandlung von Patienten nach einer von vier anerkannten psychotherapeutischen „Orientierungen“ vor. Psychotherapeuten können zwar auch Diagnosen stellen, der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt allerdings auf der Therapie und Behandlung in Interaktion mit Patienten.
  • Psychiater/in: Die Psychiatrie ist eine medizinische Fachdisziplin, die die Vorbeugung, Diagnose und Behandlung psychischer Störungen umfasst. Psychiater untersuchen unter anderem, ob die Ursache einer psychischen Störung körperliche Ursachen haben könnte. Sie sind, anders als Psychologen und Psychotherapeuten, dazu befugt, im Rahmen der Behandlung Medikamente zu verschreiben.

Psychotherapie Ausbildung in Deutschland

Information für Studieninteressierte aus Deutschland: Die im Jahr 2020 reformierte Psychotherapie Ausbildung in Deutschland sieht sowohl ein Psychotherapie Bachelor- als auch Psychotherapie Masterstudium vor, das mit der Approbation abschließt. Nach dem Studium durchlaufen die Anwärter eine fünfjährige psychotherapeutische Weiterbildung. Detaillierte Informationen zum Psychotherapie Studium in Deutschland findest du auf unserer Partnerplattform Psychologie-studieren.de.

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Psychotherapie Ausbildung in Österreich

Ab dem Wintersemester 2026 wird die Psychotherapieausbildung auch in Österreich akademisiert und an öffentlichen Universitäten sowie Fachhochschulen angeboten. Das Studium besteht aus einem zweijährigen Masterprogramm mit jährlich 500 Studienplätzen, verteilt über mehrere Standorte. Voraussetzung für die Zulassung ist ein einschlägiges Bachelorstudium, z. B. in Psychologie, Medizin oder Bildungswissenschaften. Nach dem Masterstudium folgt eine praktische Phase mit Patientenkontakt sowie eine staatliche Approbationsprüfung. Übergangsregelungen ermöglichen es, das bisherige Ausbildungssystem bis 2038 abzuschließen.

Die Psychotherapie Ausbildung wird nicht ausschließlich von Ausbildungsvereinen angeboten, sondern auch in Teilen von einigen (Privat-)Universitäten. Neben dem Propädeutikum und/oder Fachspezifikum bieten einige Unis außerdem Psychotherapie Bachelor- und Masterstudiengänge an. Hier musst du beim Angebot differenzieren, denn: Ein Psychotherapie Studium ist nicht mit der Psychotherapie Ausbildung gleichzusetzen und das Psychotherapie Studium führt nicht zur Berufsberechtigung als Psychotherapeut/in! Beachte also bei universitären Angeboten: Ein Psychotherapie Studium, das mit dem Bachelor und Master abschließt, befähigt dich für eine wissenschaftliche Karriere. Sofern es nicht den Anforderungen der Theorie- und Praxisteile der Ausbildung entspricht, musst du diese im Nachgang an das Studium absolvieren. Du wirst dir aber mit hoher Wahrscheinlichkeit einige Theorieinhalte anrechnen lassen können. Ein solches Studium ist dann sinnvoll, wenn du bisher noch keinen Quellberuf oder ein entsprechendes Studium vorweisen kannst, die für das Fachspezifikum vorausgesetzt werden.

Einige Universitäten bieten Psychotherapie Studiengänge an, die das Curriculum des theoretischen Teils des Propädeutikums und/oder des Fachspezifikums enthalten. Du schließt dein Studium mit einem akademischen Grad ab und leistet parallel dazu die Anforderungen für den Theorieteil der Ausbildung. Den praktischen Teil der Ausbildung absolvierst du bei einem kooperierendem Ausbildungsverein. Das universitäre Angebot ist nicht einheitlich und deshalb leicht verwirrend. Wichtig für dich ist, dass du die Mindestanforderungen (Mindeststunden) der Theorie- und Praxisteile beider Ausbildungsstufen abschließt.

