Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.
Ausbildung zum Psychotherapeuten
Die Ausbildung zum PsychotherapeutIn ist in Österreich nach dem Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990 geregelt. Voraussetzungen für eine selbständige Ausübung sind:
- eine erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums
- ein Nachweis über eine gesundheitliche und soziale Eignung und der Vertrauenswürdigkeit des/r angehenden PsychotherapeutsIn
- Eintragung in der Psychotherapeuten Liste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
PsychotherapeutInnen i.A.u.S
Diese Abkürzung hinter der Berufsbezeichnung steht für “in Ausbildung unter Supervision”. Dies bedeutet, dass das Propädeutikum ganz und das Fachspezifikum fast abgeschlossen wurde. Der/die angehende Psychotherapeut i.A.u.S darf bereits unter Supervision (regelmäßiger Austausch mit einem Lehrtherapeuten der Therapie Schule) Therapiestunden anbieten.
Die anteilige Kostenrückerstattung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich.
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Weitere Berufsgruppen im Bereich der psychischen Gesundheit
FachärztInnen für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin (PsychiaterIn)
Grundausbildung: Studium der Medizin, Zusatzqualifikation Psychiatrie. Das Aufgabengebiet umfasst die medizinische Prävention, Erkennung, Behandlung, Erforschung und Rehabilitationen bei psychischen Krankheiten oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten.
Psychische Erkrankungen sind zum Beispiel: Depression, Burnout, Panik, Angst… Ebenso sind PsychiaterInnen als Gutachterinnen tätig. PsychiaterInnen verschreiben Psychopharmaka, welche in Kombination mit Psychotherapie psychische Erkrankungen heilen oder deren Symptome lindern.
FachärztInnen für Neurologie (NeurologIn)
Grundausbildung: Studium der Medizin, Zusatzqualifikation Neurologie. NeurologenInnen beschäftigen sich mit der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Nervensystems. Anders als PsychiaterInnen, sind NeurologenInnen überwiegend auf organische Erkrankungen des Nervensystems spezialisiert: Parkinson, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Nervenlähmungen, eingeklemmte Nerven…
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PsychologInnen
Grundausbildung: Studium der Psychologie, oft Spezialisierung für verschiedene Bereiche: Arbeit, Schule, Gesundheit, Ernährung…PsychologInnen beschäftigen sich mit der Entwicklung, dem Erleben und Verhalten von Menschen, sowie unterschiedliche Formen von psychologischer Diagnostik.
Lebens- und SozialberaterInnen
Lebens- und SozialberaterInnen beraten und betreuen gesunde Einzelpersonen, Paare, Familie, Gruppen oder Teams bei Problem- und Krisensituationen und bei Entscheidungsfindungen. Lebens- und Sozialberatung ist ein bewilligungspflichtiges Gewerbe und darf nur mit einer anerkannten Ausbildung und entsprechendem Nachweis der beruflichen Befähigung ausgeführt werden.
(Dipl.) Psychologischer Berater/Psychologische Beraterin
Bisher gibt es keine spezifische, eindeutig und hinreichend weit akzeptierte Begriffsbestimmung. Es gibt jedoch Versuche der Begriffsbestimmung, die sich je nach Anwendungsbereich und Erkenntnisinteresse unterscheiden.
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Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen beratender Psychologie und Psychotherapie gilt für Österreich: Alle jene psychologischen Interventionen werden als beratend eingestuft, die nicht dem Zwecke der Heilkunde dienen.
Es darf also im Rahmen der psychologischen Beratung keine Behandlung psychischer Störungen erfolgen. Gesetzlich ist die Abgrenzung zur Psychotherapie klar geregelt, die, bei der psychologischen Beratung, verwendeten Inhalte und Verfahren unterliegen jedoch keiner staatlichen Aufsicht oder Regelung.
Die Person des/der PsychotherapeutIn
Neben der Psychotherapiemethode ist die Person des/der PsychotherapeutIn genauso wichtig. Denn: Stimmt die “Chemie” zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn, ist dies eine gute “Starthilfe” und ausschlaggebend für den Behandlungserfolg. Die Psychotherapeutische Behandlung basiert auf Vertrauen, Sicherheit und gegenseitiger Wertschätzung.
Empfehlungen und Kennenlerngespräch
Vielleicht gibt es von Ihrem/r ArztIn oder aus dem Familien- oder Freundeskreis eine Empfehlung. Wenn Sie dort einen Termin ausmachen, können Sie meist im Gespräch spüren, ob diese/r TherapeutIn für Sie passend ist. Achten Sie auf Ihre eigene Intuition, denn nur weil ein/e PsychotherapeutIn für jemand gut war, bedeutet das nicht automatisch, dass die Person auch für Sie passend ist, auch wenn es sich um das gleiche Thema handelt.
Während diesem ersten Termin können Sie alle Fragen stellen, deren Antworten Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen. Hören Sie auf ihr Gefühl und achten Sie darauf, ob Sie sich mit ihrem Thema gut aufgehoben und verstanden fühlen. Aus diesem Termin leitet sich nicht automatisch ein Therapievertrag ab.
Sollten Sie sich bereits in der ersten Stunde wohl fühlen und sofort mit der therapeutischen Behandlung beginnen wollen, können wir unmittelbar weitere Termine vereinbaren.
Hinweise, wann eine Psychotherapie sinnvoll ist
- wenn die Erledigung des Alltags nur mehr schwer oder nicht mehr möglich ist.
- wenn Sie bereits “alles” probiert haben, jedoch “nichts” hilft.
- wenn Sie Suchtmittel einsetzen, um ihre Probleme “leichter zu machen” oder zu verdrängen.
- wenn Sie unter körperlichen Schmerzen leiden, Ihr/e Arzt/Ärztin jedoch keine medizinische Diagnose stellen kann.
- wenn Ihr Leben Sie nicht glücklich macht, bzw. Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese alleine nicht bewältigen kann, sollte sich, ebenso wie bei körperlichen Erkrankungen, nicht scheuen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die psychische Belastung schon über längere Zeit hinzieht oder Sie das Gefühl haben, dass sich nichts verbessert.
Damit eine Psychotherapie ambulant durchgeführt werden kann, ist ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und Belastbarkeit erforderlich.
Wichtig: Keine psychische Belastungreaktion ist von heute auf morgen entstanden, sondern verfestigt sich meist über einen längeren Zeitraum. Erste Veränderungen sollten bereits nach einigen Stunden feststellbar sein.
Kosten und Kostenrückerstattung
Eine Psychotherapie-Sitzung kostet in Wien zwischen 60 und 160 Euro. Diese kann jede/r - egal, mit welchen psychischen Anliegen - gegen Entgelt in Anspruch nehmen.
Damit die Krankenversicherung die vollen Kosten bzw. einen Kostenzuschuss für die Therapie gewährt, muss der Klient zum Patienten werden. Was heißt das?
Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen und wird von der WKO veröffentlicht und laufend aktualisiert.
Psychische und Verhaltensstörungen werden hier genau definiert. Wird eine psychische Störung diagnostiziert, werden psychotherapeutische Behandlungen (unterschiedliche Methoden möglich) als wissenschaftlich fundierte und nachhaltige Behandlungsmethoden der "ärztlichen Hilfe" gleichgestellt und damit von den Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe finanziell übernommen.
Wer bietet psychotherapeutische Behandlungen an?
Wie in der medizinischen Versorgung gibt es auch bei psychischen Störungen die Möglichkeit, von einem Kassenvertragsarzt/-therapeuten oder von einem Wahlarzt/-therapeuten behandelt zu werden.
- Psychotherapie auf Krankenschein: Kassenvertragsarzt /-therapeuten
- Kostenzuschuss auf Psychotherapie: Wahlarzt /-therapeuten
Voll finanzierte Psychotherapieplätze bei Kassenvertragspartnern sind jedoch rar. Diese Plätze werden vorrangig an sozial bedürftige Menschen vergeben. Auch auf den Schweregrad der psychischen Störung wird meist Rücksicht genommen (Entscheidung liegt beim Therapeuten). Mitunter muss man also bei diesen Vertragspartnern mit längeren Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Für Kinder und Jugendliche ist es manchmal leichter, einen vollfinanzierten Therapieplatz zu bekommen.
Sind beispielsweise berufliche, schulische oder private Probleme (Eheberatung) der Grund für die Therapie, zahlen die Kassen keinen Kostenbeitrag.
Kostenübernahme durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Grundvoraussetzung für die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch die Wiener Gebietskrankenkasse ist eine ärztliche Bestätigung (spätestens vor der zweiten Therapie-Sitzung), die dem Psychotherapeuten vorgelegt werden muss.
Somit gibt es einen Kostenzuschuss nur bei Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn angesehen wird.