Gliederung der Psychotherapie Ausbildung in Österreich

Wie bereits erwähnt, gliedert sich die gesetzlich geregelte Psychotherapie Ausbildung in zwei Teile, die aufeinander aufbauen: Das Propädeutikum und das Fachspezifikum. Das Propädeutikum ist der erste und allgemeine Teil der Ausbildung. Hier erwirbst du das theoretische Fachwissen sowie praktische Kompetenzen, die die gemeinsame Grundlage für die psychotherapeutische Tätigkeit für alle sogenannten psychotherapeutischen Orientierungen bilden.

Inhalte des Propädeutikums

In Theorieseminaren des Propädeutikums begegnen dir folgende Inhalte:

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  • Grundlagen und der Psychotherapie
  • Allgemeine Psychologie und die Entwicklungspsychologie
  • Persönlichkeitstheorien
  • Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie
  • Psychologische Diagnostik und Begutachtung
  • Psychosoziale Interventionsformen
  • Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Gerontopsychotherapie

Du beschäftigst dich im Rahmen der Ausbildung ebenfalls mit Fragen der Ethik deines Berufes. Zudem erwirbst du umfassende Kompetenzen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik. Neben den Theorieseminaren absolvierst du ein Praktikum in einer Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens, im Umgang mit psychisch leidenden oder verhaltensgestörten Personen. Du absolvierst dein Praktikum unter Anleitung erfahrener Fachkräfte aus dem psychosozialen Bereich. Weitere Bestandteile des Propädeutikums sind die Selbsterfahrung (Auszubildende erleben in der Rolle von Patienten selbst Behandlungsmethoden, bevor diese an Patienten angewendet werden) sowie Supervision (Beratung zum eigenen therapeutischen Handeln durch erfahrene Psychotherapeuten).

Fachspezifikum

Im Fachspezifikum spezialisierst du dich auf eine Therapiemethode, anhand derer du deine Patienten behandeln wirst. In Österreich gibt es insgesamt 23 anerkannte Therapiemethoden, die sich vier Orientierungen zuteilen lassen:

  • Die Tiefenpsychologisch‐psychodynamische Orientierung umfasst Ansätze, die unbewusste seelische Vorgänge als wichtigen Faktor für die Erklärung menschlichen Verhaltens und Empfindens werten und fokussiert die Auflösung beispielsweise unterbewusster innerer Konflikte.
  • Die Humanistisch‐existenzielle Orientierung umfasst Methoden, die auf die innere Zustimmung zum eigenen Handeln abzielen. Sie setzen häufig an Unklarheiten, Unentschiedenheiten und Verfremdungen sowie am Verstehen der eigenen Gefühlswelt an.
  • Die Systemische Orientierung beinhaltet die Neuro-Linguistische Psychotherapie (besondere Berücksichtigung von Repräsentationssystemen, Modellbildungsprozessen und Beziehungssystemen der Person) und Systemische Familientherapie (versteht die Probleme des Einzelnen im Kontext seiner/ihrer sozialen Beziehungen).
  • Die Verhaltenstherapeutische Orientierung fokussiert die direkte Konfrontation mit problematischen Situationen.

In deinen Theorieseminaren befasst du dich unter anderem mit:

  • Persönlichkeits- und Interaktionstheorien der gesunden und psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung
  • therapeutischen Prozessen und Therapeut-Klient-Beziehung
  • Diagnostik in der Verhaltenstherapie
  • Standardmethoden Klinischer Diagnostik
  • Umgang mit Suizid und Krisen
  • Einführung in Psychopathologie und Psychopharmakologie

Du durchläufst ein klinisches sowie ein psychosoziales Praktikum, Supervision und Selbsterfahrungs-Sitzungen. Du absolvierst zudem eine mindestens 600-stündige psychotherapeutische Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen.

Voraussetzungen für die Zulassung

Für jeden Teil der Psychotherapie Ausbildung musst du jeweils andere Voraussetzungen erfüllen.

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Voraussetzungen für das Propädeutikum

Du bist berechtigt das Propädeutikum anzutreten, wenn du …

  • das 18. Lebensjahr vollendet hast und
  • über die Matura oder Abitur (inklusive Berufsmatura) oder einen der Matura gleichwertigen, nostrifizierten Schulabschluss oder über die Studienberechtigungsprüfung oder über das Diplom des Krankenpflegefachdienstes oder über das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes oder über eine Sondergenehmigung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verfügst.

Voraussetzungen für das Fachspezifikum

Du bist berechtigt das Fachspezifikum anzutreten, wenn du …

  • das Propädeutikum erfolgreich absolviert hast und
  • das 24. Lebensjahr vollendet hast und
  • einen sogenannten Quellberuf erworben bzw. ein entsprechendes Studium absolviert hast oder
  • über eine Sondergenehmigung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verfügst.

Gesetzlich anerkannte Quellberufe sind unter anderem:

  • Mediziner/in
  • Pädagoge/in
  • Psychologe/in
  • Lehrer/in
  • Musiktherapeut/in
  • Kommunikationswissenschaftler/in
  • Diplomierte/r Krankenpfleger/in

Wie du siehst, handelt es sich nicht ausschließlich um Berufe, die eine medizinische Ausbildung voraussetzen, geschweige denn ein Studium. Mit welcher abgeschlossenen Ausbildung bzw. Wenn du über einen vergleichbaren Abschluss einer ausländischen Universität verfügst, muss dieser in Österreich nostrifiziert sein.

Achtung: Damit dein Studienabschluss einem Quellberuf entspricht, musst du in der Regel einen Masterabschluss in deinem Studienfach erwerben. Ausnahmen bilden die Studien Sozialarbeit und Studien des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, die berufsqualifizierend mit einem Bachelor abschließen.

Dauer und Kosten der Ausbildung

Die Psychotherapie Ausbildung dauert insgesamt zwischen fünf und sieben Jahren. Das Propädeutikum kann in zwei bis drei Jahren abgeschlossen werden, das Fachspezifikum in der Regel in drei Jahren.

Im Rahmen des Propädeutikums leistest du mindestens 765 Stunden Theoriestunden und 550 Praxisstunden ab. Nachdem du alle theoretischen und praktischen Einheiten absolviert hast, beendest du das Propädeutikum mit einer Abschlussprüfung. Die Form kann je nach Bildungseinrichtung variieren. Mögliche Abschlussprüfungen sind: eine ca. 60-minütige mündliche Prüfung und/oder eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder die Abgabe eines Studienbuchs

Das Fachspezifikum umfasst mindestens 300 Theoriestunden und 1600 Praxisstunden. Nachdem du alle Bestandteile deiner Ausbildung erfolgreich absolviert hast, legst du die Abschlussprüfung ab. Umfang und Form können sich je nach Ausbildungsinstitut unterscheiden. Du kannst aber damit rechnen, dass du eine schriftliche Abschlussarbeit verfassen und einen oder mehrere Fallberichte zu deinen Behandlungen einzelner Patienten einreichen musst, die du im Rahmen einer mündlichen Prüfung (Abschlusskolloquium) verteidigst.

Nachdem du das Propädeutikum und das Fachspezifikum erfolgreich absolviert hast und in die Psychotherapeutenliste aufgenommen wurdest, bist du dazu berechtigt, eigenständig als Psychotherapeut/in zu praktizieren.

Die Kosten für die Psychotherapie Ausbildung fallen je nach Bildungseinrichtung bzw. Universität unterschiedlich aus. Die Lehrgangskosten für das Propädeutikum betragen ca. zwischen 4.000 und 8.000 Euro. Für die Supervision und Selbsterfahrung bezahlst du jeweils einen Stundensatz an die Lehrtherapeuten (ca. zwischen 20 und 80 Euro, je nachdem, ob es sich um Einzel- oder Gruppensitzungen handelt). Diese Stundensätze können sich in der Summe zusätzlich auf einige Tausend Euro belaufen. Das Fachspezifikum kostet insgesamt (Theorie- und Praxisanteil) zwischen ca. 20.000 und 50.000 Euro.