Psychotherapeutische Behandlungen können Sie bei einem Vertragspartner der ÖGK in Anspruch nehmen oder bei einem Wahlarzt/-psychotherapeuten/in. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Abrechnung (vgl. Kassenvertragsarzt und Wahlarzt). Vertragspartner der ÖGK rechnen direkt mit der Kasse ab, es entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Wahltherapeuten müssen Sie die Kosten vorab bezahlen und können dann die Honorarnoten bei der ÖGK für einen Kostenzuschuss einreichen.
Die ÖGK behält keinen Selbstbehalt ein. Hier werden umfassende diagnostische und psychotherapeutische Hilfe sowie psychosoziale Beratung angeboten.
Unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Honorars, das WahltherapeutInnen selbst festlegen können, beträgt der Kostenzuschuss für Behandlungen (je 60 Minuten (Einzelsitzung) EUR 33,70. (Stand 2025)
Auch hier muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden (spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung), damit die Krankenkasse zahlt. Die Honorar-Note des Wahltherapeuten muss der Krankenkasse vorgelegt werden.
Die Kostenübernahme bei einer klinisch-psychiatrischen Behandlung, also in einem Spital, ist abhängig von den durchgeführten Untersuchungen und der Diagnose.
Kostenübernahme durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Die Kosten einer Psychotherapie bei einem Vertragspartner der BVAEB werden weitgehend von der BVAEB übernommen. Der übliche Behandlungsbeitrag von 10 % ist vom Patienten im Nachhinein zu bezahlen (Gleichstellung mit ärztlicher Hilfe). Für einkommensschwache Patienten wird dieser Selbstbehalt reduziert oder gänzlich erlassen.
Wird die Psychotherapie nicht bei einem Vertragspartner der BVAEB durchgeführt (freiberufliche/r, zur selbständigen Berufsausübung berechtigte/r PsychotherapeutIn, entsprechend ausgebildeter Vertragsarzt ohne BVA-Vertrag für psychotherapeutische Leistungen), erhält der Versicherte einen Zuschuss.
Die genaue Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt z.B.:
- Einzelsitzung: ab 25 Minuten EUR 28,40, ab 50 Minuten EUR 48,80
- Gruppensitzung: ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50, ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40
Der Versicherte muss der BVAEB und dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Vor der elften Sitzung muss ein Bewilligungsantrag an die Versicherung gestellt werden.
Hier gibt es keinen Zuschuss, die BVAEB rechnet direkt mit der jeweiligen Klinik direkt ab und kommt für entsprechende Leistungen auf.
Kostenübernahme durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)
Die SVS hat verschiedene Vertragspartner in Österreich. Diese können Sie mit Ihrer E-Card aufsuchen. Die SVS übernimmt dann den Großteil der Kosten für die Sitzung, Der Patient bezahlt lediglich 20 % Selbstbehalt. Dies entspricht in Wien normalerweise 10,60 € pro Sitzung.
Nach der ersten Psychotherapie-Sitzung ist eine Überweisung des Allgemeinmediziners oder Facharztes notwendig, um weitere Therapiesitzungen per E-Card zu besuchen.
Ist der Psychotherapeut kein Mitglied eines Partnervereins der SVS, gewährt die Kasse einen Zuschuss von 45 Euro.
Eine klinisch-psychiatrische Behandlung ist einem Spitalsaufenthalt gleichgesetzt. Die SVS übernimmt daher die vollständigen Kosten der allgemeinen Gebührenklasse.
Die verschiedenen Krankenversicherungen bieten eine recht gute finanzielle Unterstützung für Menschen mit psychischen Krankheiten. Bei der SVS und der BVAEB fallen auch bei Kassenärzten Selbstbehalte an, bei der Wiener Gebietskrankenkasse nicht.
Besonders wichtig ist es, die Antragsfristen einzuhalten und Honorar-Noten des Wahlarztes aufzubewahren. Denn in manchen Fällen erteilt die Krankenkasse auch Kostenzuschüsse.
Im Sinne der WHO-Gesundheitsdefinition ist die Lebens- und Sozialberatung eine präventive Tätigkeit, die die Erhaltung des geistigen, seelischen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens fördert. Sie gehört somit neben der Medizin, der Psychotherapie und der Psychologie zu den vier Säulen der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitspolitik in Österreich.
Lebens- und Sozialberater arbeiten nicht wie Psychotherapeuten, Psychologen oder Psychiater mit psychisch erkrankten Personen.
Die Psychologische Beratung ist in Österreich ein geschütztes Gewerbe und streng reglementiert. Neben einer 5-semestrigen Ausbildung, muss für die Gewerbeberechtigung eine fachliche Tätigkeit im Ausmaß von 750 Stunden vorgelegt werden. Psychologische Berater unterliegen selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht.
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