Das ist eine ziemliche Summe, aber lass dich dadurch nicht von deinem Traum abbringen, Psychotherapeut/in zu werden! Zum einen kannst du dir gegebenenfalls Theorie- oder Praxisstunden aufgrund deiner vorherigen Berufstätigkeit anrechnen lassen und so deine Ausbildungszeit und -kosten reduzieren. Zum anderen kannst du die Kosten für die Ausbildung von der Steuer absetzen. Wenn du die Psychotherapie Ausbildung im Rahmen eines Studiums absolvierst, hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anrecht auf Studienbeihilfe und gegebenenfalls ein Selbsterhalterstipendium und/oder das Studienabschluss Stipendium. Daneben kannst du dich für Leistungs- und Förderungsstipendium der Hochschulen bewerben. Weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung stellen wir dir auf der gleichnamigen Ratgeberseite vor.

Berufsaussichten

Als Psychotherapeut/in hast du sehr gute Berufsaussichten, denn der Bedarf an Therapieplätzen übersteigt immer noch das Angebot. Typische Arbeitsorte von Psychotherapeuten sind:

  • Psychotherapeutische Praxis
  • psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Klinik oder Ambulanz
  • Rehaklinik
  • Suchtkrankenhilfe
  • Schulen
  • Familienbegleitung

Wenn du ein Psychotherapie Bachelor- und Masterstudium absolviert hast, kannst du auch in der in der Lehre oder Forschung arbeiten oder ein Doktorat antreten.

Gut zu wissen: Um selbstständig als Psychotherapeut/in zu arbeiten, musst du das 28. Lebensjah...

Kostenübernahme durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in den vergangenen Jahren das Angebot für kostenlose Psychotherapie laufend erweitert und bietet nunmehr eine flächendeckende Versorgung der Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen an. Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und alle Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die ÖGK die Kosten. Hier finden Sie eine Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Psychotherapie, die auch die Kontakte der jeweiligen Clearingstellen beinhaltet.

Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie)

Sie können sich für eine Psychotherapie durch eine freiberufliche Psychotherapeutin oder einen freiberuflichen Psychotherapeuten entscheiden.

Paragraph 24

Absatz eins Personen, die die selbständige Berufsausübung der Psychotherapie beabsichtigen, haben vor Aufnahme der selbständigen Berufsausübung bei der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin bzw. dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister die Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie) zu beantragen und die erforderlichen Nachweise gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer eins bis 5 vorzulegen. Die für die Führung der Berufsliste (Psychotherapie) erforderlichen Daten gemäß Paragraph 23, Absatz 2, sind mittels eines durch die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin bzw. den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister dafür aufzulegenden Formulars und unter eigenhändiger Unterschriftsleistung oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur anzugeben.

Absatz 2 Im Antrag zur Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie) ist insbesondere der in Aussicht genommene und entsprechend räumlich und sachlich ausgestattete Berufssitz bzw. Arbeitsort anzuführen. Wird gleichzeitig mit dem Antrag zur Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie) die Nichtausübung des Berufs gemeldet, so kann bis zur Meldung des Zeitpunktes der Aufnahme der Berufsausübung auf die Bekanntgabe eines Berufssitzes bzw. Arbeitsorts sowie auf den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verzichtet werden.

Absatz 3 Der Nachweis der für die Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen somatischen Eignung ist durch ein ärztliches Zeugnis einer Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. eines Arztes für Allgemeinmedizin zu erbringen. Der Nachweis der für die Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen psychischen Eignung ist durch ein Zeugnis einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin bzw. eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder einer Klinischen Psychologin bzw. eines Klinischen Psychologen oder einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten zu erbringen. Die Zeugnisse dürfen im Zeitpunkt des Antrags zur Eintragung nicht älter als drei Monate sein.

Absatz 4 Der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit ist durch Vorlage einer Strafregisterbescheinigung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Strafregistergesetz 1968 oder eines vergleichbaren Nachweises des Staates oder der Staaten, in dem bzw. in denen sich die bzw. der Berufsangehörige in den letzten fünf Jahren jeweils mehr als sechs Monate aufgehalten hat, zu erbringen, in der bzw. dem keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt. Der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit darf im Zeitpunkt des Antrags zur Eintragung nicht älter als drei Monate sein. Allfällige im Zuge der psychotherapeutischen Fachausbildung hervorgekommene, die Vertrauenswürdigkeit möglicherweise in Frage stellenden Vorkommnisse sind in die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit einzubeziehen.

Absatz 5 Der Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse ist durch ein Zertifikat über die erfolgreich abgelegte Sprachprüfung in der deutschen Sprache oder einer Sprache gemäß Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2001,, in der Niveaustufe B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats zu erbringen, sofern sich die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse nicht nachweislich aus den vorgelegten Personal- und Ausbildungsnachweisen ergeben. Der Nachweis der Sprachkenntnisse kann entfallen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • erfolgreich abgeschlossene psychotherapeutische Ausbildung in einer der angeführten Sprachen,
  • Hochschulstudium in einer der angeführten Sprachen,
  • erfolgreich absolviertes Studium in einer der angeführten Sprachen,
  • Matura oder ein gleichartiger und gleichwertiger Schulabschluss in einer der angeführten Sprachen.

Absatz 6 Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin bzw. der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat auf Grund des Antrags und dessen Beilagen zu prüfen, ob die erforderlichen Nachweise gemäß Absatz eins, gegeben sind. Erforderlichenfalls hat sie bzw. er die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zu einer Ergänzung innerhalb einer angemessenen Frist aufzufordern.

Absatz 7 Die Daten sowie Nachweise sind bis zum Ablauf von zehn Jahren nach einer Streichung aus der Berufsliste (Psychotherapie) oder nach dem Tod der bzw. des Berufsangehörigen aufzubewahren.

Ziele der Psychotherapie

  • Seelisches Leid heilen oder lindern
  • Hilfe in Lebenskrisen
  • Gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen ändern.

Psychotherapie kann bei Vereinigungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen, bei einem zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten, bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, in einer Vertragsambulanz einer Krankenanstalt oder in einem Vertragsambulatorium auch bei einer Vertragsorganisation als Sachleistung in Anspruch genommen werden.

Kostenzuschüsse der BVAEB

Wird die psychotherapeutische Behandlung bei einem Vertragspartner der BVAEB in Anspruch genommen, so ist ein Behandlungsbeitrag analog jenem der ärztlichen Hilfe zu leisten. Der Kostenzuschuss für die Behandlung bei einem freiberuflichen, zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten und bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, der über keinen Vertrag zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen mit der BVAEB verfügt, richtet sich nach der Satzung. Die Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt (zB Einzelsitzung, Gruppensitzung, Dauer der Behandlung etc.).

Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden. Seit 1.1. dieses Jahres gelten folgende Beträge:

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40

Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich. Der Versicherte muss der BVAEB und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Ab der elften Sitzung ist die psychotherapeutische Behandlung bewilligungspflichtig.

Klinisch-psychologische Behandlungen

Die BVAEB erbringt seit dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen. Die Psychologinnen und Psychologen müssen in die vom Bundesministerium geführte Psychologenliste eingetragen sein. Der bzw. die Versicherte muss der BVAEB und der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachweisen. Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Ab der elften Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig.

Die Höhe des Kostenzuschusses wird in der Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages gewährt. Es gelten folgende Beträge:

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40

Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich. Als Gruppe wird die Behandlung von 3 bis 7 Personen bezeichnet, 2 Personen werden als Paartherapie gewertet.

Wenn zeitgleich eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten absolviert wird (laufende Therapieserie), können keine Kosten übernommen werden.

Keine Leistungen der Sozialversicherung sind in dem Zusammenhang die von Psychologinnen bzw. Psychologen erbrachten Coachings zur Berufsberatung bzw. von der Klientin bzw.

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